Wir schulen, beraten und informieren die Bewirtschaftenden des Kantons Freiburg über die Pflege der verschiedenen Kulturen ihres Betriebs, um optimale Erträge und Qualität zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Zu diesem Zweck veröffentlichten wir insbesondere ein Pflanzenschutzbulletin, das dazu dient, die Ackerkulturen regelmässig auf Krankheiten, Schädlinge und andere Probleme zu überwachen, die sie bedrohen. Wir können Sonderbewilligungen für den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel erteilen.
Wir sind zudem zuständig für die Information sowie für die obligatorische Überwachung und Bekämpfung von regulierten Schadorganismen, wie dem Japankäfer oder dem Maiswurzelbohrer.
Darüber hinaus sind wir an der landwirtschaftlichen Grund- und Hochschulausbildung beteiligt, organisieren Feldbesichtigungen, Informationsveranstaltungen sowie Gutachten bei Ernteschäden. Wir unterstützen Landtechnik Schweiz bei der Organisation der technischen Kontrolle von Feldspritzen.
Kontakt
Grangeneuve Sektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux+41 26 305 58 00 grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch
Unsere Kontakt
- André Chassot - 026 305 58 65
- Claudia Degen - 026 305 58 33
- Jonathan Heyer - 026 305 58 71
- Alessia Schorro - 026 305 52 03
- Nadège Wider - 026 305 58 73
- Tiziana Lottaz - 026 304 26 71
- Adrian Meuwly - 026 305 52 47
- Pierre Aeby - 026 305 58 62
- Céline Magnin - 026 305 58 76
Regulierte Schadorganismen
Obligatorische Informationen, Überwachung und Bekämpfung von Quarantäneschadorganismen und regulierten Nicht-Quarantäneschadorganismen (FR).
Sonderbewilligungen für Behandlungen
Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen im Rahmen der ökologischen Leistungsanforderungen (ÖLN) nur nach Erhalt einer Sonderbewilligung eingesetzt werden.
Pflanzenschutzfachtagungen
Die Pflanzenschutzfachtagungen dienen dazu, das Wissen über Pflanzenschutzmethoden und die entsprechenden Vorschriften auf den neuesten Stand zu bringen. Sie bieten zudem Gelegenheit für den Erfahrungsaustausch und zur Information über aktuelle Themen im Bereich Pflanzenschutz.
Fachbewilligung Pflanzenschutz
Seit dem 1. Januar 2027 wird die Fachbewilligung zentral auf Bundesebene über eine Smartphone-App verwaltet. Ohne eine gültige Fachbewilligung ist es nicht nur verboten zu behandeln, sondern auch unmöglich, Pflanzenschutzmittel zu kaufen. Die Fachbewilligung ist fünf Jahre lang gültig; sie wird automatisch verlängert, sofern während dieses Zeitraums eine Mindestanzahl an anerkannten Weiterbildungsstunden absolviert wurde.
Feldanlässe
Feldanlässe sind Weiterbildungsveranstaltungen, die in der Regel auf landwirtschaftlichen Betrieben im gesamten Kanton organisiert werden. Sie bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen zu informieren und sich mit Kollegen auszutauschen. Ein Basisprogramm, das im Laufe der Saison ergänzt werden kann, umfasst Veranstaltungen, die bei jedem Wetter und ohne vorherige Anmeldung stattfinden.
Technische Feldspritzenkontrolle
Die Kontrolle der Pflanzenschutzspritze ist eines der Dokumente, die bei einer ÖLN-Kontrolle vorzulegen sind. Sie ist aber vor allem eine Qualitätsgarantie dafür, dass die Maschine eine präzise Anwendung der Pflanzenschutzmittel ermöglicht.
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