Die Landwirtschaftszone ist ein Gebiet, das so weit wie möglich frei von Bauten bleiben soll. Dieser Grundsatz zielt insbesondere darauf ab, die Verfügbarkeit von Land langfristig zu gewährleisten, die landwirtschaftlichen Strukturen zu schützen und Bodenspekulationen zu vermeiden, wie sie in Bauzonen vorkommen. Bauten sind hier nur in begrenztem Umfang zulässig.
Der Erfolg eines landwirtschaftlichen Bauvorhabens hängt von einer sorgfältigen Vorbereitung ab. Vor jedem Schritt ist es unerlässlich, die in den Vorschriften vorgesehenen Schritte einzuhalten und sich auf anerkannte Fachkompetenzen zu stützen. Der Beizug von Spezialisten für landwirtschaftliches Bauen und idealerweise eines Architekten gewährleistet die technische und architektonische Qualität des Projekts. Die Einreichung eines Vorantrags ermöglicht es, Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und Verzögerungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gut begründetes, sorgfältig geplantes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Projekt die beste Garantie dafür ist, die Genehmigung zu erhalten und das Bauvorhaben erfolgreich abzuschliessen.
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Welche Möglichkeiten gibt es in der Landwirtschaftszone?
Obwohl das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) mehrere Ausnahmen vorsieht, dürfen in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nur Bauten zugelassen werden, die für die objektiven Bedürfnisse der direkten Bodennutzung erforderlich sind. Alle Bauten müssen dem Grundsatz der sinnvollen und massvollen Bodennutzung entsprechen. Dies bedeutet:
Dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, auf dem eine landwirtschaftliche Tätigkeit berufsmässig ausgeübt wird;Dass der Bau dem objektiven Bedarf eines langfristig rentablen Betriebs entspricht;Dass der Standort des Projekts dem Grundsatz der massvollen Bodennutzung entspricht und dass dem Bau kein überwiegendes Interesse entgegensteht.
Was sind die wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Planung?
Über eine landwirtschaftliche Ausbildung oder anerkanntes Fachwissen verfügen;Die Voraussetzung der Arbeitseinheit erfüllen, um Direktzahlungen zu erhalten;Nachweisen können, dass die Rentabilität und das landwirtschaftliche Einkommen mindestens ein Drittel des durchschnittlichen Jahreseinkommens ausmachen.
- Nachzuweisen, dass eine Veränderung innerhalb des Betriebs einen Neubau erforderlich macht, um einem neuen Bedarf gerecht zu werden;
- Zu begründen, dass kein bestehendes Gebäude diesen Bedarf decken kann;
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs nachzuweisen
- Den räumlichen Kontext untersuchen und die Planungsinstrumente heranziehen;
- Die Gebäude eines Betriebs auf ein und demselben Grundstück zusammenfassen und eine Zersiedelung der landwirtschaftlichen Fläche vermeiden;
- Dem Abriss oder Umbau bestehender Gebäude Vorrang einräumen;
- Den Bau auf bereits bebauten Flächen und Böden geringerer Qualität bevorzugen;
- Die Kohärenz, Funktionalität und Erreichbarkeit des Gebäudekomplexes sicherstellen;
- Die Standortsuche dokumentieren;
- Geschützte Objekte (Kulturerbe, Landschaft, Umwelt) respektieren.
- Eine standortgerechte Landwirtschaft fördern;
- Die Proportionen und Abmessungen des Gebäudes an seine Nutzung und die Umgebung anpassen;
- Die Lage, die bestehende Bebauung, die Topografie, die vorhandene Vegetation und die Erschliessung des Grundstücks berücksichtigen;
- Die Umgebung standortgerecht gestalten;
- Geländeveränderungen begrenzen, Erdarbeiten und befestigte Flächen auf ein Minimum reduzieren.
- Den landwirtschaftlichen Charakter bewahren;
- Zurückhaltende Farbtöne und Materialien wählen;
- Das Stallklima berücksichtigen.
Jedes Bauvorhaben wird daher einer Analyse unterzogen, um diese Aspekte zu bewerten. Das Bundesrecht legt für alle Bauten ausserhalb der Bauzonen weitere, fallspezifische besondere Bedingungen fest (siehe Bauleitfaden).