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5G

Lead

Unter dem Begriff 5G versteht man die 5. Mobilfunkgeneration, für welche auch der Namen „New Radio“ verwendet wird. Das Datenvolumen, welches über Mobilfunk übermittelt wird, verdoppelt sich jährlich. Die Einführung von 3G (UMTS) und 4G (LTE) in den Jahren 2000 respektive 2012, konnte bis anhin diese Bedürfnisse abdecken.

Standorte der Sendeantennen

Der Bund publiziert eine Karte, auf welcher nach der Inbetriebnahme der Antennen, die an den verschiedenen Standorten verwendeten Technologien ersichtlich sind.

Gesetzgebung zur nichtionisierenden Strahlung

Die Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) definiert die Grenzwerte für die Installationen (Mobilfunkantennen) sowie für die Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), das heisst überall wo sich Menschen aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spielplätze, …). Die Grenzwerte sind in Bezug auf die verwendeten Frequenzen definiert und basieren nicht auf einer Technologie (bspw. 4G oder 5G).

Das BAFU hat verschiedene Vollzugshilfen im Bereich des Mobilfunks, insbesondere eine für adaptive Antennen, publiziert.

Das Amt für Umwelt kontrolliert, dass der Schutz der Bevölkerung gemäss NISV garantiert ist.

Weitere Informationen

Die verschiedenen betroffenen Bundesämter, haben eine Informationsplattform zu 5G und Mobilfunkt errichtet, auf welcher es unter anderem möglich ist, direkt Fragen an die jeweiligen Spezialisten zu stellen.

Kontakt

Amt für Umwelt, Sektion Luft, Lärm und NIS

Hauptbild
Mobilfunkantenne
Mobilfunkantenne © 2015 Benjamin Ruffieux
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Umwelt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Umwelt

Letzte Änderung: 17.02.2025

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