Hier erfahren Sie, wie Sie sich online bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und die eServices für die Verwaltung Ihres Dossiers nutzen können. Folgen Sie den unten aufgeführten Schritten, um mit dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Kontakt zu treten.
Probleme beim Zugriff auf Job-Room
Wegen der Einführung des neuen Auszahlungssystems stehen die eServices im Job-Room für Personen, die vor dem Betriebsunterbruch noch kein Job-Room-Konto hatten, zurzeit nicht zur Verfügung. Sie können diese voraussichtlich ab dem 16. Januar 2026 nutzen. Personen mit bestehendem Job-Room-Konto sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Derzeit besteht eine Störung beim eService «Angaben der versicherten Person». Kontrollperioden aus dem Jahr 2025 werden zum Teil nicht angezeigt und können nicht ausgefüllt werden.
Melden Sie sich über die Website Job-Room.ch bei der Arbeitslosenversicherung an. Um das Online-Formular auszufüllen, benötigen Sie:
Ihre AHV-Nummer (die Sie auf Ihrem AHV-Ausweis oder Ihrer Krankversicherungskarte finden);
Ihre Wohnadresse im Kanton Freiburg.
Wenn Sie sich nicht online anmelden können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich am Schalter des RAV Ihres Wohnbezirks anzumelden.
2. Validierung Ihrer Anmeldung
Kurz nach Ihrer Anmeldung (in der Regel innerhalb von 24 Stunden von Montag bis Freitag) schickt Ihnen das RAV ein E-Mail, in dem Sie aufgefordert werden:
Ihre Anmeldung zu validieren,
falls nötig dem RAV weitere Dokumente zu übermitteln.
Achtung: Sie müssen innerhalb von 24 Stunden auf dieses E-Mail antworten.
3. Bestätigung Ihrer Anmeldung
Anschliessend sendet Ihnen das RAV ein letztes E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit diesem E-Mail erhalten Sie auch:
eine Einladung zu Ihrem ersten Beratungsgespräch und Erläuterungen zu den Schritten, die Sie vor diesem Gespräch unternehmen müssen,
Ihre Personennummer, um sich auf Job-Room.ch, der eService-Plattform für Stellensuchende, zu registrieren.
Melden Sie sich arbeitslos, sobald Sie für ein Beratungsgespräch im RAV zur Verfügung stehen, jedoch spätestens am ersten Tag, an dem Sie Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Arbeitslosenversicherung erheben.
Ja. Sie müssen bereits vor Ihrer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung nach Arbeit suchen und 2 bis 3 Bewerbungen pro Woche schreiben.
Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen (Bewerbungsschreiben, Spontanbewerbungen usw.) sorgfältig auf. Andernfalls kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder vorübergehend eingestellt werden.
Mit den eServices von Job-Room.ch können Sie Ihr Dossier bei der Arbeitslosenversicherung jederzeit von zuhause aus verwalten. Sie können:
Dokumente beim RAV einreichen und diese aktualisieren (Bewerbungsdossier, Zeugnisse, Briefe usw.);
den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen beim RAV einreichen;
Ihr Formular «Angaben der versicherten Person» bei der Arbeitslosenkasse einreichen;
die bei den RAV gemeldeten Stellenanzeigen 5 Tage vor ihrer Veröffentlichung ansehen.
Besuchen Sie die Website Job-Room.ch und halten Sie Ihre Personennummer bereit, die Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung per E-Mail erhalten haben.
Die folgenden Videos erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie:
Ihr RAV wird Sie kontaktieren, um einen Termin für ein erstes Gespräch mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater festzulegen.
Wenn Sie kein Deutsch oder Französisch sprechen, bringen Sie eine Person mit, die für Sie übersetzt.
Die Gespräche im RAV sollen Ihnen bei der Arbeitssuche helfen.
Sie finden regelmässig statt, entweder im RAV oder per Videokonferenz.
Die Arbeitslosenkasse
Sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben, müssen Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Sie legt die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung fest und ist für die Auszahlung der Entschädigung zuständig. Alle Arbeitslosenkassen bieten die gleichen Leistungen.