Betriebsunterbruch beim Job-Room und Schliessung der RAV
Die eServices der Arbeitslosenversicherung (Job-Room) sind vom 19. Dezember 2025 ab Mittag bis am 6. Januar 2026 ausser Betrieb.
- Achtung: Die Formulare «Angaben der versicherten Person (AVP)» (für die Arbeitslosenkasse) und «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» (für die RAV) müssen bis spätestens am 19. Dezember 2025 um 12 Uhr im Job-Room hochgeladen werden.
- Nach Ablauf dieser Frist können die Formulare per Post eingereicht werden. Die Arbeitslosenentschädigung wird aber erst im Januar 2026 ausgezahlt.
Die RAV bleiben vom 24. Dezember 2025 ab Mittag bis am 5. Januar 2026 um 8 Uhr geschlossen.
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit während dieser Zeit
- Bis am 19. Dezember um 12 Uhr: Online-Anmeldung möglich.
- Vom 19. Dezember ab 12 Uhr (Betriebsunterbruch bei der Online-Anmeldung) bis am 24. Dezember um 12 Uhr (Schliessung der RAV): Anmeldung am Schalter des RAV.
- Vom 24. Dezember ab 12 Uhr bis am 5. Januar 2026: keine Anmeldung möglich. Wer sich während der Schliessung der RAV arbeitslos melden möchte, wird ab dem 5. Januar 2026 rückwirkend angemeldet, wobei jeder Fall individuell beurteilt wird.