• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Arbeit und Unternehmen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslos: Anspruch nach der Ausbildung

Arbeitslos: Anspruch nach der Ausbildung

Lead

Sie haben Ihr Studium oder Ihre Lehre gerade abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss und haben noch keine Stelle in Aussicht? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach Ihrer Ausbildung.

1. Wann soll ich mich arbeitslos melden?

  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sofort nach Ihrem Studium oder Ihrer Lehre eine Stelle finden, können Sie sich arbeitslos melden, sobald Sie Ihr Diplom erhalten haben oder die Vorlesungszeit beendet ist.
  • Sobald Sie Ihr Diplom erhalten haben, müssen Sie unbedingt verfügbar sein, um einer Erwerbstätigkeit in Voll- oder Teilzeit nachzugehen.
  • Ihre Pflichten als arbeitslose Person beginnen, sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Wie Sie sich arbeitslos melden, erfahren Sie auf der Seite «Anmeldung zur Arbeitslosigkeit». 

2. Was sind die Bedingungen?

Sie haben während Ihres Studiums oder Ihrer Berufsausbildung nicht gearbeitet:

  • Sie können Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, allerdings erst nach einer Wartezeit von 120 Tagen.
  • Sie müssen während mindestens 10 Jahren in der Schweiz gewohnt haben.

Sie haben während Ihres Studiums gearbeitet oder eine Lehre in einem Betrieb gemacht:

  • Sie müssen in den vergangenen zwei Jahren mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben.
  • In diesem Fall beträgt die Wartezeit 5 Tage.

3. Wann muss ich mit der Stellensuche beginnen?

  • Fangen Sie bereits mit der Stellensuche an (2-3 Bewerbungen pro Woche), sobald Sie Ihre Prüfungsergebnisse kennen, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitslos gemeldet sind.
  • Bewahren Sie alle Nachweise Ihrer Arbeitsbemühungen auf (Bewerbungen, Spontanbewerbungen, Antwortschreiben usw.).
  • Sie müssen diese Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater beim RAV zeigen. Ansonsten können Sie vorübergehend in Ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eingestellt werden.

Fangen Sie bereits mit der Stellensuche an, sobald Sie Ihre Prüfungsergebnisse kennen.

4. Wie sieht die Entschädigung aus?

Sie haben während Ihres Studiums oder Ihrer Berufsausbildung nicht gearbeitet:

  • Ihr versicherter Verdienst entspricht einem Pauschalbetrag. Dieser kann je nach persönlicher Situation (Alter, unterhaltsberechtigte Kinder usw.) sehr unterschiedlich ausfallen kann.
  • Sie haben Anspruch auf 90 Taggelder, was einem Bezugszeitraum von etwa 4,5 Monaten entspricht.
  • Bevor Sie Ihre ersten Taggelder erhalten, müssen Sie 120 Tage warten.

Sie haben während Ihres Studiums gearbeitet oder eine Lehre in einem Betrieb gemacht:

  • Sie haben je nach Ihrer persönlichen Situation (Beitragsdauer, Alter usw.) Anspruch auf 200 bis 400 Arbeitslosentaggelder.
  • Bevor Sie Ihre ersten Taggelder erhalten, müssen Sie 5 Tage warten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite «Arbeitslosenentschädigung».

Zum Download

  • Keine Arbeit nach der Ausbildung? PDF, 1.64MB
  • Leitfaden "Arbeitslosigkeit" des SECO PDF, 155.2k

Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit

  • Arbeitslosigkeit: Anmeldung und Online-Dienste
  • Arbeitslosenentschädigung
  • Wiedereingliederungsmassnahmen für Arbeitslose
  • Arbeitslos: Eine neue Stelle finden
  • Arbeitslosigkeit: häufig gestellte Fragen
  • Ein RAV kontaktieren
  • arbeit.swiss: Portal der Arbeitslosenversicherung
Hauptbild
Arbeitslosigkeit: Anspruch nach der Ausbildung
Arbeitslosigkeit: Anspruch nach der Ausbildung © Alle Rechte vorbehalten
  • Arbeitslosenentschädigung
  • Arbeitslosigkeit: Anmeldung und Online-Dienste
  • Arbeitslosigkeit: Häufig gestellte Fragen
  • Ein RAV kontaktieren
  • Eine neue Stelle finden
  • Vor der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit
  • Wiedereingliederungsmassnahmen für Arbeitslose
  • Öffentliche Arbeitslosenkasse
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für den Arbeitsmarkt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 07.04.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche