• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Bildung und Schulen
  • Berufsbildung
  • Welche Berufsbildung ?
  • Welche Berufsbildung ?

Nachweis von Qualifikationen für den Berufsabschluss von Erwachsenen

Lead

Sie sind erwachsen, verfügen über fundierte Berufserfahrung in einem von der Berufsbildung anerkannten Bereich und wünschen eine Anerkennung bzw. eine sogenannte Validierung Ihrer Kompetenzen? Das ist möglich! Grundlage dafür sind die Artikel 31 und 32 der Berufsbildungsverordnung.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) mittels nachstehendem Link:

Seine Kompetenzen anerkennen lassen - Berufsabschluss für Erwachsene

Zwei Wege führen zum Berufsabschluss für Erwachsene

Zwei Möglichkeiten für das Qualifikationsverfahren

  1. Das standardisierte Qualifikationsverfahren, als Kandidat/-in nach Artikel 32 BBV
  2. Die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen (VAE) nach Artikel 31 BBV

1. Das standardisierte Qualifikationsverfahren, als Kandidat-In nach Artikel 32 BBV

Sie möchten zum standardisierten Qualifikationsverfahren gelangen und von der Möglichkeit einer strukturierten Vorbereitung profitieren, wie sie den Lernenden im Rahmen der Berufsfachschule und/oder der überbetrieblichen Kursen angeboten wird, um entweder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.

Das Verfahren ist nicht von einem Arbeitsvertrag und von Ihrem Arbeitsort abhängig – Ihr Wohnkanton ist für das Aufnahmeverfahren zuständig. Das Amt wird keinen Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber haben, mit Ausnahme der Durchführung eines eventuellen Examens im Bereich Praktische Arbeiten im Betrieb.

Ein schweizerisches Merkblatt gibt Ihnen nützliche Hinweise

Zulassungsbedingungen

Nachweise von mindestens 5 Jahren Erfahrung in der Arbeitswelt, davon eventuell mindestens einen Teil im angestrebten Qualifikationsbereich (siehe betreffende Bildungsverordnung).

Folgende Schritte müssen unternommen werden

  • Zulassungsgesuch herunterladen (im Downloadbereich unten)
  • Für ausserkantonalen Schulbesuch: Zusätzliches Gesuchsformular herunterladen sowie Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons 

Kosten (unter Vorbehalt von Änderungen)

Kursgebühren für den Unterricht an einer Freiburger Schule oder gemäss Entscheid des Amtes: CHF 150.- pro Schuljahr und wöchentliche Unterrichtseinheit. Beginnt die Person im Laufe des zweiten Semesters, wird die Jahresgebühr um die Hälfte reduziert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (Beispiel: 8 Lektionen/Tag = 8 x 150.- für einen Schultag/Woche pro Schuljahr)

Einschreibegebühr: CHF 320.- werden nach Versand der Aufnahmebestätigung des Amts für Berufsbildung fakturiert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Gebühren für die Kosten und das Unterrichtsmaterial: zwischen CHF 35.- und CHF 120.- pro Schuljahr, je nach Anzahl Schultagen/Wochen. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Gebühren für das Qualifikationsverfahren: CHF 170.- für Personen, welche die Lehrabschlussprüfung wiederholen und nicht mehr unter Lehrvertrag stehen. Je nach Beruf werden zusätzlich Materialkosten und/oder Raummiete verrechnet.-

Die eventuellen Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Kurse sind auch zu Lasten der Teilnehmer.

Sie wünschen den berufskundlichen Unterricht ausserhalb Ihres Wohnkantons zu besuchen: Reichen Sie beim Amt die oben genannten Formulare ein. Bei Annahme des Gesuches, bezahlen Sie die oben erwähnten Schulkosten. Bei Ablehnung des Gesuches sind Sie gebeten, den Unterricht in einer unseren kantonalen Berufsfachschulen zu besuchen oder Sie übernehmen selber sämtliche Kosten der betroffenen ausserkantonalen Berufsfachschule.

Es werden keine Schulkosten für Unterrichtsbesuche in einer privaten Ausbildungsinstitution übernommen. In diesem Fall sind sämtlichen Ausbildungskosten zu Lasten der Teilnehmer und werden diesen direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt.

Ausgehändigter Ausweis

  • Eidgenössisches Berufsattest (EBA)

    Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Art. 32: Downloads

  • Art. 32: Zulassungsgesuch (PDF, 130.28k)
  • Bewilligungsantrag für eine Ausbildung ausserhalb des Wohnortkantons (PDF, 150.97k)

2. Die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen (VAE) gemäss Artikel 31 BBV

Sie sind Autodidakt, besonders motiviert und wünschen eine Anerkennung, ja sogar eine offizielle Validierung Ihrer Fähigkeiten durch ein nicht standardisiertes Qualifikationsverfahren mit dem Ziel, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.

Die Anerkennung und Validierung von Bildungsleistungen ist ein Verfahren, das Ihnen ermöglicht, einen Abschluss zu erlangen. Das Verfahren basiert auf der Analyse Ihrer bisher durchlaufenen beruflichen und persönlichen Laufbahn sowie der Beurteilung Ihrer erworbenen Fähigkeiten. Es stützt sich auf ein Qualifikationsprofil, das im Bildungsplan festgelegt ist und für den angestrebten Abschluss verlangt wird.

Das Verfahren ist nicht von einem Arbeitsvertrag und von Ihrem Arbeitsort abhängig – Ihr Wohnkanton ist für das Aufnahmeverfahren zuständig. Das Amt wird keinen Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.

Für die Durchführung sind die nationalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zuständig. Die Kantone haben in ihrer Funktion als Partner die Aufgabe, Angebote für die auf nationaler Ebene validierten Kompetenzprofile vorzuschlagen.


Zulassungsbedingungen

Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Prüfung, davon allenfalls ein Teil im Qualifikationsbereich.

Vorgehensweise

Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung BEA

Kosten (unter Vorbehalt von Änderungen)

Gebühren für die Begleitung zur Standortbestimmung: Zwischen Fr. 1300.- und Fr. 1500.- pro Person für einen Beruf. Die Kosten einer eventuellen Zusatzausbildung gehen, unabhängig vom Leistungserbringer, zu Ihren Lasten.

Kursgebühren für Erstausbildung - Zusatzausbildungen: Fr. 150.- pro Schuljahr und wöchentliche Unterrichtseinheit. Beginnt die Person im Laufe des zweiten Semesters, so wird die Jahresgebühr um die Hälfte reduziert. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wenn die Nachholbildung ausserhalb der Berufsfachschule stattfindet, so gelten die Tarife des Leistungserbringers (Beispiel : 8 Lektionen/Tag = 8 x 150.- für einen Schultag/Woche während eines Schuljahres).

Gebühren im Zusammenhang mit den Kosten und das Unterrichtsmaterial: zwischen Fr. 35.- und Fr. 120.- pro Schuljahr, ja nach Anzahl Schultagen/Wochen. Bei Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Gebühren für das Qualifikationsverfahren: Fr. 320.- pro Standortbestimmung.

Ausgehändigter Ausweis

  • Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Hauptbild
Formation pour adultes
Formation pour adultes © Alle Rechte vorbehalten
  • Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen
  • Finanzielle Unterstützung der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung
  • Kantonaler Rahmen für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung
  • Nachweis von Qualifikationen für den Berufsabschluss von Erwachsenen

  • Unsere Kurse Weiterbildung Hauswirtschaft
  • Weiterbildung Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie
  • Weiterbildung in der Landwirtschaft

Verlinkte Seiten

  • Vorlehre
  • Integrationsvorlehre
  • EBA : die zweijährige berufliche Grundbildung
  • EFZ : die 3 - 4-jährige Lehre
  • Eidgenössische Berufsmaturität
  • Ausserkantonaler Schulbesuch / Bewilligungsantrag
  • Höhere Berufsbildung
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Berufsbildung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 19.08.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: