Hier erfahren Sie, wie Sie sich online bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und die eServices für die Verwaltung Ihres Dossiers nutzen können. Folgen Sie den unten aufgeführten Schritten, um mit dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Kontakt zu treten.
Betriebsunterbruch beim Job-Room und Schliessung der RAV
Die eServices der Arbeitslosenversicherung (Job-Room) sind vom 19. Dezember 2025 ab Mittag bis am 6. Januar 2026 ausser Betrieb.
Achtung: Die Formulare «Angaben der versicherten Person (AVP)» (für die Arbeitslosenkasse) und «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» (für die RAV) müssen bis spätestens am 19. Dezember 2025 um 12 Uhr im Job-Room hochgeladen werden.
Nach Ablauf dieser Frist können die Formulare per Post eingereicht werden. Die Arbeitslosenentschädigung wird aber erst im Januar 2026 ausgezahlt.
Die RAV bleiben vom 24. Dezember 2025 ab Mittag bis am 5. Januar 2026 um 8 Uhr geschlossen.
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit während dieser Zeit
Bis am 19. Dezember um 12 Uhr: Online-Anmeldung möglich (gemäss Beschreibung unten).
Vom 19. Dezember ab 12 Uhr (Betriebsunterbruch bei der Online-Anmeldung) bis am 24. Dezember um 12 Uhr (Schliessung der RAV): Anmeldung am Schalter des RAV.
Vom 24. Dezember ab 12 Uhr bis am 5. Januar 2026: keine Anmeldung möglich. Wer sich während der Schliessung der RAV arbeitslos melden möchte, wird ab dem 5. Januar 2026 rückwirkend angemeldet, wobei jeder Fall individuell beurteilt wird.
Melden Sie sich über die Website Job-Room.ch bei der Arbeitslosenversicherung an. Um das Online-Formular auszufüllen, benötigen Sie:
Ihre AHV-Nummer (die Sie auf Ihrem AHV-Ausweis oder Ihrer Krankversicherungskarte finden);
Ihre Wohnadresse im Kanton Freiburg.
Wenn Sie sich nicht online anmelden können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich am Schalter des RAV Ihres Wohnbezirks anzumelden.
2. Validierung Ihrer Anmeldung
Kurz nach Ihrer Anmeldung (in der Regel innerhalb von 24 Stunden von Montag bis Freitag) schickt Ihnen das RAV ein E-Mail, in dem Sie aufgefordert werden:
Ihre Anmeldung zu validieren,
falls nötig dem RAV weitere Dokumente zu übermitteln.
Achtung: Sie müssen innerhalb von 24 Stunden auf dieses E-Mail antworten.
3. Bestätigung Ihrer Anmeldung
Anschliessend sendet Ihnen das RAV ein letztes E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit diesem E-Mail erhalten Sie auch:
eine Einladung zu Ihrem ersten Beratungsgespräch und Erläuterungen zu den Schritten, die Sie vor diesem Gespräch unternehmen müssen,
Ihre Personennummer, um sich auf Job-Room.ch, der eService-Plattform für Stellensuchende, zu registrieren.
Melden Sie sich arbeitslos, sobald Sie für ein Beratungsgespräch im RAV zur Verfügung stehen, jedoch spätestens am ersten Tag, an dem Sie Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Arbeitslosenversicherung erheben.
Ja. Sie müssen bereits vor Ihrer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung nach Arbeit suchen und 2 bis 3 Bewerbungen pro Woche schreiben.
Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen (Bewerbungsschreiben, Spontanbewerbungen usw.) sorgfältig auf. Andernfalls kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder vorübergehend eingestellt werden.
Mit den eServices von Job-Room.ch können Sie Ihr Dossier bei der Arbeitslosenversicherung jederzeit von zuhause aus verwalten. Sie können:
Dokumente beim RAV einreichen und diese aktualisieren (Bewerbungsdossier, Zeugnisse, Briefe usw.);
den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen beim RAV einreichen;
Ihr Formular «Angaben der versicherten Person» bei der Arbeitslosenkasse einreichen;
die bei den RAV gemeldeten Stellenanzeigen 5 Tage vor ihrer Veröffentlichung ansehen.
Besuchen Sie die Website Job-Room.ch und halten Sie Ihre Personennummer bereit, die Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung per E-Mail erhalten haben.
Die folgenden Videos erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie:
Ihr RAV wird Sie kontaktieren, um einen Termin für ein erstes Gespräch mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater festzulegen.
Wenn Sie kein Deutsch oder Französisch sprechen, bringen Sie eine Person mit, die für Sie übersetzt.
Die Gespräche im RAV sollen Ihnen bei der Arbeitssuche helfen.
Sie finden regelmässig statt, entweder im RAV oder per Videokonferenz.
Die Arbeitslosenkasse
Sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben, müssen Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Sie legt die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung fest und ist für die Auszahlung der Entschädigung zuständig. Alle Arbeitslosenkassen bieten die gleichen Leistungen.