Rote Listen sind wichtige Instrumente für einen effektiven Artenschutz. Sie ermöglichen es, Prioritäten bei den Erhaltungsmassnahmen zu setzen.
Seit 2011 verfügen die Kantone über ein zusätzliches Instrument im Bereich des Artenschutzes: die vom BAFU veröffentlichte Liste der prioritären Arten auf nationaler Ebene .
Schutz der Amphibien
Alle Amphibienarten sind auf Bundesebene geschützt (Art. 20 NHV und Anhang 3 NHV ). Insbesondere ist es verboten, sie zu töten, zu verletzen, zu fangen oder zu versetzen.
Das am 1. August 2001 in Kraft getretene Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnet die Amphibienbiotope von nationaler Bedeutung.
Die karch (Koordinationsstelle zum Schutz von Amphibien und Reptilien in der Schweiz) hat 2011 Praxismerkblätter zum Schutz von Amphibien herausgegeben. Diese Merkblätter beschreiben die zu treffenden Schutzmassnahmen zugunsten der prioritären Arten: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Europäischer Laubfrosch, Springfrosch, Kammmolch und Teichmolch.
Im Kanton Freiburg werden spezifische Programme zur Förderung dieser Arten durchgeführt. Diese Programme betreffen zum einen die Überwachung bestehender Populationen und zum anderen die Verbesserung von Biotopen und die Schaffung neuer Laichgewässer.
Amphibienentwicklung
Die Entnahme von Laich des Grasfrosches zur Beobachtung der Amphibienentwicklung (Laich - Kaulquappe - Frosch) zu Lehrzwecken bedarf einer Bewilligung des Amts für Wald un Natur (WNA). Das Themenblatt zur Entwicklung des Grasfroschs enthält nützliche Informationen und das Formular für das Bewilligungsgesuch.
Amphibienschutzzäune
Um Amphibien während ihrer Frühjahrswanderung zu schützen, werden entlang bestimmter, vom Konflikt betroffener Strassen temporäre Schutzzäune aufgestellt. Im Kanton Freiburg werden so jedes Jahr 15 Standorte geschützt und die Amphibien dank des Einsatzes vieler freiwilliger Helfer gerettet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu dieser Aktion: Amphibienschutzzäune
Schutz der Reptilien
Alle Reptilienarten sind auf Bundesebene geschützt (Art. 20 NHV und Anhang 3 NHV ). Insbesondere ist es verboten, sie zu töten, zu verletzen, zu fangen oder zu versetzen.
In Zusammenarbeit mit der karch führt das WNA Schutz- und Sensibilisierungsaktionen für die prioritären Arten auf kantonaler Ebene durch, nämlich die Schlingnatter, die Zauneidechse, die Aspisviper und die Kreuzotter. Diese Massnahmen zielen vor allem darauf ab, den Wert von Bauwerken wie Strassen- oder Bahndämmen, Trockenmauern, Lesesteinhaufen, extenisven Säumen, Hecken oder Ufer für Reptilien zu erhöhen.
Projekt zur Stärkung der Sumpfschildkröte
Die Europäische Sumpfschildkröte ist die einzige in der Schweiz heimische Schildkröte. Sie wird vom Bund als vom Aussterben bedroht eingestuft. Der Kanton Freiburg führt derzeit ein Projekt zur Stärkung der Sumpfschildkrötenpopulation in der Grande Cariçaie durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu diesem Projekt: Projekt zur Stärkung der Europäischen Sumpfschildkröte
Schutz der Fledermäuse
Alle Fledermausarten sind auf Bundesebene geschützt (Art. 20 NHV und Anhang 3 NHV ). Insbesondere ist es verboten, sie zu töten, zu verletzen, zu fangen oder zu versetzen.
Fledermäuse sind die einzigen Säugetiere, die aktiv fliegen können. In Europa ernähren sich alle Fledermausarten von Insekten, die sie nachts jagen. Sie orientieren sich im Dunkeln dank eines Sonars.
Im Kanton Freiburg ist Fribat - eine Freiburger Gruppe für das Studium und den Schutz von Fledermäusen - für den Schutz unserer 18 Fledermausarten zuständig.
Schutz der Ameisen
In der Schweiz gibt es mehr als 100 Ameisenarten, von denen viele besonders in mittleren und tiefen Lagen bedroht sind. Das Überleben wird oft durch Waldarbeiten, die Realisierung neuer Waldstrassen, den Einsatz von Pestiziden etc. gefährdet.
Die rote Waldameise (Gruppe Formica rufa, bestehend aus acht Ameisenarten) ist nach Bundesrecht geschützt (Anhang 3 NHV ). Insbesondere ist es verboten, Tiere dieser Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen und ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören.
Umsiedelung von Ameisenhaufen
Auch dort wo das Zusammenleben zwischen Mensch und Ameisen Problemen bereitet, können diese nützlichen Tiere gerettet werden: Ameisenhaufen können, unter Berücksichtigung gewisser Regeln, umgesiedelt werden. Allerdings muss zuerst immer geprüft werden, ob es eine keine Alternative zur Umsiedlung gibt; denn bei einer Umsiedlung kann nicht verhindert werden, dass ein Teil des Ameisenbestandes zerstört wird. Eine Umsiedlung darf daher nur im äussersten Fall vorgenommen werden und muss unter dem Beizug des WNA stattfinden.
Schutz der Flora
Die Aktionen zum Schutz und zur Erhaltung der Flora des Kantons Freiburg werden in enger Zusammenarbeit mit dem Botanischen Garten der Universität Freiburg sowie mit den anderen Westschweizer Kantonen im Rahmen der Koordinierungsstelle für die Romandie (GE-VD-FR-NE-VS-JU) zur Förderung der Flora durchgeführt. Die Entwicklung spezifischer Aktionspläne und deren Umsetzung sind die Hauptaktivitäten in diesem Bereich.
Das Nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora info flora ist für die Verwaltung der nationalen Datenbank zuständig.