Fähigkeitsausweis für Jäger und Jägerinnen
Um in anderen Kantonen oder Ländern jagen zu dürfen, ist es oft erforderlich, einen Nachweis über eine bestandene Jagdprüfung vorzulegen. Am Ende jeder Prüfungssession stellt das WNA im Namen der Prüfungskommission allen neuen Jägern und Jägerinnen automatisch einen Fähigkeitsausweis für Jäger/innen im Kreditkartenformat aus.
Jägerinnen und Jäger, die noch nicht über dieses Zertifikat im Kreditkartenformat verfügen, können es bis Ende Mai (Ausdruck einmal im Jahr, meistens im Frühsommer) direkt beim Sekretariat des Amts für Wald und Natur (WNA) gegen eine Gebühr von 25.- beantragen.
Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit einer Ausweiskopie (Fahrausweis oder Identitätskarte) und einem aktuellen Foto im Passformat an die folgende Adresse: SFN.Secretariat@fr.ch.
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 28.04.2026