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Feiertage

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Die Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt. Die Liste der Feiertage im katholischen Kantonsteil unterscheidet sich teils von jener im reformierten Kantonsteil. Bei den «arbeitsfreien» Tagen handelt es sich um normale Arbeitstage, für die eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber den Angestellten freiwillig einen freien Tag gewährt.

Feiertage 2025

Katholische Gemeinden des Kantons

  • Neujahrstag 1. Januar
  • Karfreitag 18. April
  • Auffahrt / Christi Himmelfahrt 29. Mai 
  • Fronleichnam 19. Juni
  • Bundesfeier 1. August
  • Maria Himmelfahrt 15. August
  • Allerheiligen 1. November
  • Maria Empfängnis 8. Dezember
  • Weihnachtstag 25. Dezember
     

Feiertage - Reformierte Gemeinden des Kantons*

  • Neujahrstag 1. Januar
  • Berchtoldstag 2. Januar
  • Karfreitag 18. April
  • Ostermontag 21. April
  • Auffahrt / Christi Himmelfahrt 29. Mai
  • Pfingstmontag 9. Juni
  • Bundesfeier 1. August
  • Weihnachtstag 25. Dezember
  • Stephanstag 26. Dezember

* Courgevaux, Fräschels, Greng, Kerzers, Meyriez, Muntelier, Murten, Ried bei Kerzers, Ulmiz, Mont-Vully, die Orte Flamatt und Sensebrügg der Gemeinde Wünnewil-Flamatt

Feiertag = Sonntag

Der Kanton Freiburg zählt neun Feiertage. Dabei bestehen Unterschiede zwischen dem katholischen und dem reformierten Kantonsteil (Art. 20a ArG).

  • Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt. Es gelten daher die Bestimmungen zur Sonntagsarbeit (Art. 20 ArG und Art. 49 BAMG). 
  • Arbeitgebende können von ihren Angestellten ausnahmsweise verlangen, an einem Feiertag zu arbeiten. Dazu benötigen sie eine Bewilligung, die unter den folgenden Bedigungen erteilt wird: Es besteht ein dringendes Bedürfnis UND die Arbeitnehmenden haben sich einverstanden erklärt.
  • Sonntagsarbeit ist durch Freizeit auszugleichen. Für vorübergehende Sonntagsarbeit ist zudem ein Lohnzuschlag von 50 % zu bezahlen.
  • Der Arbeitsort ist für den Feiertagsanspruch massgebend.
  • Nur der Bundesfeiertag am 1. August ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 110). Dieser Feiertag gilt daher in allen Kantonen.
     

Kompensierung eines Feiertags durch einen Ruhetag: 

Beispiel Kompensierung
Tag, an dem für gewöhnlich nicht gearbeitet wird
(Samstag oder Sonntag)
Nein
Freier Tag bei einer Teilzeitbeschäftigung Nein
Ferien der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers Nein (aber der Feiertag wird nicht vom Ferienanspruch abgezogen)
Krankheit oder Unfall der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers Nein

«Arbeitsfreie» Tage = Arbeitstage!

  • Sogenannte «arbeitsfreie» Tage sind eigentlich normale Arbeitstage, für die eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber frei entschieden hat, den Angestellten aus ihr bzw. ihm eigenen Gründen oder aufgrund von religiösen oder historischen Traditionen einen freien Tag zu gewähren. 
  • Die «arbeitsfreien» Tage sind den Sonntagen nicht gleichgestellt. Wenn der Betrieb entscheidet, an diesem Tag geöffnet zu sein, müssen die Angestellten arbeiten. 
  • Die gängigsten «arbeitsfreien» Tage im katholischen Kantonsteil sind  der Berchtoldstag (2. Januar), der Ostermontag, der Pfingstmontag und der Stephanstag (26. Dezember). Im reformierten Kantonsteil sind diese Tage hingegen Feiertage. 
  • Einige Behörden und Betriebe gewähren ihren Angestellten noch weitere ganze oder halbe arbeitsfreie Tage, z.B. den Tag der Arbeit am 1. Mai.

Liste der Feiertage im Kanton Freiburg

  • Feiertage 2025 (PDF, 196.48k)
  • Feiertage 2026 (PDF, 99.01k)
  • Feiertage 2027 (PDF, 106.18k)
  • Feiertage 2028 (PDF, 106.19k)

Links

Sonntagsarbeit
Hauptbild
Feiertage und arbeitsfreie Tage
Feiertage und arbeitsfreie Tage © Alle Rechte vorbehalten
  • Arbeitsvertrag
  • Der Service Check
  • Die Familienzulagen
  • Entsandte Arbeitnehmer/innen und Erbringer/innen grenzüberschreitender Dienstleistungen
  • Feiertage

  • Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für den Arbeitsmarkt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 14.04.2025

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