Arbeitslosigkeit und Coronavirus
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit: Die Anmeldung erfolgt vorzugsweise per Telefon oder per E-Mail.
- Per Telefon: Kontaktieren Sie Ihr RAV zu den üblichen Öffnungszeiten.
- Per E-Mail: Laden Sie das Anmeldeformular herunter und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Identitätsausweises und einer Kopie Ihres AHV-Ausweises per E-Mail oder per Post an Ihr RAV.
- Am Schalter: Sie können sich auch weiterhin direkt am Schalter arbeitslos melden.
Wichtige Fristen:
- Lebenslauf: Sie müssen Ihren Lebenslauf spätestens 3 Werktage nach Ihrer Anmeldung dem RAV abgeben.
- Online-Kurs: Sie müssen den obligatorischen Online-Kurs innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung absolvieren ((www.orp-rav-fr.ch).
Betreuung durch das RAV
- Kontaktieren Sie das RAV bitte vorzugsweise per E-Mail oder per Telefon.
- Beratungs- und Kontrollgespräche: Die Stellensuchenden, die beim RAV gemeldet sind, werden eine Einladung zum Beratungs- und Kontrollgespräch erhalten. Darin ist angegeben, wie das Gespräch durchgeführt wird (telefonisch oder im RAV). Findet das Gespräch im RAV statt, liegt der Einladung ein Merkblatt mit den Sicherheitsanweisungen bei.
- Halten Sie sich im RAV bitte an die Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen.
Arbeitsbemühungen
- Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Stellensuche bleiben weiterhin bestehen.
- Allfällige neue Modalitäten (z.B. Anzahl Arbeitsbemühungen) werden mit Ihrer Personalberaterin bzw. Ihrem Personalberater festgelegt.
- Die Nachweise Ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen für die Monate März bis August müssen bis spätestens 5. September 2020 beim RAV eingereicht werden.
Online-Services für Stellensuchende
- Neu: Auf Job-Room.ch, dem Stellenportal der RAV, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Ihre Arbeitsbemühungen direkt an das RAV schicken (Flyer zu den Online-Services).
- Online-Kurs: Alle Informationen zur Arbeitslosenversicherung erhalten Sie in unserem Online-Kurs unter (www.orp-rav-fr.ch).