Das BEA richtet Bildungsanbietern Subventionen aus. Es wendet dazu die Rechtsgrundlagen des Kantons und des Bundes an und berät sich mit der kantonalen Kommission für Erwachsenenbildung.
Seit 2017 setzt sich das BEA gemeinsam mit dem Bund dafür ein, dass Erwachsene ihre Grundkompetenzen auffrischen können. Das Bundesgesetz für Weiterbildung (WeBiG) sieht dafür Finanzhilfen an die Kantone vor. Für die erste Förderperiode zur Umsetzung des WeBiG zwischen 2017 und 2020 standen rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Dem Kanton Freiburg wurden für diese erste Umsetzungsperiode rund 550'000 Franken zugesprochen. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 stehen insgesamt 42.8 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton Freiburg muss sich verpflichten, einen Betrag in gleicher Höhe beizusteuern, um diese Bundesmittel zu erhalten. In der ersten Periode (2018‒2020) wurde für den Kanton eine zielgruppenspezifische Übersicht der bestehenden Bildungsangebote im Bereich Grundkompetenzen Erwachsener und der Anzahl Teilnehmender von solchen Angeboten erstellt. Für die laufende Periode (2021‒2024) werden neue Ziele gesetzt.
Um den neuen Bedingungen Rechnung zu tragen, die mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung von 2017 (WeBiG) eingeführt wurden, hat der Kanton Freiburg seine Subventionsrichtlinien aus dem Jahr 2002 geändert. Seit 2020 wird ein neues System für die Förderung der Erwachsenenbildung angewendet. Zudem wird das Gesetz über die Erwachsenenbildung gegenwärtig überarbeitet.
Projektaufruf Erwachsenenbildung 2023 und 24
Die Eingabefrist für Gesuche für in den Kalenderjahren 2023 und 2024 stattfindende Kurse läuft bis am 30. September 2022.
- Projektaufruf 2023-24 - Erwachsenenbildung
- Wegleitung für Bildungsanbieter - Förderbeiträge an die Erwachsenenbildung_Version 2022
- Gesuchsformular - Förderung der Erwachsenenbildung 2023-24
- Budgetvorlage für neue Anbieter - Förderung der Erwachsenenbildung - 2023-24
- Formular Publikation Kurse Grundkompetenzen auf weiterbildung.swiss und berufsberatung.ch
- Merkblatt Indikatoren GK-Kurse_SBFI
- Jährlich erhobene Indikatoren
- Grundsatzpapier Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener 2021-2024_SBFI
- Kantonale Richtlinien für die Förderung der Erwachsenenbildung_Version 1.7.22
Zwischenbericht 2023 und Schlussbericht 2024
Die Formulare für den Zwischen- und den Schlussbericht sowie das Monitoring-Formular werden zu gegebener Zeit hier publiziert.
Förderzyklus 2022
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente bleiben weiterhin gültig für den Förderzyklus 2022. Informationen zur Berichterstattung 2022 (Einreichefrist 28. Februar 2023) werden im Herbst 2022 ergänzt.