Sie ist zuständig für die Umsetzung der Bundes- (Landschaften, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Auengebiete, Trockenwiesen und -weiden) und kantonalen Inventare im Bereich des Naturschutzes. Ausserdem begutachtet sie zahlreiche Baugesuche. Des Weiteren gehören die Verwaltung der Naturschutzgebiete und der Bereich der ökologischen Ausgleichsmassnahmen zu seinen Aufgaben. Mit zahlreichen Landwirten wurden zudem NHG-Verträge für die angemessene Bewirtschaftung von sensiblen Biotopen wie Magerwiesen oder Flachmooren abgeschlossen.
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Letzte Änderung : 01/09/2020