Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, ununterbrochener Betrieb und drei- oder mehrschichtige Arbeit
Arbeitgeber
Arbeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen, die dem Sonntag gleichgestellt sind, ist in der Schweiz verboten, sofern keine Ausnahmebewilligung ...
Publié le 03.09.2025
Amt für den Arbeitsmarkt