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Vor der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit

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Ihnen wurde gekündigt? Nachdem Sie den ersten Schock verdaut haben, sollten Sie an drei wichtige Dinge denken, bevor Sie sich arbeitslos melden: Beginnen Sie mit der Suche nach einer neuen Stelle, kontrollieren Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, und lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis erstellen.

Sie haben eine Frage? Kontaktieren SIe Ihr RAV!

Stellensuche

Sie müssen bereits vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche (2 bis 3 Bewerbungen pro Woche) beginnen, d.h.:

  • bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag: während der Kündigungsfrist;
  • bei einem befristeten Arbeitsvertrag: während den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses;
  • bei einem Saisonvertrag: während den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses;
  • bei temporären Einsätzen: während den ersten drei Monaten des Einsatzes. Wenn der Einsatz länger dauert, können Sie die Stellensuche vorübergehend unterbrechen und wieder aufnehmen, sobald Sie die Kündigung erhalten;
  • wenn Sie nach dem Abschluss einer Ausbildung eine Stelle suchen: sobald Sie Kenntnis von Ihren Prüfungsergebnissen erhalten haben;
  • in allen übrigen Fällen: während den letzten drei Monaten vor Ihrer Anmeldung (z.B. im Falle eines Auslandaufenthalts).

Achtung! Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen sorgfältig auf (Bewerbungsschreiben, Spontanbewerbungen usw.). Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, kann Ihr Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Arbeitslosenversicherung vorübergehend eingestellt werden.

Auf der Seite «Arbeitslosigkeit: Eine neue Stelle finden» erhalten Sie einige Tipps, um Ihre Bewerbung zu verbessern.

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

Falls sie nicht in Ihrem Vertrag festgelegt wurde und falls kein Gesamtarbeitsvertrag zur Anwendung kommt, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Obligationenrecht:

  • Während der Probezeit: 7 Tage auf das Ende irgendeines Tages.
  • Im ersten Dienstjahr: 1 Monat auf das Ende eines Monats.
  • Vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate auf das Ende eines Monats.
  • Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf das Ende eines Monats.

Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Wurde Ihre Kündigungsfrist nicht eingehalten? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich per Einschreiben, dass Sie weiter arbeiten wollen.

Sie können sich bereits während der Kündigungsfrist stellensuchend melden. So können Sie von den Ratschlägen Ihres RAV bei der Vermittlung und der Stellensuche profitieren.

Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist bei der Stellensuche besonders wertvoll.

  • Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, egal aus welchem Grund Sie den Betrieb verlassen.
  • Das Zeugnis umfasst mindestens: den Namen des Unternehmens und der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum, den Heimatort sowie die Art der geleisteten Arbeit und die Dauer der Anstellung.
  • Gewöhnlich ist das Zeugnis aber ausführlicher und enthält: eine detaillierte Beschreibung des Aufgabenhefts der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, Angaben über die Qualität der geleisteten Arbeit und das Verhältnis zu den Arbeitskollegen und Vorgesetzten.
  • Zögern Sie nicht, von Ihrem Arbeitgeber eine Änderung zu verlangen, falls Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden sind.

Zum Download

  • Anmeldung zur Arbeitslosigkeit - Leitfaden für stellensuchende Personen (Freiburg)
  • Arbeitslosenkassen - Kanton Freiburg
  • Leitfaden «Arbeitslosigkeit» des SECO

Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit

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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 21.08.2023

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