Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2026 bis Ende Februar 2027 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Jagd
Um im Kanton Freiburg jagen zu dürfen, muss man ein Jagdpatent sowie eine jährliche Jagderlaubnis besitzen, und sich an die Weisungen des Amts für Wald un Natur halten.
Das Gesetz vom 14. November 1996 über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG), dessen Jagdverordnung vom 6. Juni 2016 (JaV), und die Verordnung vom 21. Juni 2016 über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV) setzen die allgemeinen Bestimmungen der Jagd fest.
Die Jährliche Verordnung ILFD über die Planung der Jagdsaison (PlanV), erläutert die Details zur Jagd.
Kantonales Jagdpatent
Jagdpatente
Im Kanton Freiburg können verschiedene Jagdpatente gelöst werden (Art. 19 Jagdverordnung vom 6. Juni 2016, JaV). Der Kanton wird in zwei Regionen aufgeteilt (Art. 55 JaV): das Flachland und die Gebirgsgegenden (Karte untenstehend).
| Typ | Beschreibung |
|---|---|
| Grundpatent | Im Flachland berechtig das Grundpatent den Inhaber Füchse, Dachse, verwilderte Hauskatzen (mit Ausnahme der getigerten Katze), Steinmarder, Ringeltauben, verwilderte Haustauben, Türkentauben, Kolkraben, Raben-, Saat- und Nebelkrähen und Elstern zu jagen. In den Gebirgsgegenden ist der Inhaber des Grundpatents berechtigt Füchse, Dachse und Steinmarder zu jagen. |
| A (Gämse) | Berechtigt den Inhaber, die Gämse im Gebirge zu jagen. |
| B (Reh) | Berechtigt den Inhaber, Rehwild im Flachland zu jagen. |
| C (Hirsch) | Berechtigt den Inhaber, Hirsche im Gebirge und im Flachland zu jagen. |
| D (Wildschwein) | Berechtigt den Inhaber, Wildschweine im Gebirge und im Flachland zu jagen. |
| Ds (Wildschwein) | Berechtigt den Inhaber, in manchen Wildsektoren im Gebirge und im Flachland in den Monaten Juli und August Wildschweine zu jagen. |
| E (Federwild) | Berechtigt den Inhaber, die Waldschnepfe sowie an den Ufern der Seen, Teiche und Wasserläufe ,Wasservögel zu jagen. |
| F (Neuenburgersee) | Berechtigt den Inhaber, gemäss dem entsprechenden Konkordat, auf dem Neuenburgersee von einem Boot aus zu jagen. |
| G (Murtensee) | Berechtigt den Inhaber, gemäss dem entsprechenden Konkordat, auf dem Murtensee von einem Boot aus zu jagen. |
| H (Kormoran) | Das Berufsfi scherpatent berechtigt den Inhaber ausschliesslich den Kormoran zu jagen. |
Formulare
Einschreiben Jagd (An das Oberamt der Wohngemeinde weiterleiten)
Bestellung der Jagdpatente 2026 Bestellung der Jagdpatente 2026 (Person, die nicht im Kanton Freiburg wohnt)Patent A
Anmeldung Gamsjagd 2026 Austausch der Kontrollmarken für die Gamsjagd 2026Patente B / C
Verkauf zusätzlicher Kontrollmarken für die Jagd (2026)Patente D / Ds
Bestellung des Sommerjagdpatents 2026 Bestellung der Sommerjagdpatents 2026 (Person, die nicht im Kanton Freiburg wohnt) Einschreibeformular für die Zuteilung eines Hochsitzes für die Jagd auf das Wildschwein 2026Patent H
Bestellung des Jagdpatents H 2026Jagdberechtigung für Jagdgast
Gesuch um Jagdberechtigung für Jagdgast 2026Ausbildung und Prüfung der Jägerkandidatinnen und Jägerkandidaten
Wer im Kanton Freiburg jagen will, muss die Jägerprüfung bestehen. Diese wird vom Amt für Wald und Natur (WNA) alle 2 Jahre durchgeführt.
Fähigkeitsausweis für Jäger und Jägerinnen
Um in anderen Kantonen oder im Ausland zu jagen, ist es oft notwendig, eine Bescheinigung vorzulegen, die das Bestehen der Jagdprüfung bestätigt.
Schiessnachweis
Periodisch müssen die Freiburger Jäger ihren Treffsicherheitsnachweis erfüllen. Im Kanton werden sowohl der kantonale als auch der nationale Treffsicherheitsnachweis anerkannt.
Regulierungsabschüsse
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts und in Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist die Jagd in den eidgenössischen Jagdbanngebieten und den Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler und internationaler Bedeutung verboten. Das Amt kann dort Regulierungsabschüsse bewilligen.
Jagdstatistik
Informationen gemäss Jagdstatistiken.
Jagd auf die Gämse - Auslosung
Die Frage ist nicht, zu wissen welche Gämse wir jagen wollen, sondern welche Abschüsse möglich sind um eine gesunde Population mit einer sozialen Struktur und einem möglichst natürlichen Alter zu gewährleisten.
Gesetzesbestimmungen
Link zu den anderen Seiten des Amts
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und NaturSektion Fauna, Jagd und FischereiRoute du Mont Carmel 51762 GivisiezEmail
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 01.10.2026