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Ausserkantonaler Schulbesuch / Bewilligungsantrag

Lead

Möchten oder müssen Sie den beruflichen Unterricht ausserhalb des Kantons Freiburg besuchen ?
Hier finden Sie die notwendigen Informationen.

Dokumente für den ausserkantonalen Schulbesuch

  • Bewilligungsantrag für eine Ausbildung ausserhalb des Wohnortkantons (PDF, 150.97k)
  • Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (DOCX, 37.13k)
  • Richtlinie - Bewilligung für den Besuch der beruflichen Grundbildung ausserhalb des Kantons (PDF, 198.38k)
  • Richtlinien Reisekosten ausserkantonaler Unterricht (PDF, 41.71k)

Lehrvertrag mit einem Freiburger Lehrbetrieb

Sollte das Kursangebot vom Kanton nicht gewährleistet werden, (unzureichende Schülerzahl, Sonderausstattungen, usw.), besuchen die Lernenden den Berufsschulunterricht in interkantonalen Klassen ausserhalb des Kantons Freiburg.

Beruflicher Unterricht

Vereinfachte Verfahrensweise in 6 Schritten

  1. Unser Amt nimmt, basierend auf den Lehrvertrag, die ausserkantonale Einschreibung der Lernenden vor.
  2. Unser Amt stellt je eine Kopie der Einschreibung den Vertragsparteien zu.
  3. Der Lehrbetrieb, respektive die/der Lernende, nehmen mit der Berufsschule Kontakt auf, um die Kurstage und Stundenpläne des beruflichen Unterrichts zu erhalten.
  4. Unser Amt händigt der/dem Lernenden während des 2. Semesters ein Formular für die Beteiligung an die mit dem ausserkantonalen Schulbesuch verbundenen Reisekosten aus - Sie können die Richtlinien hier (unten rechts) herunterladen.
  5. Die/der Lernende sendet uns den Antrag für den Beitrag korrekt ausgefüllt und unterschrieben zurück. Das Formular ist ebenfalls vom Arbeitgeber oder der Lehrwerkstätte zu unterschreiben.
  6. Nach Erhalt einer genügenden Anzahl Formularen nimmt unser Amt die Zahlungen an die Lernenden vor.

Bedingungen für die Rückerstattung

  • Im Besitze eines freiburgischen Lehrvertrages sein
  • Der/die volljährige Lernende oder ihr/sein gesetzlicher Vertreter ist im Kanton Freiburg der Steuerpflicht unterstellt oder ist im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg.

Grundsatz

Die Beteiligung an den Reisekosten wird als Pauschalbetrag entschädigt. Die ausserkantonalen Berufsfachschulen sind in 5 Kategorien unterteilt. Die Unterteilung der Kategorien erfolgt aufgrund der Reisedauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Bahnhof Freiburg bis zum Bahnhof des Schulortes. Der Pauschalbetrag wird unter Berücksichtigung der Anzahl besuchter Kurstage pro Schuljahr (1 - 2 oder mehr) festgelegt.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Richtlinien (unten rechts) zu lesen, oder unser Amt zu kontaktieren.

Berufsmaturität in integrierter Form

Vereinfachte Verfahrensweise in 5 Schritten

  1. Sie schreiben sich bei der Berufsfachschule des Kantons en, in welchem Sie den Berufsschulunterricht besuchen werden.
  2. Der Kanton, in welchem Sie den Berufsschulunterricht besuchen werden, wird Ihren Antrag behandeln.
  3. Gemäss den Aufnahmebedingungen des Ausbildungskantons müssen Sie eventuell im Kanton Freiburg einen Aufnahmetest absolvieren.
  4. Wenn Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen oder den Aufnahmetest bestehen, erhalten Sie von einer Berufsfachschule des Kantons Freiburg eine Aufnahmebestätigung, welche Sie an die betreffende Schule weiterleiten.
  5. Sie werden von der Berufsfachschule des Kantons, in welchem Sie den beruflichen Unterricht besuchen werden, aufgeboten.

Ausserkantonaler Schulbesuch

  • Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte unser Amt.

Ueberbetriebliche Kurse

Vereinfachte Verfahrensweise in 3 Schritten

  1. Unser Amt händigt dem Lehrbetrieb während des zweiten Semesters ein Formular für die Beteiligung an die Reise- und Unterkunftskosten für die überbetrieblichen Kurse, welche ausserhalb des Kantons Freiburg stattfinden, aus.
  2. Der Lehrbetrieb sendet uns das ausgefüllte und von beiden Parteien (Lehrbetrieb/Lernende-r) unterzeichnete Antragsformular für eine Rückerstattung zurück.
  3. Unser Amt nimmt im Auftrag der Stiftung zur Förderung der Berufsbildung die Rückerstattung  der Kosten an die Lehrbetriebe oder an die/den Lernende/n vor, sofern diese/r von ihrem/seinem Arbeitgeber keinen Kostenvorschuss erhalten hat.

Bedingungen für die Rückerstattung

  • Im Besitze eines freiburgischen Lehrvertrages sein. 
  • Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie unser Amt

Berufliche Vollzeitausbildung ausserhalb des Kantons (Vollzeitschule)

Wenn die Ausbildung im Dual-System im Kanton nicht angeboten wird, wenn die Berufsmaturität nach der Lehre im Vollzeitstudium oder berufsbegleitend im Kanton nicht angeboten wird oder wenn die gewünschte Ausbildung an der Berufsfachschule | Technik und Kunst | Freiburg EMF oder im Couture-Lehratelier Freiburg nicht angeboten wird, können die Lernenden einen Antrag zur Genehmigung des ausserkantonalen beruflichen Unterrichts stellen.

Vereinfachte Verfahrensweise in 4 Schritten

  1. Sie haben die Möglichkeit, sich bei einer Schule Ihrer Wahl einzuschreiben, sofern die Ausbildung im Kanton Freiburg nicht möglich ist. Sie finden die verschiedenen Berufsfachschulen, welche die beruflichen Vollzeitgrundausbildungen anbieten unter www.berufsberatung.ch.
  2. Sie stellen beim Amt für Berufsbildung, Derrière-les-Remparts 1, 1700 Fribourg, schriftlich ein Gesuch um Kostengutsprache für den Besuch einer ausserkantonalen Schule. Diesem Antrag ist eine Wohnsitzbestätigung, die nicht älter als 3 Monate ist, beizulegen.
  3. Unser Amt wird Ihren Antrag nach Erhalt der Unterlagen prüfen.
  4. Fällt der Entscheid unseres Amtes zu Ihren Gunsten aus, senden wir Ihnen die Kostengutsprache für den Besuch der ausserkantonalen beruflichen Vollzeitausbildung zu, und der Kanton Freiburg wird die interkantonale Beteiligung übernehmen.

ACHTUNG: Die Erteilung dieser Bewilligung erfolgt nicht systematisch.

Bedingungen

  • Der Kanton Freiburg bietet die gewünschte Ausbildung nicht im Dual-System an (Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb).
  • Die Berufsfachschule | Technik und Kunst | Freiburg EMF oder das Couture-Lehratelier Freiburg bieten die gewünschte Ausbildung nicht an.
  • Der/die Lernende kann mit schriftlichen Absagen belegen, dass seine Lehrstellensuche erfolglos blieb.
  • Der/die volljährige Lernende oder ihr/sein gesetzlicher Vertreter ist im Kanton Freiburg der Steuerpflicht unterstellt oder ist im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg.

Bedingungen für die Rückerstattung

  • Der/die volljährige Lernende oder ihr/sein gesetzlicher Vertreter ist im Kanton Freiburg der Steuerpflicht unterstellt oder ist im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg.
  • Eine Bewilligung (Kostengutsprache) für die ausserkantonale berufliche Vollzeitausbildung besitzen.

Grundsatz

  • Die Beteiligung an den Reisekosten wird als Pauschalbetrag entschädigt. Die ausserkantonalen Berufsfachschulen sind in 5 Kategorien unterteilt. Die Unterteilung der Kategorien erfolgt aufgrund der Reisedauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Bahnhof Freiburg bis zum Bahnhof des Schulortes. Der Pauschalbetrag wird unter Berücksichtigung der Entfernung sowie der Anzahl besuchter Kurstage pro Schuljahr (1 - 2 oder mehr) festgelegt.
  • Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Richtlinien zu lesen, oder unser Amt zu kontaktieren.

Berufsmaturität nach der Lehre im Vollzeitstudium oder berufsbegleitend

Vereinfachte Verfahrensweise in 4 Schritten

  1. Sie schreiben sich bei einer Schule Ihrer Wahl ein, sofern die Ausbildung im Kanton Freiburg nicht angeboten wird. Sie finden die verschiedenen Berufsfachschulen, welche die Berufsmaturität anbieten, unter www.berufsberatung.ch.
  2. Sie stellen beim Amt für Berufsbildung, Derrière-les-Remparts 1, 1700 Fribourg, schriftlich ein Gesuch um Kostengutsprache für den Besuch einer ausserkantonalen Schule. Diesem Antrag ist eine Wohnsitzbestätigung, die nicht älter als 3 Monate ist, beizulegen.
  3. Unser Amt wird Ihren Antrag nach Erhalt prüfen.
  4. Fällt der Entscheid unseres Amtes zu Ihren Gunsten aus, senden wir Ihnen die Kostengutsprache für den Besuch der ausserkantonalen Ausbildung zu, und der Kanton Freiburg wird die interkantonale Beteiligung übernehmen.

Die Kandidaten, deren gesetzlicher Wohnsitz ausserhalb des Kantons Freiburg ist, sind gebeten beim Amt für Berufsbildung ihres Wohnkantons einen Antrag zu stellen.

Bedingung

  • Der Kanton Freiburg bietet den gewünschten Berufsmaturitätsunterricht nicht an.
  • Der/die volljährige Lernende oder ihr/sein gesetzlicher Vertreter ist im Kanton Freiburg der Steuerpflicht unterstellt oder ist im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg.

Bedingungen für die Rückerstattung

  • Der/die volljährige Lernende oder ihr/sein gesetzlicher Vertreter ist im Kanton Freiburg der Steuerpflicht unterstellt oder ist im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg.
  • Eine Bewilligung (Kostengutsprache) für den ausserkantonalen Berufsmaturitätsunterricht besitzen.

Grundsatz

  • Die Beteiligung an den Reisekosten wird als Pauschalbetrag entschädigt. Die ausserkantonalen Berufsfachschulen sind in 5 Kategorien unterteilt. Die Unterteilung der Kategorien erfolgt aufgrund der Reisedauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Bahnhof Freiburg bis zum Bahnhof des Schulortes. Der Pauschalbetrag wird unter Berücksichtigung der Entfernung sowie der Anzahl besuchter Kurstage pro Schuljahr (1 - 2 oder mehr) festgelegt.
  • Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Richtlinien zu lesen, oder unser Amt zu kontaktieren.
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Amt für Berufsbildung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 07.01.2025

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