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Kantonaler Rahmen für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung

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Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) ist für die kantonale Umsetzung des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) zuständig. Mit diesem Gesetz soll die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz gestärkt werden.

Im Kanton Freiburg ist diese Förderung gezielt auf die Verbesserung von Grundkompetenzen und auf Weiterbildungen, für die ein öffentliches Interesse besteht, ausgerichtet. Sie unterscheidet sich von der Unterstützung durch andere kantonale Stellen, die Integrationskurse, Kurse zur beruflichen Eingliederung usw. anbieten.

Das kantonale Konzept für die Erwachsenenbildung legt die langfristige Ausrichtung des Kantons fest. Es ermöglicht eine umfassende und kohärente Unterstützung. Die Prioritätensetzung und die Umsetzung des Konzepts werden in einem Vierjahresprogramm erläutert.

Das BEA koordiniert alle Aktivitäten und vergibt Subventionen an Bildungseinrichtungen. Dabei wendet es die Rechtsgrundlagen des Kantons und des Bundes an und berät sich mit der kantonalen Kommission für Erwachsenenbildung.

Rechtsgrundlagen

  • Ordonnance fédérale sur la formation continue (OFCo) (PDF, 326.76k)
  • Bundesgesetz über die Berufsbildung (PDF, 456.2k)
  • Bundesgesetz über die Weiterbildung - WeBiG (PDF, 116.09k)
  • Loi cantonale sur la formation des adultes (LFAd) (PDF, 911.32k)
  • Règlement cantonal sur la formation des adultes (RFAd) (PDF, 1.01MB)
  • Loi cantonale sur les subventions (LSub) (PDF, 422.6k)
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung - Laufbahnzentrum

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Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung - Laufbahnzentrum

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Herausgegeben von Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung - Laufbahnzentrum

Letzte Änderung: 17.05.2023

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