Antrag für eine Sonderbewilligung
Vor der Anwendung des Produkts muss eine Sonderbewilligung beantragt werden, telefonisch oder über GELAN.
Per Telefon wird direkt geprüft, ob die Sonderbewilligung erteilt werden kann. Der Antrag im GELAN muss jedoch trotzdem noch erfolgen.
Wird das Gesuch direkt in GELAN beantragt, prüft die Pflanzenschutzfachstelle das Gesuch und nimmt anschliessend Kontakt mit dem Landwirt/derLandwirtin auf.
Die Entscheidung wird per E-Mail bestätigt. In bestimmten Fällen kann ein Besuch vor Ort erforderlich sein.
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Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch