Landwirtschaft und Ernährung

Das Hauptziel der Achse Landwirtschaft und Ernährung besteht darin, die Klimawirkung der Landwirtschaft und des Lebensmittelkonsums zu reduzieren und gleichzeitig diesen sehr wichtigen Wirtschaftssektor zu fördern. Die spezifischen Ziele der Achse Landwirtschaft und Ernährung sind:
- Reduzieren der Treibhausgasemissionen der Produktionskette der Lebensmittel und ihres Transports;
- Verringern der Treibhausgasemissionen des Agrarsektors;
- Erhöhen der Kohlenstoffspeicherkapazität der Böden.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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A.1.1 | Sensibilisierung für gute Praktiken zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlichen Böden | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 300 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Sensibilisierung und Förderung von Massnahmen, die in landwirtschaftlichen Praktiken zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung umzusetzen sind (z. B. durch Förderung von Produktionssystemen mit möglichst geringer Bodenbearbeitung oder regenerativen Produktionsmethoden, welche die Bildung von Humus und Grasland begünstigen). Darüber hinaus wird die Einführung von Massnahmen zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung und die Überwachung ihrer Auswirkungen unterstützt (Befund der Kohlenspeicherung bis zu einer Tiefe von 1 m auf den betroffenen Böden vor und nach der Anwendung der Massnahmen). | - | - | - | - | - |
A.2.1 | Förderung der Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft | 100% | 15% | Vereinigungen, Bevölkerung | 350 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Information der Landwirte/-innen über Programme und Massnahmen, die zur Reduktion der Emissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs getroffen werden können, insbesondere die bestehende Energieberatung oder die vom SBV vorgeschlagenen Massnahmen, die auf die Emissionen aus der Viehzucht abzielen. Unterstützung der Landwirte/-innen des Kantons Freiburg bei der Durchführung einer Analyse der Treibhausgasbilanz ihres Betriebs (Energieverbrauch für Infrastruktur und Maschinen, Emissionen aus der Viehzucht, Kohlenstoffspeicherung in den Böden, usw.). Diese Analyse wird mit dem geeignetsten Instrument durchgeführt (offizielles, vom Bund zur Verfügung gestelltes Instrument oder von der Mehrheit der Kantone verwendetes Instrument). Die Umsetzung von Massnahmen zur Verringerung der Emissionen wird ebenfalls unterstützt. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme A.2.1 besteht darin, die Landwirtinnen und Landwirte über Programme und Massnahmen zu informieren, die zur Reduzierung der Emissionen ihrer Betriebe beitragen können. | - | Die Umsetzung der Massnahme A.2.1 hat Folgendes ermöglicht:
•die Berechnung des ökologischen Fussabdrucks von 15 landwirtschaftlichen Betrieben des Kantons mit Hilfe des Tools CAP2ER; •die Bewertung des Tools CAP2ER zur Berechnung des CO2-Fussabdrucks sowie das Potenzial für Verbesserungen und Anpassungen dieses Tools an die Besonderheiten der Betriebe im Kanton; •die Bewertung von Vorschlägen für mögliche Ansätze zur THG-Reduktion auf energetischer Ebene (AgroCleanTech-Bericht zur Energieanalyse in der freiburgischen Landwirtschaft). |
Für die weitere Umsetzung wurde beschlossen, diese Massnahme in das Projekt Pooling von Massnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft (THG-Reduktion) zu integrieren. Ab 2023 wird diese Massnahme nämlich gemeinsam mit der Massnahme A.2.3 behandelt. | •Le rapport de AgroCleanTech "Analyse énergétique dans l’agriculture fribourgeoise" (nur auf Französisch) |
A.2.2 | Abwärmenutzung für Heubelüftungsanlagen | 90% | 50% | Bevölkerung | 220 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2021-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Finanzielle Unterstützung für Landwirte/-innen, die Abwärme unter dem Dach oder unter Photovoltaikanlagen für die Heubelüftungsanlagen nutzen. | Die Massnahme A.2.2 hat das übergeordnete Ziel, alle Heubelüftungsanlagen, die mit einem Warmluftanzug ausgestattet werden können, bis zum Abschluss der Umsetzung anzupassen. | Dank der Massnahme A.2.2 konnten in einem ersten Schritt die Betriebe ermittelt werden, die mit einem mit erneuerbarer Energie funktionierendem Warmluftanzug ausgestattet werden können. Während des Identifikationsprozesses konnte das Prinzip der Wärmerückgewinnung bekannt gemacht werden. Ausserdem wurde eine Medienmitteilung veröffentlicht, um verstärkt auf die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung hinzuweisen. Seit der Ausarbeitung einer kantonalen Verordnung kann auf Subventionsanfragen eingegangen werden. Hierdurch konnte insgesamt 14 Betrieben, die über den Grossteil des Kantons verteilt sind, eine finanzielle Unterstützung zur Einrichtung eines auf erneuerbaren Energien beruhenden Warmluftanzugs gewährt werden. 6 Anträge wurden abgelehnt. | 9 weitere Betriebe erhielten die Förderung und 4 Anträge wurden abgelehnt. Im gleichen Jahr wurden 7 Betriebe besucht, um den Bau der Anlage zu validieren; nur 1 Anlage wurde noch nicht realisiert. Es wird daher in Zukunft abgeklärt werden müssen, wie mit den Fällen von geförderten, aber nicht realisierten Anlagen umzugehen ist. Im Durchschnitt haben die Wärmetauscher der geförderten Anlagen eine äquivalente Leistung von 196 kW (die äquivalente Leistung errechnet sich aus der Leistung eines brennstoffbetriebenen Kessels zur Erzeugung der gleichen Wärme), mit einem Minimum von 54 kW und einem Maximum von 506 kW. Im Jahr 2022 ist ein leichter Rückgang der bewilligten Fördermittel im Vergleich zum Jahr 2021 zu verzeichnen. Es ist daher wichtig, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, um die Gründe für diesen Rückgang zu verstehen, sollte er sich bestätigen.
Die ursprünglich bis Ende 2022 gültige Verordnung wurde vom Staatsrat im Dezember 2022 für die Gewährung von Subventionen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. |
Diese Massnahme wird 2023 mit dem Ziel von 10 neuen Anlagen fortgesetzt. In Bezug auf die Kontrollen ist zunächst vorgesehen, alle geförderten Betreiber im Jahr 2022 zu kontaktieren und anschliessend mindestens fünf Kontrollbesuche durchzuführen. Weiter ist geplant, in die Massnahme eine Berechnung der durch die Anlagen erzielten Reduktionen zu integrieren.
Es ist anzumerken, dass der für diese Massnahme veranschlagte Finanzrahmen bereits zur Hälfte ausgeschöpft wurde und dass das Potenzial für weitere Anlagen weiterhin hoch ist. |
•Verordnung: https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/915.11
•News: -https://www.fr.ch/de/grangeneuve/news/unterstuetzung-fuer-die-abwaermenutzung-fuer-heubelueftungsanlagen-eine-massnahme-die-sich-wachsender-beliebtheit-erfreut -https://www.grangeneuve-conseil.ch/index.php/de/themen/pflanzenbau/457-warmluftanzug-fuer-heubelueftungen-fortsetzung-der-unterstuetzung-beim-bau •Anmeldeformular: https://grangeneuve-conseil.ch/phocadownload/Recuperateurs_soutien/D%20-%20Formulaire%20dinscription_2023.pdf |
A.2.3 | Förderung von erneuerbaren Energien für die Gewächshausproduktion | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 250 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Die Umstellung auf erneuerbare Energien für die Gewächshausproduktion unterstützen. | - | - | - | - | - |
A.2.4 | Förderung von kurzen Lieferketten und Unterstützung des lokalen Konsums | 100% | 30% | Staat FR, Bevölkerung | 260 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2021-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Förderung (Sensibilisierungskampagne, Subventionen, Integration des staatlichen Gaststättengewerbes) von kurzen Lieferketten und des lokalen Konsums (insbesondere Direktkauf auf Bauernhöfen, Einkaufsplattform für Produkte), einschliesslich der Frage der Lebensmittelverschwendung. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme A.2.4 liegt in der Förderung eines innovativen und offenen Ökosystems der Region Freiburg/Genfersee im Bereich des lokalen Konsums. Es stellt die Landwirtinnen und Landwirte wie auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die Nahrungsmittel produzieren, in den Mittelpunkt, unterstützt junge landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Betriebe und fördert die Entwicklung neuer Projekte am Schnittpunkt von Forschung und Vermarktung. Diese Vision setzt die Beteiligung der Behörden, der das Unternehmertum und die Innovation fördernden Ökosysteme sowie der landwirtschaftlichen Beratung, die im Dienst dieser Zielgruppen und in Verbindung mit diesen Themen steht, voraus, damit die unterschiedlichen Instanzen auf interkantonaler Ebene Synergien entwickeln können. | Im ersten Jahr der Umsetzung wurden folgende Leistungen erbracht:
•Organisation eines Coaching von 3 Sitzungen für die Umsetzung eines der 3 Freiburger Projekte, die an der Star'Terre-Ausschreibung 2020/21 teilgenommen haben; •technisch-wirtschaftliche Analyse des ausgewählten Projekts «De la terre à l’assiette» des Vereins FARA; •Dreh eines Kurzvideos, die dieses Mikrobetrieb-Projekt vorstellt. |
Im zweiten Jahr der Umsetzung waren 6 Projekte geplant; deren 4 wurden durchgeführt:
•Unterstützung des Projekts der Lebensmittelbank; •Fortführung und Abschluss des Coaching für das Projekt «De la terre à l’assiette» des Vereins FARA; •Kommunikation im Rahmen des Coaching des Projekts «De la terre à l’assiette»; •Entwicklung eines Prototyps der Plattform «Regional Kochen». 2 Projekte konnten nicht umgesetzt werden: •Die geplante Unterstützung für das Projekt «Jardin co-évolutif» in Grangeneuve konnte aufgrund der Verzögerung des Projekts nicht vergeben werden. •Die Konferenz über Lebensmittelverschwendung fand mangels Anmeldungen nicht statt. Dafür konnte 1 zusätzliches Projekt finanziert werden: •Realisierung des Branding der Plattform «Regional Kochen». |
Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
•Unterstützung des direktionsübergreifenden Projekts der Lebensmittelbank; •Follow-up zur Gastronomie-Sammelplattform Freiburg (siehe «Regional Kochen»). |
•Freiburger Lebensmittelbank: https://www.banquealimentairefribourgeoise.ch/
•Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zum Postulat «Schaffen einer Lebensmittelbank!»: https://www.parlinfo.fr.ch/dl.php/fr/ax-632c5d8bc6641/fr_de_RGC_2022-DSAS-57.pdf •Medienmitteilung «Regional Kochen»: https://www.fr.ch/de/ilfd/news/regional-kochen-eine-charta-fuer-eine-nachhaltige-ausgewogene-und-regionale-ernaehrung-in-der-freiburger-gemeinschaftsgastronomie |
A.3.1 | Förderung einer kohlenstoffarmen und ausgewogenen Ernährung | 100% | 35% | Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Das Programm Fourchette Verte Ama terra für die Ernährung ausserhalb des Familienkreises wird unterstützt und Klimafragen werden darin integriert. Darüber hinaus wird das Thema der kohlenstoffarmen Ernährung in die Hauswirtschaftskurse integriert (z. B. durch die Aufnahme eines Mitglieds des Klimateams in die Arbeitsgruppe zu den Kursinhalten). Schliesslich sollen Kantinen ermutigt werden, ein vegetarisches Menü anzubieten und regionale Produkte zu beziehen. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme A.3.1 lässt sich in 2 Schwerpunkte unterteilen:
•A.Förderung der Schaffung von Umgebungen, die einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung in den familienergänzenden Betreuungseinrichtungen des Kantons Freiburg förderlich sind. Dieses Ziel soll auf lange Sicht (2022–2026) durch mehr Zertifizierungen mit dem Label Fourchette verte – Ama terra der familienergänzenden Betreuungseinrichtungen im Kanton Freiburg erreicht werden. •B.Ermutigung, die Praktiken im Hauswirtschaftsunterricht (HWU) weiterzuentwickeln; Tipps zur Integration von Zero Waste, Grosseinkauf; Ermutigung zur Unterstützung der biologischen Landwirtschaft. Ausbildung von Lehrkräften, die dies wünschen. Erstellen von Materialien nach Bedarf. Unterstützung der Aufnahme von Flexitarier-Rezepten in den HWU. |
- | Was den Schwerpunkt A betrifft, so hat sich im Jahr 2022 die Gesamtzahl der Betriebe mit dem Label Fourchette verte – Ama terra im Kanton Freiburg um 6 erhöht, von 55 auf 61. Die Bilanz des Jahres lautet wie folgt: 11 neu verliehene Labels, davon 6 Fourchette verte – Ama terra Junior, und 1 Ama terra Kleinkinder, sowie 3 zurückgezogene Labels (3 Aufgaben).
Das Team Fourchette verte leitete zudem die folgenden Schulungen/Sitzungen: •2 Sitzungen zur Vorstellung des Labels Fourchette verte für 39 Personen; •6 Schulungen für Testerinnen und Tester (davon 4 individuell, insgesamt 15 geschulte Personen); •1 Schulung für einen neuen Koch und 3 Kurse für Fourchette-Verte-Köche (35 Teilnehmer); •1 Schulung zur Erstellung von Zwischenmahlzeiten für das Personal (15 Personen); •Moderation von 2 Sitzungen zur Vorstellung des Labels (39 Personen) sowie von 2 Ausstellungen über Zwischenmahlzeiten und von 2 Ständen mit Wettbewerben, die mündlich mit den Eltern in 2 Kindertagesstätten durchgeführt wurden (insgesamt 105 Personen). Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Label FV–AT durch den Klimaplan ermöglichte es, die Zahl der Ernährungsberaterinnen zu erhöhen und eine Erhöhung der maximalen Quote auf 70 Einrichtungen in Betracht zu ziehen, mit einer Priorisierung für Labels mit einem Ama-terra-Profil. Für den Schwerpunkt B ermöglichte die Umsetzung folgende Ergebnisse: •Einführung des Zero Waste Kits in den Schulen, für das es positive Rückmeldungen gab, wobei die Form noch an die Klassen angepasst werden muss; •Ausweitung der Kommunikation zu Beginn des Jahres mit einem Brief an die Eltern; •Präsentation des Videos zu Tipp Nr. 1; •Organisation einer Pause in der OS Domdidier mit lokalen Produkten (Thema rund um die Früchte des Herbstes). |
Für die weitere Umsetzung im Jahr 2023 und in Bezug auf Schwerpunkt A wurden die folgenden Ziele festgelegt:
•5 bis 10 neue Einrichtungen erhalten das Fourchette verte – Ama terra (Junior oder Kleinkinder). •Die Betreuung der Einrichtungen, die bereits das FV–AT-Label Junior und Kleinkinder tragen, wird durchgeführt. •Für das Küchenteam und die Kundschaft wird mindestens 1 Schulung durchgeführt. •Die Liste der Anbieter von Bio-Produkten im Kanton wird aktualisiert. •Das Label Ama terra wird beworben (z. B. Erstellung eines Werbevideos, Mailing an Gemeinden, Werbung über die Plattform mein Klimaplan, Werbung während der Genusswoche usw.). In Bezug auf Schwerpunkt B sollte die weitere Umsetzung Folgendes ermöglichen: •Durchführung einer Schulung für Lehrkräfte (und ggf. Eltern) mit Theorie und Praxis in der Küche; •Erstellung von Unterrichtsmaterial für die Klimawoche im Mai 2023 (Synergie mit Massnahme T.5.1 «Bekräftigung des Themas Klima im Bildungswesen»). |
•Ama Terra Kriterien: https://fourchetteverte.ch/article/criteres-ama-terra/de/ |
A.5.1 | Förderung und Valorisierung von Biogasanlagen im Kanton Freiburg | 100% | 40% | Gemeinde, Bevölkerung | 160 000,00 CHF | Amt für Energie (AfE) | Im Gange | 2021-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Unterstützung und Valorisierung von Biogasanlagen, um die Nutzung von Hofdüngern und organischen Abfällen zu optimieren. | Das Ziel dieser Massnahme liegt im Erhalt und der Optimierung der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Kanton Freiburg sowie in der Förderung neuer Projekte. Damit das Hauptziel, der Ersatz fossiler Energien, erreicht werden kann, ist vorgesehen, die Menge Hofdünger, die in landwirtschaftlichen Biogasanlagen umgewandelt wird, langfristig zu steigern. Hierdurch können klimaschädigende Methanemissionen verringert und erneuerbare Energien erzeugt werden. | Folgende Studien wurden beendet:
•Optimierung des Gebrauchs von Hofdünger bei bereits bestehenden Anlagen; •Entwicklung von Projekten für landwirtschaftliche Biogas-Tankstellen. Sie bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und untersuchen konkrete Fragestellungen zu Freiburger Anlagen. Die Ergebnisse dieser Studien sind für die Praxis von Nutzen und ermöglichen die Steigerung der Klimaschutzleistung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen des Kantons durch verschiedene Optimierungsoptionen. Folgende Studien wurden teilweise durchgeführt (ca. 50%): •Durchführung einer Studie zum Nutzungspotenzial von Hofdünger im Kanton; •Studie zum Transport von Biomethan. Des Weiteren wurden durch die Massnahme A.5.1 folgende Ergebnisse erzielt: •Aufstellung einer Liste mit verschiedenen Möglichkeiten zur Optimierung der in Betrieb befindlichen Biogasanlagen; •Wirtschaftlichkeitsberechnungen und notwendige Voraussetzung für die Umsetzung dieser Optimierungen; •Wegleitung für die Umsetzung von Biogas-Tankstellenprojekten. |
Folgende Studien wurden beendet:
•Nutzungspotenzial von Hofdünger im Kanton; •Studie zum Transport von Biomethan; •Studie zu neuen Wirtschaftlichkeitsmodellen für die künftigen Anlagen. Dank der Studien konnten bei einigen Anlagen Optimierungsmassnahmen umgesetzt und so die Methanemissionen aus der Lagerung von Hofdünger weiter reduziert werden. Neben der Unterstützung der Freiburger Landwirte war die Studie auch für andere Anlagen auf nationaler Ebene von Nutzen. Die Ergebnisse wurden an einem Weiterbildungstag vorgestellt. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind im Alltag für die Beratung der Landwirte nützlich. |
Die in den ersten zwei Jahren der Umsetzung durchgeführten Studien haben es ermöglicht, das Wissen über verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit Biogas zu vertiefen und so die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer zu verfeinern. Darüber hinaus kann die Entwicklung von Instrumenten die Projektplanung erleichtern und die Entstehung neuer Biogasanlagen im Kanton Freiburg ermöglichen. Im Jahr 2023 wird es eine Pause bei der Umsetzung dieser Massnahme geben; denn neue Bundesverordnungen werden sich auf die Zukunft des Biogases im Kanton auswirken. Die Auswirkungen werden eingeschätzt werden müssen, bevor die Umsetzung fortgesetzt wird. | •Factsheet_biogaz_carburant.pdf (nur auf Französisch)
•Rapport étude_portage_biométhane.pdf (nur auf Französisch) •Rapport étude nouveau modèle rentabilité.pdf (nur auf Französisch) •Rapport étude potentiel engrais ferme.pdf (nur auf Französisch) |
A.5.2 | Begrenzung der Freisetzung von CO2 aus humosen Böden | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 120 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2025 | Melinda Zufferey-Merminod | Begrenzung der Freisetzung von CO2 durch Austrocknung und Bewirtschaftung von humosen Böden (Schwarzerden) in landwirtschaftlichen Gebieten. | - | - | - | - | - |
A.6.1 | Durchführung eines Pilotprojekts über Düngerausbringungsmethoden, welche die Auswirkungen auf das Klima verringern | 100% | 5% | Staat FR, Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Durchführung eines Pilotprojekts zur Erprobung der Methode der sensorgestützten Ausbringung von Dünger auf Getreidefeldern. Ziel des Projekts ist es, die N2O-Emissionen zu reduzieren, die durch die Ausbringung von Düngern verursacht werden. Das Projekt basiert auch auf den Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau von Agroscope in der Schweiz (GRUD). | Die Massnahme A.6.1 hat die Durchführung eines Pilotprojekts zur Erprobung der Methode der sensorgestützten Ausbringung von Dünger auf Getreidefeldern zum übergeordneten Ziel. Ziel des Projekts ist es, die N2O-Emissionen (Lachgas) zu reduzieren, die durch die Ausbringung von Düngern verursacht werden. Das Projekt stützt sich auch auf die Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau (GRUD) von Agroscope. | - | Erstellung mit Drohnen eines Videos über die vier On-Farm-Versuche, die in Grangeneuve und auf anderen Bauernhöfen im Kanton stattfanden. | Für die weitere Umsetzung ist geplant, das On-Farm-Projekt mit einem Monitoring per Satellit auf 10 Parzellen fortzusetzen. | •https://www.youtube.com/watch?v=verhXib4p1Y |
Biodiversität

Das Hauptziel der Achse Biodiversität liegt in der Begleitung der Veränderung der Biodiversität und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel. Die spezifischen Ziele der Achse Biodiversität sind:
- Vertiefen der Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Freiburger Biodiversität;
- Verstärken der ökologischen Infrastruktur;
- Informieren der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger über den Wert der Biodiversität und der Ökosystemdienstleistungen;
- Begleiten der Anpassung der Ökosysteme an die klimatischen Herausforderungen.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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B.1.1 | Durchführung von Sensibilisierungsaktivitäten für Ökosystemdienstleistungen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Marie Pichard | Aktivitäten und Instrumente für gute Praktiken werden unterschiedlichen Publikumsteilen zur Verfügung gestellt (Kantonsverwaltung, Gemeinde, Öffentlichkeit), um sie hinsichtlich des Werts der verschiedenen Ökosystemdienstleistungen und ihrer Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu sensibilisieren. | - | - | - | - | - |
B.1.2 | Berücksichtigung der Erfordernisse für Feuchtgebiete in Projekten, die das Pegelregime der Seen und den Wasserhaushalt der Fliessgewässer beeinflussen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 75 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Der Klimawandel stellt für die in der Schweiz sowieso schon bedrohten Feuchtgebiete eine zusätzliche Bedrohung dar. Eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt, die bestimmen soll, wie die Bedürfnisse von Feuchtgebieten in Projekten zur Ressource Wasser besser berücksichtigt werden können. | - | - | - | - | - |
B.1.3 | Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels auf die lokale Biodiversität | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 120 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Über die im Kanton Freiburg besonders vom Klimawandel bedrohten Arten und Naturräume werden Studien und Monitorings durchgeführt (unter Berücksichtigung bereits existierender Studien). Anhand der Ergebnisse dieser Studien und Monitorings sollen konkrete, wirksame und gezielte Massnahmen durchgeführt werden. | - | - | - | - | - |
B.1.4 | Durchführung von Massnahmen zur Verringerung menschlicher Belastungen auf klimasensible Naturräume | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 80 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Marie Pichard | Der Klimawandel kann sich negativ auf die sensiblen Naturräume auswirken. Er kann aber auch zu einer Erhöhung ihrer Inanspruchnahme durch Freizeitaktivitäten führen (Wandern, Schwimmen usw.), was zu einer erhöhten Störung der Fauna führt. Es werden Sensibilisierungs-, Überwachungs- und Unterhaltsmassnahmen durchgeführt, die es ermöglichen sollen, den menschlich bedingten Druck auf Naturräume, insbesondere auf Feuchtgebiete und hochfrequentierte Naturräume, zu begrenzen. | - | - | - | - | - |
B.5.1 | Verbesserung der ökologischen Infrastruktur im urbanen und periurbanen Raum | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Marie Pichard | Die Anpassungsfähigkeit der Natur an die neuen klimatischen Bedingungen in Stadtgebieten wird gefördert durch die Anpflanzung von an städtische Bedingungen und den Klimawandel angepasste Bäume und Sträucher, die Schaffung und Anpassung unversiegelter Grünzonen ökologischer Qualität im städtischen Gefüge sowie die Begrünung der Gebäude (Dächer und Fassaden). | - | - | - | - | - |
B.5.2 | Schaffung und Renaturierung von Feuchtgebieten | 25% | 5% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen | 160 000,00 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Im Gange | 2022-2026 | Marie Pichard | Zur Schaffung und Renaturierung sehr sensibler Feuchtgebieten werden Projekte durchgeführt, die vor allem auf staatseigenen Parzellen stattfinden und in den Rahmen einer aktiven Bodenpolitik eingeschrieben sind. Der Staat handelt auf seinen Parzellen proaktiv und regt die Gemeinden an, genauso zu handeln. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme B.5.2 ist die Schaffung von Teichen und von Landlebensräumen sowie die ökologische Aufwertung des ausgewählten Gebiets. | - | Die Massnahme B.5.2 ermöglichte die Finanzierung der Vorstudie zum Projekt der Revitalisierung der Parzelle 487 der Gemeinde Murten (Sektor Galmiz), auf den Flächen ausserhalb des Waldes. Die Vorstudie wurde an ein externes Büro (Nouvelle fôret) vergeben. | Die Schaffung von Teichen sowie die Aufwertung der vorgesehenen Anpflanzungen werden in den folgenden Jahren erfolgen. | - |
B.5.3 | Unterstützung von Projekten zur Revitalisierung von Fliessgewässern | 100% | 10% | Staat FR, Gemeinde | 700 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2026 | Paul Rwakabayiza | Fliessgewässer und Feuchtgebiete reagieren am sensibelsten auf den Klimawandel und sind auch am stärksten von ihm betroffen. Die Anpassungs- und die Widerstandsfähigkeit dieser Ökosysteme werden durch die Massnahmen zur Revitalisierung von Fliessgewässern verstärkt. Die Revitalisierungen sind von grossem öffentlichen Interesse, da sie der Stärkung der ökologischen Infrastruktur, der Biodiversität, dem Hochwasserschutz und der Landschaft wie auch der Schaffung von «Kühlinseln» zum Schutz der Bevölkerung gegen den Temperaturanstieg dienen. Gemäss dem Subventionsgesetz wird die Umsetzung von Revitalisierungsprojekten unterstützt, bzw. bei Projekten, die insbesondere die Anpassung an den Klimawandel integrieren, sogar verstärkt. | Fliessgewässer und Feuchtgebiete reagieren am sensibelsten auf den Klimawandel und sind auch am stärksten von ihm betroffen. Das übergeordnete Ziel der Massnahme B.5.3 besteht darin, die Unterstützung für die Durchführung von Projekten zur Revitalisierung von Wasserläufen unter Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel zu verstärken. | - | Die Umsetzung der Massnahme wurde 2022 auf zwei Hauptziele ausgerichtet:
• Erstellung einer Typologie der Fliessgewässer des Kantons sowie Identifizierung der Risiken und Einflüsse des Klimawandels auf diese; • Ausarbeitung von Modellmassnahmen an der Glane bei Drognens (Siviriez) mit Monitoring nach ihrer Realisierung, um die Wirkung auf die Wassertemperatur zu beobachten. |
Die 2022 begonnenen Aufträge werden im Laufe des Jahres 2023 ausgeführt. In Abhängigkeit von den Ergebnissen könnten die Massnahmen ausgeweitet werden. Wenn sich eine Gelegenheit bietet, können auch andere Massnahmen im Zusammenhang mit Revitalisierungsprojekten unterstützt werden. | • Revitalisierung der Gewässer : https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/wasser/seen-und-fliessgewaesser/renaturierung-der-gewaesser/revitalisierung-der-gewaesser |
B.5.4 | Integration der klimatischen Herausforderungen in die rechtlichen und strategischen Grundlagen, die die Erhaltung der Biodiversität fördern | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2024-2026 | Marie Pichard | Die Klimafrage ist Teil der Strategie Biodiversität des Kantons, die sich aktuell in Ausarbeitung befindet. Zudem werden die klimatischen Herausforderungen bei Aktivitäten berücksichtigt, die die Biodiversität fördern. | - | - | - | - | - |
B.5.5 | Bekämpfung der Verbreitung nicht einheimischer Arten | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Der Klimawandel kann die Verbreitung nicht einheimischer Arten erleichtern, die der lokalen Fauna und Flora schaden. Daher werden die Massnahmen der Strategie zur Bekämpfung der Neobioten und deren Umsetzung unterstützt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Aktivitäten, die den Verkauf, den Kauf und die Verbreitung dieser Arten zum Ziel haben. Des Weiteren wird die Forschung unterstützt, die die Verbindungen zwischen Klimawandel und invasiven gebietsfremden Arten untersucht. | - | - | - | - | - |
B.6.1 | Durchführung von Pilotprojekten zur Vernetzung von ökologischen Flächen | 100% | 65% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen | 80 000,00 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Im Gange | 2021-2023 | Marie Pichard | Zur Vermeidung negativer Auswirkungen des Klimawandels auf die Ökosysteme werden Massnahmen umgesetzt, deren Ziel in der Verstärkung bestehender Vernetzungsgebiete liegt. Ganz allgemein wird die Verstärkung der ökologischen Infrastruktur von Wald- und städtischen Gebieten, Weiden, Wiesen, Hecken sowie die Vernetzung von Sümpfen, kleineren Wasserflächen und Wasserläufen angestrebt. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme B.6.1 besteht darin, den Gemeinden einen Leitfaden zur Anpflanzung von Bäumen in Siedlungsgebieten zur Verfügung zu stellen sowie die Schaffung von Wasserflächen zu ermutigen, die eine Vernetzung der Lebensräume ermöglichen. | Die Massnahme B.6.1 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Erstellung einer Liste von Bäumen, die an das zukünftige Klima angepasst sind und im Siedlungsraum gepflanzt werden sollen, sowie Informationen darüber, wie ein Baumbestand langfristig erhalten werden kann; • Pflanzung von 69 Bäumen aus dieser Liste in 62 Gemeinden, die Interesse an diesem Vorgehen zeigten; • Anlage eines neuen Teichs im Wald von Bouleyres neben einem bestehenden Teich, wodurch die Vernetzung der Feuchtgebiete in diesem Gebiet verstärkt wurde. |
Die Massnahme B.6.1 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Abschluss der Massnahme nach den Verzögerungen bei der Durchführung bestimmter Arbeiten; • Abfassung eines an die Gemeinden gerichteten Leitfadens zum Thema Baumbestand im Siedlungsraum. |
Geplante Veröffentlichung im April 2023 «Baumarten im Siedlungsraum und Klimawandel: Leitfaden für Gemeinden». | • Artikel « Ein Baum fürs Klima » : https://meinklimaplan.ch/freiburg/klimaplan/massnahmen/biodiversitaet/ein-baum-fuers-klima.html
• Der Baumbestand im Siedlungsraum und Klimawandel : • Leitfaden für Gemeinden : https://www.fr.ch/sites/default/files/2023-06/Fascicule_ArborisationUrbaineAvenir_DE.pdf • Liste der Baumarten: https://www.fr.ch/sites/default/files/2023-05/Liste_EssenceAvenir_DE.pdf |
Konsum und Wirtschaft

Das Hauptziel der Achse Konsum und Wirtschaft liegt in der Reduktion der indirekten Emissionen des Kantons Freiburg, sowie der direkten Emissionen aus der Industrie und der Baubranche. Die spezifischen Ziele der Achse Konsum und Wirtschaft sind die folgenden:
- Ermutigen des Privatsektors, seine Treibhaugasbilanz zu vermindern;
- Sensibilisieren der Bevölkerung in Bezug auf die Treibhausgas-Belastung des Konsums von Gütern und Dienstleistungen;
- Fördern von kurzen Lieferketten;
- Einwirken auf die Finanzanlagen des Staates und der Privatwirtschaft, um Praktiken zu fördern, die eine positive Auswirkung auf das Klima haben.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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C.1.1 | Unterstützung der Dachverbände bei der Kommunikation im Bereich der Reduktion von Treibhausgasemissionen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Den Dachverbänden Informationen über die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Chancen in ihrem Sektor zur Verfügung stellen. | - | - | - | - | - |
C.1.2 | Vorbildliche Projekte zur Reduktion der Emissionen in Unternehmen fördern | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Einen Pool vorbildlicher Projekte aus der Praxis in den verschiedenen Wirtschaftssektoren (Grossunternehmen und KMU) schaffen und breit kommunizieren (Benchmarking von Best Practices bei der Emissionsreduktion in Unternehmen). | - | - | - | - | - |
C.1.3 | Sensibilisierung der Bevölkerung für die mit dem Konsum verbundenen Klimawirkungen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 140 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Aufgleisung einer Kampagne zur Sensibilisierung der Freiburger/-innen für die mit dem Konsum verbundenen Klimawirkungen (Energie, nachhaltige Lebensmittel, Abfall, Lebensmittelabfälle, etc.). Bei der Umsetzung der Massnahme wird besonders darauf geachtet, dass die Sensibilisierung auf eine nicht beschuldigende Weise erfolgt. | - | - | - | - | - |
C.2.1 | Unterstützung der Stiftung Carbon Fri und Förderung von Treibhausgasbilanzen in den Unternehmen | 100% | 35% | Bevölkerung | 380 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Térésa Lefèvre | Unterstützung der Stiftung Carbon Fri und Förderung derselben bei den Unternehmen.
Ermutigung und Unterstützung von Unternehmen, den Prozess Carbon Fri in die Wege zu leiten. |
Die Umsetzung der Massnahme C.2.1 umfasst mehrere Schwerpunkte. Das erste besteht darin, die Privatunternehmen des Kantons bei der Erstellung einer CO2-Bilanz zu unterstützen, damit sie ihren ökologischen Fussabdruck verkleinern und das Label Carbon Fri erhalten können. Im Anschluss an die CO2-Bilanz werden auch eine Abfallbilanz und ein Workshop zu Mobilitätsplänen angeboten. Schliesslich gehört auch die Entwicklung eines CO2-Rechners für Privatpersonen zu den Zielen der Massnahme. | Die Umsetzung der Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
•Auszeichnung von 24 Unternehmen im Laufe des Jahres mit dem Label; •Ausbau der Kommunikation über die Massnahmen der Stiftung (Interviews, Videos, Medienmitteilungen, soziale Netzwerke, Wettbewerbe); •Entwicklung des Online-Tools zur CO2-Berechnung. Der Rechner (der mit der Datenbank von Climate Services in Verbindung steht) wurde bereits für den Teil Tourismus/Reisen lanciert. |
Die Umsetzung der Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
•16 neue Unternehmen erhielten das Label, womit es seit Beginn der Umsetzung insgesamt 40 Unternehmen sind. •Das Angebot der Abfallwirtschaftsbilanz war hingegen nicht so erfolgreich, wie erhofft. • In Bezug auf die Mobilitätspläne wurde nach einer Analyse entschieden, den Unternehmen einen Workshop anstelle der finanziellen Unterstützung anzubieten. Eine solche finanzielle Unterstützung hat nämlich angesichts der hohen Kosten für einen Mobilitätsplan keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung eines Unternehmens. Der erste Workshop fand Anfang 2023 statt und war ein grosser Erfolg. •Die Entwicklung eines Online-CO2-Berechnungstools auf interkantonaler Ebene wurde untersucht, was zu einer Verzögerung bei der Entwicklung des Tools führte, aber eine umfassendere Reflexion ermöglichte. |
Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
•Fortsetzung der Unterstützung für Unternehmen, die eine CO2-Bilanz erstellen wollen, mit dem Ziel, das Label zu erhalten und die Gemeinschaft zu vergrössern; •Fortsetzung der Kommunikationsarbeit für Unternehmen (Café#2030, soziale Netzwerke, Website Bekanntheitsgrad Carbon Fri); •Fortsetzung der Kommunikation rund um das Abfallmanagement und die Mobilitätspläne; •Kommunikation rund um die abgeschlossenen Entwicklungen des Rechners 2.0. |
•Webseite CarbonFri : https://carbonfri.ch/de/home-deutsch/ |
C.2.2 | Unterstützung der Förderung und Valorisierung der Ressource Holz | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 300 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gaël Berther | Unterstützung von Aktionen zur Förderung und Valorisierung der Ressource Holz (Energie, Möbel, Baubranche, usw.), um den Gebrauch von Produkten zu fördern, die zur Kohlenstoffspeicherung beitragen. | - | - | - | - | - |
C.2.3 | Unterstützung bei der Kontrolle von Anlagen mit Kältemitteln | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 170 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2025 | Quentin Pointet | Gewisse Kältemittel haben ein hohes Treibhauspotenzial. Die Kontrolle der Konformität und Dichtheit der Anlagen, die diese Mittel ausstossen können, wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen, wird unterstützt. | - | - | - | - | - |
C.2.4 | Förderung des lokalen Tourismus und der Produkte aus dem Freiburgerland | 100% | 55% | Vereinigungen, Bevölkerung | 250 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Térésa Lefèvre | Projekte zur Förderung des lokalen Tourismus und der Produkte aus dem Freiburgerland werden unterstützt, um es den Einwohnern/-innen des Kantons Freiburg zu ermöglichen, ihre Freizeit in der Region zu geniessen und so den Freizeitverkehr zu begrenzen. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme C.2.4 ist es, Projekte zu unterstützen, die den lokalen Tourismus und regionale Produkte fördern, um indirekte Emissionen durch Reisen ins Ausland zu vermeiden und direkte Emissionen durch Konsummuster zu reduzieren; betrifft die Mobilität und/oder die Ernährung. Um dies zu erreichen, ist die Massnahme in 4 Schwerpunkte unterteilt:
•A: Verbesserung der Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten durch nachhaltige Mobilitätsmittel; •B: Schaffung innovativer Lösungen für sanfte Mobilität; •C: Kanalisierung der Touristenströme und Sensibilisierung; •D: Treibhausgasbilanzen von touristischen und regionalen Produkten. Die Schwerpunkte A und B werden in Partnerschaft mit dem Freiburger Tourismusverband umgesetzt, der Schwerpunkt C mit dem Regionalen Naturpark Gruyère-Pays d’en Haut und der Schwerpunkt D mit Terroir Fribourg und dem Freiburger Tourismusverband. Ein besonderes Augenmerk wird während der gesamten Umsetzung auf die Suche nach Synergien zwischen den verschiedenen Schwerpunkten der Massnahme gelegt. |
Massnahme C.2.4 ermöglichte die Verwirklichung folgender Etappen:
Schwerpunkt A – Verbesserung der Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten durch nachhaltige Mobilitätsmittel: •Unterstützung der Lancierung des Labels «Swisstainable»; Schwerpunkt B ist in zwei Unterpunkte aufgeteilt. Bei diesem Schwerpunkt konnte aufgrund des ersten Teilprojekts: •die Kommunikation über die Vorteile multimodaler Lösungsstrategien bei Ausflügen ab den «Hubs» (Zug- und Bushaltestellen) in die Kommunikationskampagne der Region Freiburg vom Herbst integriert werden; •die Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Ausflüge gefördert werden; Das zweite Teilprojekt von Schwerpunkt B hat seinerseits Folgendes ermöglicht: •Beteiligung an der Ausarbeitung des Entwurfs für ein neues Gesetz über den Tourismus, das mit dem neuen Mobilitätsgesetz koordiniert wird; •Lancierung des Projekts «Schaffung eines offiziellen kantonalen Mountainbike-Netzes» mit Aufstellung eines Inventars und Bildung einer Interessengemeinschaft; •Beginn einer Machbarkeitsstudie zur Installation solarbetriebener Ladestationen, insbesondere in der Nähe von Alphütten. Der Schwerpunkt C (Projekt «Vounetz») betrifft die Kanalisierung der Touristenströme und die Sensibilisierung für dieses Thema. Er umfasst Folgendes: •Sensibilisierung für die Störung der Fauna; •Erstellung eines Films über die Käseherstellung auf den Alpen; •didaktischer und spielerischer Bereich zum Thema Alpsaison; Schwerpunkt D hat zum Ziel, Treibhausgasbilanzen von touristischen und regionalen Produkten zu erstellen. Folgendes wurde erreicht: •Erstellung von zwei Bilanzen: eine für Erdbeeren und eine für Spargel. . •Durchführung einer Kommunikationskampagne zu den Vorteilen des lokalen Konsums, bei welcher das Hauptaugenmerk auf die Auswirkungen der Verkehrsart auf den CO2-Ausstoss gerichtet war. |
Die Massnahme erlaubte die Realisierung der folgenden Etappen:
Schwerpunkt A: •Klausuren, die zum Ziel hatten, die TPF bei konkreten Ansätzen für den Transport von Mountainbikes im Bus zu begleiten; •Einrichtung eines kombinierten Schalters SBB/TPF in Bulle, was für die Passagier das Umsteigen erleichtert. •Planung durch die TPF einer Erweiterung des Busangebots insbesondere für Les Paccots und Schwarzsee. Schwerpunkt B: •Es wurden 50 prioritäre Standorte für die Installation von Ladestationen für E-Mountainbikes festgelegt. •In Abhängigkeit vom Standort der Ladestationen und der geplanten Nutzung dieser Standorte werden 3 Arten von Prototypen von Ladestationen untersucht. •Es ist geplant, alle Hauptorte mit Ladestationen auszustatten. Schwerpunkt C: •Das Projekt «Vounetz», Eine Saison auf der Alp, wurde abgeschlossen. Aufgrund des Erfolgs könnte die gleiche Art von Projekt auch in anderen Stationen des Kantons entwickelt werden. Schwerpunkt D: •Die Kampagne zur Förderung des Konsums von lokalen Erdbeeren und zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die CO2-Belastung durch den Verzehr von Erdbeeren ausserhalb der Saison wurde erfolgreich reaktiviert. •Es wurde eine CO2-Bilanz für Freiburger Poulets im Vergleich zu brasilianischem Poulets erstellt. •Es wurde eine CO2-Bilanz über den Realisierungsprozess der Marketingkampagne «Herbst und Genuss» in Zusammenarbeit mit Terroir Fribourg erstellt. |
Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
Schwerpunkt A: •Fortführung des Dialogs mit den TPF. Schwerpunkt B: •In Erwartung der Ladestationen auf den Alpen und dem Ausbau des TPF-Netzes. Schwerpunkt C: •Entwicklung neuer Projekte vom Typ «Vounetz» in anderen Stationen des Kantons. Schwerpunkt D: •Die Kampagne «Lokale Erdbeeren» wird angesichts des Erfolgs in den Vorjahren fortgesetzt. •Die Kampagne Schweizer vs. brasilianisches Poulet wird vor allem unter den Fachleuten der Gemeinschaftsgastronomie bekanntgemacht. •Es werden neue CO2-Bilanzen für andere Produkte erstellt. •Um lokale Produkte in der Gemeinschaftsgastronomie zu fördern, wird eine Zusammenarbeit zwischen Terroir Fribourg und der Gemeinschaftsgastronomie aufgebaut. |
•Kommunikationskampagne "Erdbeeren" : https://www.terroir-fribourg.ch/de/communication/blog/campagne-fraises
•Kommunikationskampagne "Pouletfleisch": https://www.terroir-fribourg.ch/de/produits/produits/regionales-pouletfleisch •"Vounetz" Projekt : -https://www.charmey.ch/de/sommeraktivitaeten/die-alpsaison/ -https://www.gruyerepaysdenhaut.ch/_Resources/Persistent/a063be92b79d3d988a453a5f86835408404c9a59/Parc%27info%2027.pdf (nur auf Französich) |
C.3.1 | Erhöhung der Investitionen und Finanzströme zugunsten des Klimas | 0% | 0% | Staat FR | 80 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Térésa Lefèvre | Um die Investitionen des Staates näher an die Ziele des Pariser Abkommens heranzuführen, werden Missionsbriefe erarbeitet für die Vertreter/innen des Staates, die in den Aufsichtsräten der öffentlichen oder privaten Unternehmen vertreten sind, an denen der Staat beteiligt ist. Die Missionsbriefe zeigen Klimathemen als Teil der Umsetzung der öffentlichen Unternehmensstrategie auf. Darüber hinaus werden bei Bedarf die Bemühungen des CPPEFKomitees zur Integration von Klimafragen (ESG-Analyse, Teilnahme an ETHOS-Programmen usw.) unterstützt. Darüber hinaus nimmt der Klimabeauftragte am ETHOS-Programm teil. | Die Massnahme C.3.1 hat das Hauptziel, für die Vertreterinnen und Vertreter des Staats in den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Unternehmen, an deren Kapital der Staat beteiligt ist, Mandatsverträge auszuarbeiten, welche die klimatischen Herausforderungen in die Umsetzung der Public-Corporate-Governance-Strategie integrieren. | Im Rahmen der Massnahme C.3.1 wurde eine Liste von Zielen für folgende Themen entwickelt:
•Umwelt und Klima; •Ethik und soziale Verantwortung; •Unternehmensfinanzen; •öffentliche Aufgaben; •kantonale Wirtschaft. |
Die Vorlage für Mandatsverträge wurde erstellt. | Der weitere Verlauf zielt darauf ab, die Mandatsverträge, welche die klimatischen Ziele beinhalten, einsatzbereit zu machen. Konkret bedeutet dies:
•die Ziele und die Vorlage für Mandatsverträge vom Staatsrat verabschieden lassen; •innerhalb der Direktionen ein neues, einheitliches Verfahren für die Erstellung der Schreiben einführen; •eine jährliche Sitzung einrichten, die die übergeordnete Direktion, die FinV und die Vertreterinnen und Vertreter des Staats zusammenbringt. |
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C.3.2 | Stärkung der klimatischen Kriterien bei öffentlichen Investitionen und öffentlichen Ausschreibungen des Staates | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Einsetzen einer Arbeitsgruppe, mit der Aufgabe, Wege zu ermitteln, wie klimatische Kriterien in öffentliche Investitionen und öffentliche Ausschreibungen des Staates integriert und stärker gewichtet werden können. | - | - | - | - | - |
C.4.1 | Förderung des Recyclings von Altölen zur Herstellung von Biokraftstoff | 0% | 0% | Staat FR, Gemeinde | 30 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2026 | Paul Rwakabayiza | Anpassung der Gesetzgebung, um das Recycling von Altölen im Hinblick auf ihre Verwendung als Biokraftstoff zu fördern, insbesondere durch die Anpassung der Rechtsgrundlagen, um nicht nur die Verwendung von Restaurantölen, sondern auch von auf Abfalldeponien gesammelten Ölen zu ermöglichen. | Altspeiseöl, das in den kommunalen Sammelstellen gesammelt wird, gilt als Sonderabfall. Die Entsorgung erfolgt derzeit in Verbrennungsanlagen oder Zementwerken, wo ein Teil des Energiepotenzials genutzt wird. Nun soll die Möglichkeit geprüft werden, das Altspeiseöl stattdessen für die Herstellung alternativer Kraftstoffe zu verwenden, wie es für die gleiche Art von Abfall aus der Gastronomie erlaubt ist. | - | Das Amt für Umwelt hat erste Gespräche mit einem Unternehmen aus der Region geführt, das Biokraftstoffe herstellt, um die technische Möglichkeit der Verwendung von Altöl zur Herstellung von Biokraftstoff zu prüfen. | Dabei soll die Machbarkeit und die Relevanz (Messung der Klimawirkung) der Verwendung von Altöl zur Herstellung von Biokraftstoff beurteilt werden. Je nach Ergebnissen wird der Ansatz der Massnahme geändert werden. | - |
Wasser

Das Hauptziel der Achse Wasser besteht darin, das Wasser für die verschiedenen Nutzungen und Bedürfnisse im Kanton verfügbar zu machen. Diese Massnahmen ermöglichen es zudem, die klimatischen Herausforderungen beim Management der Wasserressourcen für die verschiedenen Bedürfnisse und Nutzungen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Wasserkraft, die Landwirtschaft und den täglichen Wassergebrauch. Die spezifischen Ziele der Achse Wasser sind:
- Erarbeiten von Szenarien hinsichtlich der Entwicklung der Verfügbarkeit der Wasserressourcen;
- Bewirtschaften der Wasserressourcen in einer durchdachten, nachhaltigen und wirtschaftlichen Weise unter Wahrung eines Gleichgewichts zwischen Nutzungen und verfügbaren Ressourcen;
- Verhindern und bekämpfen der Verschlechterung der Wasserqualität, da dies die aquatischen Lebensräume und/oder die menschliche Gesundheit negativ beeinflussen kann.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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W.1.1 | Evaluation der Konsequenzen der Szenarien Hydro-CH2018 auf die Wasserressourcen | 95% | 25% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen, Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2025 | Paul Rwakabayiza | Evaluation der Szenarien Hydro-CH2018 und Übertragung auf den Kanton Freiburg.
Evaluation der Auswirkungen der neuen Szenarien auf die Wasserressourcen des Kantons (oberirdische Gewässer, unterirdische Gewässer) und deren Verwendung. Kommunikation der Risiken, des Handlungsbedarfs und der vorgesehenen Aktivitäten. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme W.1.1 besteht darin, klimatische und hydrologische Projektionen für die verschiedenen Regionen des Kantons Freiburg zu erstellen, um die Auswirkungen auf das Gebiet zu identifizieren, insbesondere in Bezug auf die Wasservorkommen (W.1.1) und den Hochwasserschutz (W.5.1). | - | Die Massnahme W.1.1 wird parallel zur Massnahme W.5.1 durchgeführt, die im Vorjahr begonnen wurde. Die Begleitung der Studie, die 2021 über die Massnahme W.5.1 eingeleitete wurde und das Ziel verfolgt, die klimatischen und hydrologischen Szenarien auf die Ebene der Einzugsgebiete des Kantons zu entwickeln und zu übertragen, wurde 2022 im Rahmen der Massnahme W.1.1 durchgeführt. | Bis zum Sommer 2023 wird ein technischer Bericht erstellt. Dessen Ergebnisse werden den wichtigsten betroffenen Dienststellen mitgeteilt. Es ist auch geplant, eine Broschüre für die Bevölkerung zu erstellen, in der die wichtigsten projizierten klimatischen und hydrologischen Veränderungen in verschiedenen Regionen des Kantons zusammengefasst werden. | • Neue Schweizer Klimaszenarien CH2018: https://www.nccs.admin.ch/nccs/de/home/das-nccs/themenschwerpunkte/neue-schweizer-klimaszenarien-ch2018.html
• Hydro-CH2018 Forschungsprojekte: https://www.nccs.admin.ch/nccs/de/home/das-nccs/themenschwerpunkte/hydro-ch2018/hydro-ch2018-forschungsprojekte.html |
W.1.2 | Monitoring der Oberflächengewässer unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels (hydrometrisches und quantitatives Monitoring sowie Vorhersagen) | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 300 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Paul Rwakabayiza | Ausbau des Monitorings der Oberflächengewässer (Quantität) und Nutzung bereits erfasster Daten;
Ausbau und Modernisierung des Vorhersage-Webportals (Hoch- und Niedrigwasserabfluss) und Implementierung eines Warn- und Alarmsystems. |
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W.1.3 | Monitoring und Grundwasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gijs Plomp | Studie über die Auswirkungen der Szenarien Hydro-CH2018 auf die unterirdischen Gewässer des Kantons,
Ausbau des Monitorings der unterirdischen Gewässer (Quantität und Qualität) und Nutzung bereits erfasster Daten; Aktualisierung und Verbesserung der online-Entscheidungshilfe. |
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W.1.4 | Überwachung der Klimaparameter der Oberflächengewässer | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gijs Plomp | Die Überwachung der durch das Klima beeinflussten Parameter der Oberflächengewässer (Temperatur, Sauerstoffgehalt usw.) wird ausgebaut. | - | - | - | - | - |
W.1.5 | Überwachung der Klimaparameter der unterirdischen Gewässer | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gijs Plomp | Die Überwachung der durch das Klima beeinflussten Parameter der unterirdischen Gewässer (Temperatur, Konzentration usw.) wird ausgebaut. | - | - | - | - | - |
W.1.6 | Konzept für die Wasserbewirtschaftung im Kanton Freiburg | 100% | 15% | Staat FR | 150 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2026 | Gijs Plomp | Damit künftige Entwicklungen der Wassernutzung besser eingeschätzt und mögliche Konflikte optimal vorweggenommen werden können, wird die Entwicklung des Wasserbedarfs für unterschiedliche Nutzungen analysiert. Diese Analyse umfasst alle Nutzungsarten des Wassers: Landwirtschaft, Trinkwasserressourcen und unterirdische Wasserressourcen, Wasserkraft, Industrie, Freizeit, Fischerei, Tourismus, usw. Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Trinkwasserversorgung wird den unterirdischen Wasservorkommen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme W.1.6 ist es, die Gewässerbewirtschaftung an den aktuellen und den erwarteten Klimawandel anzupassen. | - | Es wird ein Pflichtenheft «Wasser» für die Entwicklung neuer nachhaltiger Quartiere erstellt. Ziel ist es, die Planung neuer Quartiere durch ein Konzept für die Wasserbewirtschaftung zu erleichtern, das die Nutzung von Trinkwasserressourcen verringert, um so allfälligen Konflikten vorzubeugen. | Für die nächsten Jahre der Umsetzung ist Folgendes geplant:
• eine Broschüre für Architekten und Gemeinden veröffentlichen; • eine Studie in Auftrag geben, um die Möglichkeiten zur Einsparung von Trinkwasser zu präzisieren und die wichtigsten Ergebnisse zu kommunizieren. Damit sollen die betroffenen Akteure ermutigt werden, in Kenntnis der Sachlage konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den Trinkwasserverbrauch zu senken. |
- |
W.1.7 | Durchführung von Sensibilisierungsaktionen für eine sparsame Wasserverwendung | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2025 | Noch nicht festgelegt | Zur Sensibilisierung der Verbrauchenden für eine sparsame Wassernutzung wird eine Informationskampagne durchgeführt, die an das jeweilige Zielpublikum angepasst ist (Landwirtschaftsakteure, Kinder und Jugendliche). Dabei wird auf eine Verwendung von alternativen Wasserquellen hingewiesen (Regenwasser usw.). Der Staat hat sich vorgenommen, hierbei als Beispiel zu wirken, und verlangt dasselbe von seinen Beauftragten. | - | - | - | - | - |
W.2.1 | Unterstützung der Massnahmen, die die Sicherheit der Trinkwasserversorgung auf den Alpen gewährleisten | 100% | 5% | Gemeinde, Bevölkerung | 400 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Unterstützung konstruktiver Massnahmen, die das Risiko des Wassermangels auf den Alpen verringern sollen, wobei darauf zu achten ist, dass keine neuen Quellen angezapft werden, die sich noch in ihrem natürlichen Zustand befinden und wichtig für die Biodiversität sind. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme W.2.1 ist es, die Wasserversorgung von Alpen zu verbessern, damit das Vieh in der Höhe bleiben und der Einsatz von Hubschraubern zur Wasserversorgung vermieden werden kann (anders als in den Jahren 2003, 2015, 2018 und 2022). | - | Mit der Umsetzung der Massnahme konnte der Freiburgische Bauernverband (FBV) beauftragt werden, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Infrastrukturen zu erstellen und den Wasserbedarf auf den Alpen zu analysieren. Die Studie begann mit einer Umfrage unter den Älplerinnen und Älplern im Kanton. | Weil der Auftrag erst Ende 2022 vergeben wurde, werden die Arbeiten 2023 fortgesetzt. Danach wird ein Ingenieurbüro beauftragt werden, einen Massnahmenplan zu erstellen. Die Studie muss folgende Elemente beinhalten:
• Diagnostik der Ressourcen im Verhältnis zum Bedarf; • Vorschlag von Verbesserungsmöglichkeiten; • regionale Analyse; • Kosten der Massnahmen und Priorisierung. Schliesslich werden konkrete bauliche Massnahmen auf den Alpen (Sammelgrube, Becken, Wasserrückgewinnungssysteme usw.) unterstützt, dies in Ergänzung zur Unterstützung, die über die Subventionen für Bodenverbesserungen gewährt wird. Für den kantonalen Anteil wurde der Satz für 5 Jahre auf 35 % erhöht. |
- |
W.4.1 | Einführung einer angemessenen Struktur, damit Bewässerungsprojekte einfacher gestaltet und der Gewässerschutz mit der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden kann | 100% | 15% | Staat FR, Gemeinde, Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Eine geeignete juristische und institutionelle Struktur wird geschaffen, damit bereits bestehende Bewässerungsprojekte unterstützt und die Schaffung neuer Bewässerungsprojekte gefördert werden können. Dadurch können insbesondere die notwendigen finanziellen Mittel mobilisiert werden, die zur Planung, Koordination und Durchführung dieser Projekte gleichzeitig mit anderen Massnahmen zur Anpassung in der Landwirtschaft (Anpassung der Produktionssysteme, Anpassung der Praxis, an die lokalen Bedingungen angepasste Kulturen) notwendig sind. Es wird ausserdem eine Struktur eingesetzt, die es erlaubt, den Gewässerschutz und die Landwirtschaft besser miteinander in Einklang zu bringen. | Die Massnahme W.4.1 hat das übergeordnete Ziel, eine geeignete juristische und institutionelle Struktur zu schaffen, damit bereits bestehende Bewässerungsprojekte unterstützt und die Schaffung neuer Bewässerungsprojekte gefördert werden können. Dadurch können insbesondere die notwendigen finanziellen Mittel mobilisiert werden, die zur Planung, Koordination und Durchführung dieser Projekte gleichzeitig mit anderen Massnahmen zur Anpassung in der Landwirtschaft notwendig sind. | - | Die Umsetzung der Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
• Erarbeitung des Projektauftrags Bewässerungsstrategie und Bildung einer Arbeitsgruppe; • Teilnahme am Projekt «Leitfaden Bewässerung» des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zur Erstellung eines praktischen Leitfadens für die Ausarbeitung von Bewässerungsprojekten; • Teilnahme am Projekt www.bewaesserungsnetz.ch in Partnerschaft mit der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) mit der Installation von 10 neuen Bodensonden für eine effiziente Bewässerung. |
Für die weitere Umsetzung ist das Ziel die Erarbeitung einer direktionsübergreifenden Strategie (RIMU/ILFD) für die Bewässerung im Kanton. Das Projekt der Bodensonden für eine effiziente Bewässerung wird mit dem Budget der Massnahme S.2.3 (Verstärkung des Netzwerks zur Beobachtung der Bodenfeuchtigkeit) fortgesetzt. | • Bewässerungsnetz: https://bewaesserungsnetz.ch/ |
W.5.1 | Berücksichtigung der Klimaszenarien in Wasserbauprojekten und bei Unterhaltungsarbeiten an Gewässern (Hochwasserschutz und Revitalisierung) | 65% | 60% | Staat FR, Gemeinde | 300 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2025 | Paul Rwakabayiza | Die Klimaszenarien werden in Wasserbauprojekten und bei Unterhaltungsarbeiten an Gewässern dafür eingesetzt, dass diese Projekte so gut wie möglich an die sich ändernden klimatischen Bedingungen, die Entwicklung des Wasserhaushalts und die Risiken in Verbindung mit dem Klima angepasst werden. Für die Projektträgerschaft (Gemeinden, Planungsbüros, Ingenieurinnen und Ingenieure für Gewässerverbauungen und Sachverständige in aquatischer Ökologie) werden insbesondere für die folgenden Themenbereiche Empfehlungen ausgearbeitet:
• Überlastung, Bemessungsabfluss, Risikoberücksichtigung, Fluchtkorridore usw.; • Zielarten (angepasste Vegetation, Beschattung, Neophyten, Morphologie, Wassertemperatur usw.). |
Das Hauptziel der Massnahme W.5.1 ist die Untersuchung und die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer des Kantons. Gleichzeitig soll ein Verständnis dafür geschaffen werden, wie sich der Klimawandel auf den Wasserbau und den Gewässerunterhalt auswirkt, damit diese nachhaltig und langfristig gestaltet werden können. | Die Umsetzung der Massnahme W.5.1 ermöglichte folgende Ergebnisse:
• Die wichtigsten Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer und Freiburger Gewässer wurden erfasst und identifiziert (Entwicklung der Abflüsse, Wasserknappheit im Sommer, steigendes Gefahrenpotenzial, negative Auswirkungen der Wassertemperatur auf die aquatische Fauna). Davon ausgehend hat das AfU ein Pflichtenheft erstellt und ein in Hydrologie spezialisiertes Büro mit der Entwicklung und Übertragung der klimatischen und hydrologischen Szenarien auf regionaler Ebene beauftragt. • Aufbereitung von klimatischen und hydrologischen Daten für den Kanton Freiburg unter Berücksichtigung verschiedener Emissionsszenarien, detaillierter Oberflächenauflösungen des Kantons und seiner Einzugsgebiete sowie eines Zeithorizonts von 1981 bis 2099. Es wurden zahlreiche Simulationsketten erstellt und berechnet; • Des Weiteren wurde ein Workshop zum Austausch und zur gemeinsamen Arbeit mit den betroffenen kantonalen Dienststellen durchgeführt. Dieser diente der allgemeinen Information über die klimatischen und hydrologischen Szenarien, der Diskussion über die simulierten Szenarien sowie der Erfassung der Anliegen der anderen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung tätigen Dienststellen, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels befassen. Darauf aufbauend werden klimatische und hydrologische Indikatoren definiert, mit denen die Auswirkungen auf die Gewässer aufgezeigt werden. Ziel ist, die Entwicklung der Gewässer im Kanton detailliert zu untersuchen. |
Fortführung des 2021 begonnenen Auftrags. Ein Bericht wird im Sommer 2023 geliefert. | Für die weitere Umsetzung müssen folgende Massnahmen getroffen werden:
• Identifizierung der wichtigsten Auswirkungen dieser Szenarien und des Anpassungsbedarfs auf den Wasserbau und den Gewässerunterhalt; • Festlegung von Anpassungsmassnahmen für die Aspekte Hochwasserschutz und Gewässerökologie; • Erarbeitung von Empfehlungen und Veröffentlichung für Projektträger. |
• Neue Schweizer Klimaszenarien CH2018: https://www.nccs.admin.ch/nccs/de/home/das-nccs/themenschwerpunkte/neue-schweizer-klimaszenarien-ch2018.html
• Hydro-CH2018 Forschungsprojekte: https://www.nccs.admin.ch/nccs/de/home/das-nccs/themenschwerpunkte/hydro-ch2018/hydro-ch2018-forschungsprojekte.html |
W.5.2 | Einführung eines Instruments zur Bewältigung von Konflikten in Zusammenhang mit der Wassernutzung | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Auf der Basis der Massnahme W.1.6 «Konzept für die Wasserbewirtschaftung im Kanton Freiburg» wird ein Instrument zur Konfliktlösung hinsichtlich der Wassernutzung ausgearbeitet. | - | - | - | - | - |
W.5.3 | Unterstützung bei der Durchführung von Unterhaltsarbeiten an Wasserläufen und Gewässern, die der Anpassung an den Klimawandel dienen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2025 | Noch nicht festgelegt | Um den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer und die Wasserfauna zu begegnen, werden Massnahmen ergriffen, die es erlauben, ihren Unterhalt anzupassen (adäquate Vegetation, Beschattung, Bekämpfung von Neophyten, Unterhalt der Gehölze, Synergien Biodiversitätsförderflächen (BFF), Monitoring der Veränderungen von Lebensräumen und Arten, Monitoring der Veränderungen der Temperaturparameter usw.). Die Massnahme unterstützt ebenfalls die Durchführung von Pilotprojekten, die der Veröffentlichung von Empfehlungen für Gemeinden und Einzugsgebieten dient. | - | - | - | - | - |
W.5.4 | Optimierung des Monitorings von Trockenperioden hinsichtlich der Oberflächengewässer | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Die Instrumente zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer werden optimiert, um die Auswirkungen auf die Lebensräume während Trockenperioden möglichst gering zu halten, eine effiziente Nutzung des Wasservorkommens zu garantieren (Optimierung des AbflussMonitorings, der Verfügbarkeit von Wasser in den Böden und des Wasserbedarfs) und die Bewässerungsstrategie auszurichten. | - | - | - | - | - |
W.5.5 | Umsetzung von Massnahmen zur Verringerung des Schadstoffeintrags in gefährdete Vorfluter bei Niedrigwasser | 90% | 45% | Staat FR, Gemeinde, Bevölkerung | 370 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Gijs Plomp | Es werden Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel, Schadstoffe bereits an deren Ursprung zu behandeln und zu verringern, um dadurch die Schadstoffmenge, die in den Vorflutern angelangt, zu senken und somit das Ausmass an Verschmutzungen, insbesondere bei Niedrigwasser (Trockenheit), zu begrenzen. In kritischen Fällen werden die Einleitstellen verlegt, um die Umgebung zu schützen.
Diese Massnahme verfolgt insbesondere folgende Ziele: • Umsetzung von Aktivitäten, deren Ziel es ist, den direkten Schadstoffeintrag in die bei Niedrigwasser gefährdeten Vorfluter zu begrenzen; • Umsetzung von Aktivitäten, deren Ziel es ist, den diffusen Schadstoffeintrag in die bei Niedrigwasser gefährdeten Vorfluter zu begrenzen; • Umsetzung von Aktivitäten, deren Ziel es ist, die bei Niedrigwasser gefährdeten Vorfluter gegen Schadstoffeinträge zu schützen. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme W.5.5 ist es, den direkten und diffusen Eintrag von Schadstoffen in Vorfluter, die bei Niedrigwasser gefährdet sind, zu reduzieren und die Wasserqualität zu verbessern. Die Massnahme ist in 2 Schwerpunkte untergliedert, deren Ziel die Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer durch die Verringerung der anoxischen Phasen des Schiffenensees in den Sommermonaten und die Verbesserung der Qualität des Grundwassers durch die Verringerung des Pestizid- und Metabolitengehalts sind.
A: Limnologische Studie über die Funktionsweise des Schiffenensees (Temperaturfluss, Nährstoffkreislauf, Aufenthaltszeit des Wassers, Biomasse usw.), die dem Verständnis der Ursachen des Sauerstoffrückgangs im See sowie der Ausarbeitung von Massnahmen (Belüftung des Wassers an der Staumauer, neue Wasserfassung usw.) dient, durch welche die Fischsterblichkeit unterhalb der Staumauer reduziert werden soll. Diese Studie wird in 4 Etappen ablaufen (Datenerhebung und Vorschläge für weitere Analysen; Probenahmen und Analysen; Bestandsaufnahme und Identifizierung der wichtigsten Nährstoffquellen; Messungen). Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2024 erwartet. B: Durchführung von «Zu»-Projekten (Zuströmbereiche) bei Grundwasserfassungen für die Trinkwasserversorgung, um die Grundwasserqualität durch die Verringerung des Pestizid- und Metabolitengehalts zu verbessern; damit sind Projekte nach Art. 62a GSchG oder 47 GSchV gemeint, die die Abgrenzung mehrerer Zuströmbereiche beinhalten und mindestens 10 bis 12 Jahre dauern. |
Die Umsetzung der Massnahme führte in den beiden Schwerpunkten zu folgenden Ergebnissen:
A. Phase 1 der limnologischen Untersuchung ergab u. a. einen hohen Nährstoffeintrag in den See. Um diesen Eintrag zu schätzen und zu modellieren, wurde ein Auftrag für alle vier Phasen vergeben. B. Hydrogeologische Studie des Zuströmbereichs Zu für eine strategische Grundwasserfassung im Kanton, damit ab 2022 bauliche und raumplanerische Massnahmen zum langfristigen Schutz des Grundwassers getroffen werden können. |
A. Die Phasen 1 und 2 sind abgeschlossen, mit Datenerhebungen, Vorschlägen für weitere Analysen (Wasser und Sedimente) und dem Start von Probenahmen (Beginn von Phase 3). Diskussion der Ergebnisse und Planung des weiteren Verlaufs der Studie (Phase 3).
B. Fortsetzung der hydrogeologischen Studie (Zuströmbereich Zu) für eine Grundwasserentnahme für Trinkwasser im Kanton. |
A. Der Auftrag, die Einträge in den Schiffenensee für alle betroffenen Bereiche (Einleitungen aus ARA, Zuflüsse, diffuse landwirtschaftliche Einträge usw.) zu bewerten, wird weiterverfolgt. Gleichzeitig wird von Groupe E ein Variantenstudium fortgeführt, damit geklärt werden kann, ob die Sauerstoffkonzentration unterhalb der Staumauer durch technische Massnahmen gesteigert werden kann.
B. Für zwei Achsen sind neue hydrogeologische Studien über die Zuströmbereiche Zu durchzuführen. Achse 1: für alle strategischen Fassungen des Kantons (Klassifizierung gemäss dem Sachplan der Gewässerbewirtschaftung – SPGB) und Achse 2: für wichtige Fassungen des Kantons mit beträchtlichen Konzentrationen von Pestiziden und Metaboliten. |
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W.5.6 | Umsetzung eines Monitorings von Trockenperioden für die unterirdischen Gewässer | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Es werden Instrumente entwickelt, die während Trockenperioden ein optimales Management der unterirdischen Wasserressourcen ermöglichen. Diese werden den betroffenen Akteuren zugänglich gemacht. Diese Instrumente basieren auf einem Monitoring der von der Trockenheit betroffenen Milieus, der Bodenfeuchtigkeit und dem Wasserbedarf. | - | - | - | - | - |
W.5.7 | Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserkraft | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 250 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Umsetzung von Studien, die es ermöglichen sollen, die Entwicklung der Wasserkraft bis 2050 entsprechend der voraussichtlichen Klimaentwicklung aufzuzeigen (Veränderungen des Wasserhaushalts und Produktionsrückgang sind vorhersehbar). Zudem werden die Konsequenzen, die sich aus den Klimaszenarien und Hydro-CH2018 ergeben (Zielarten, Temperaturen, Wasserhaushalt usw.) in die Sanierungsprojekte der Wasserkraftwerke integriert. | - | - | - | - | - |
Energie und Gebäude

Das Hauptziel der Achse Energie und Gebäude liegt in der Verbesserung der Energieeffizienz und in der Reduktion des Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Die spezifischen Ziele der Achse Energie und Gebäude sind:
- Verbessern der Energieeffizienz der Gebäude;
- Fördern einer energieeffizienten und kohlenstofffreien Energieversorgung;
- Steigern der Produktion lokaler, erneuerbarer Energien im Kanton Freiburg.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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E.1.1 | Studie über das Potenzial der Wasserkraft im Kanton Freiburg | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 130 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Durchführung einer Studie, die das Potenzial der Wasserkraftproduktion im Kanton Freiburg und der Integration von Klima- und Umweltschutzfragen analysiert. | - | - | - | - | - |
E.1.2 | Kommunikation über die rechtlichen Vorschriften betreffend Wärme- und Kälteerzeugung | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Dem Staat eine Datenbank der Eigentümer zur Verfügung stellen, um diese besser über die Entwicklung der Rechtsgrundlagen (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung) zu informieren und zu beraten. | - | - | - | - | - |
E.1.3 | Reduktion der durch Elektrizität induzierten Emissionen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Bestimmung der Hebel und Massnahmen, mit welchen die Klimabelastung in Verbindung mit der Elektrizität reduziert werden können (Strombezug, -verbrauch und -produktion). | - | - | - | - | - |
E.1.4 | Analyse der Teilreserve des Kredits für Sanierungsmassnahmen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Analyse der Möglichkeit, einen Teil des bei der Kreditvergabe von der Bank gewährten Betrags für Sanierungsmassnahmen zu reservieren. | - | - | - | - | - |
E.1.5 | Informationen über die Unterstützung bei der Installation von Photovoltaikanlagen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Initierung einer Informationskampagne über die Möglichkeiten, die den Eigentümern für die Installation von Photovoltaikanlagen geboten werden. | - | - | - | - | - |
E.2.1 | Unterstützung der Gemeinden bei der Energieplanung | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 300 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gijs Plomp | Unterstützung bei der Umsetzung neuer, von den Gemeinden oder Regionen getragenen Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der energetischen Treibhausgasemissionen. Diese Massnahme sieht insbesondere vor, die Umsetzung von Massnahmen zu subventionieren, die in den kommunalen Energieplänen enthalten sind, und konkrete Projekte im Zusammenhang mit der Energieplanung (z. B. Fernwärmeprojekte) zu unterstützen. | - | - | - | - | - |
E.2.2 | Unterstützung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 250 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Zuordnung zusätzlicher finanzieller Mittel für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die durch das Gesetz über die Wirtschaftsförderung unterstützt werden. | - | - | - | - | - |
E.2.3 | Optimierung der Wärmeerzeugungssysteme | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 280 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Gijs Plomp | Optimierung des Betriebs der gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Klimatisierung, usw.). Besonderes Augenmerk wird auf Energieeffizienz und Innovation gelegt. | - | - | - | - | - |
E.2.4 | Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 250 000 CHF | Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden von Gebäuden bei neuen Projekten oder Sanierungen im Hinblick auf eine bessere Wärmedämmung. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Massnahme auch eine Anpassungsmassnahme darstellt, die darauf abzielt, Wärmeinseln zu reduzieren und den Wasserrückhalt zu fördern. | - | - | - | - | - |
E.2.5 | Unterstützung des Ansatzes von blueFACTORY zu einem vorbildlichen Quartier mit dem Ziel der CO2 -Neutralität | 100% | 20% | Staat FR, Vereinigungen | 280 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2026 | Marie Pichard | Unterstützung der Schaffung eines vorbildlichen Modells für zukünftige Quartiere. Der Ansatz sieht insbesondere vor, bei folgenden Punkten zu handeln:
• Graue Energie beim Bau; • Emissionsarme Mobilität; • Planungswerkzeug. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme E.5.2 wird insbesondere erreicht durch:
• die Einführung einer Methodik, die eine kohärente und ganzheitliche Planung eines Quartiers gewährleistet; • die Entwicklung eines Instrumentariums, das eine CO2-Planung für jedes Quartier oder jede Siedlungsentwicklung bis hin zur Umsetzung und zum Monitoring ermöglicht, einschliesslich einer Visualisierung der Ausführung (graue Energie und Mobilität) und einer Überwachung von Indikatoren; • die Planung der CO2-Überwachung (parallel zur finanziellen Überwachung) in den Projektphasen (z. B. keine Teilnahme mehr an einem COPIL, ohne sich über die CO2-Entwicklung zu vergewissern); • die Entwicklung eines Konzepts für einen dynamischen Mobilitätsplan, der die möglichen Entwicklungen des Quartiers innerhalb und ausserhalb des Quartiers einbezieht. |
- | Die Massnahme E.2.5 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Nutzung von SetUp Pro zur Festlegung eines Voranschlags entsprechend der provisorischen Planung; • Festlegung der Schlüsseletappen des Bauverfahrens für die Gebäude B und Smart Living Lab; • Erstellung eines Pflichtenhefts für die Auftragnehmer. Das Unternehmen Climate Services hat die Entwicklung der CO2-Emissionen des bluefactory-Standorts (graue Energie, Mobilität und Betriebsenergie) geschätzt und die zukünftigen Emissionen auf der Grundlage der getroffenen Entscheidungen geplant. |
Für die kommenden Jahre ist Folgendes geplant:
• Einflussnahme auf die graue Energie der Bauten; • Erstellung eines Plans für emissionsarme Mobilität sowie eines Planungsinstruments. |
- |
E.3.1 | Energetische Sanierung des staatlichen Immobilienbestands | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Hochbauamt (HBA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2025 | Marie Pichard | Unterstützung der energetischen Sanierung des Immobilienbestands des Staates bei Renovierungen. | - | - | - | - | - |
E.3.2 | Begrenzung der Heiztemperatur in Staatsgebäuden | 100% | 35% | Staat FR | 40 000,00 CHF | Hochbauamt (HBA) | Im Gange | 2021-2026 | Marie Pichard | Begrenzung der Heiztemperatur in Staatsgebäuden während der Wintersaison. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme E.3.2 liegt in der Erstellung einer Bestandsaufnahme der Heizpraktiken in den Staatsgebäuden sowie einer Liste der Gebäude, die betreffend Heiztemperatur am problematischsten sind. Auf dieser Basis aufbauend setzt das Projekt in den ausgewählten Gebäuden technische Verbesserungen um. Des Weiteren sieht die Massnahme E.3.2 vor, das Verhalten der Benutzerinnen und Benutzer der Gebäude anhand von Sensibilisierungsmassnahmen und anderen Mitteln (Charta, Dekret, Merkblatt usw.) zu lenken. | Die Massnahme E.3.2 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Bestandsaufnahme der Heizpraktiken in den Staatsgebäuden; • Erstellung einer Liste der Gebäude, die in Bezug auf die Heiztemperatur am problematischsten sind; • Veröffentlichung von Empfehlungen in Form eines Flyers, mit dem die Hauswartinnen und Hauswarte sowie die Baufachleute zur Senkung der Heiztemperatur in den Staatsgebäuden ermutigt werden; • Lancierung einer digitalen Kommunikationskampagne (News auf der Website fr.ch, soziale Netzwerke: Facebook-Seite des Amts für Umwelt, LinkedIn-Seite des Staats Freiburg, Instagram-Account @monplanclimat_meinklimaplan, Internetplattform meinklimaplan.fr.ch), um die Benutzerinnen und Benutzer für die Thematik der Begrenzung der Heiztemperatur in Staatsgebäuden zu sensibilisieren. |
Diese Massnahme wurde 2022 nicht priorisiert, weshalb in diesem Jahr noch nichts unternommen wurde. | Die Umsetzung der technischen Massnahmen in den prioritären Gebäuden beginnt im Jahr 2024 mit der Installation ferngesteuerter Thermostatventile im Gebäude der Pädagogischen Hochschule. Weitere Interventionen erfolgen in den Gebäuden, die auf der Liste verzeichnet sind. | • Sensibilisierungskampagne «Eine Schicht mehr»: https://www.fr.ch/de/rimu/afu/news/sensibilisierungskampagne-eine-schicht-mehr |
E.4.1 | Erhöhung der Anzahl Unternehmen, die vom kantonalen Energiegesetz betroffenen sind | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Unternehmen, die mehr als 3 GWh Wärme und/oder 0,3 GWh Strom pro Jahr verbrauchen dem eidgenössischen Energiegesetz unterstellen (Ausweitung der durch die heutigen Kriterien von 5 GWh bzw. 0,5 GWh betroffenen Unternehmen). | - | - | - | - | - |
E.4.2 | Verpflichtung zur Anzeige der GEAKEtikette auf Immobilie | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Amt für Energie (AfE) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Einführung einer Pflicht, die GEAK-Etikette in jeder Anzeige für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie anzuzeigen. Einführung eines interaktiven kartographischen Registers der GEAKEtiketten aller Immobilien im Kanton. | - | - | - | - | - |
E.5.1 | Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Kläranlagen | 75% | 40% | Gemeinde | 140 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2024 | Gijs Plomp | Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Kläranlagen durch eine Optimierung der Produktion erneuerbarer Energie (Biogas, Abwärmenutzung, Mini-Hydraulik, Optimierung der Wasserzuflüsse, usw.). | Damit die Massnahmen zur Verminderung der THG-Emissionen rasch umgesetzt werden können, strebt die Massnahme E.5.1 als Hauptziel die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes an, das bei einer ARA eine Testphase durchlaufen wird. Gleichzeitig wird ein Pflichtenheft für regionale ARA entwickelt, um deren Energieverbrauch (ARA + Pumpwerke + Kanalisationsnetz) zu begrenzen. Die Massnahme E.5.1 bezweckt zudem, auf der Grundlage der Erneuerung der ARA des Kantons, das Potenzial zur Emissionsreduktion der ARA zu identifizieren und deren Erneuerung auf der Grundlage der besten Varianten zu planen, durch welche die Optimierung des Energieverbrauchs, die vollständige und effiziente Nutzung von Biogas, die Nutzung der Abwärme von Abwasser sowie die Installation von Photovoltaikanlagen gefördert werden. | Die Massnahme E.5.1 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Erstellung eines Katalogs möglicher Massnahmen unter Identifizierung von sofort umsetzbaren Optimierungsmassnahmen und solchen, die weitere Untersuchungen erfordern; • Erstellung eines Pflichtenhefts, um ARA zu Emissionsreduktionen anzuleiten; • Erstellung eines einfach umzusetzenden Instruments zur Energieoptimierung in Form einer Entscheidungshilfe für die Inhaber von ARA. |
Das für 2021 erarbeitete Instrument zur Energieoptimierung wurde bei einer ersten ARA getestet. Um die Reichweite der Massnahme zu erweitern, wurde auch ein neues Mandat vorbereitet. Dieses wird darauf abzielen, jeder ARA eine gezielte Beratung anzubieten, damit diese ihre direkten Treibhausgasemissionen reduzieren und auch ihren Energieverbrauch senken und optimieren. Anlässlich der jährlichen Informationsveranstaltung (InfoSTEP), die im Oktober in den Räumlichkeiten des AfU stattfand, wurden die ARA-Betreiber des Kantons zudem über den kantonalen Klimaplan und die laufenden Projekte im Bereich der Abwasserreinigung informiert. | Für 2023 ist geplant, die Nutzung des Instruments zur Energieoptimierung auszuweiten. Parallel dazu wird das Beratungsangebot für ARA in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Büro aufgebaut. | • Artikel - Beratungsprogramm : https://meinklimaplan.ch/freiburg/klimaplan/massnahmen/energie-und-gebaeude/e-5-1.html |
E.5.2 | Beratung der Eigentümer bei Renovierungen und Sanierungen | 0% | 0% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen, Bevölkerung | 200 000,00 CHF | Amt für Energie (AfE) | Im Gange | 2022-2025 | Gijs Plomp | Unterstützung der Massnahmen des Beratungszentrums für Gebäudesanierung, das zurzeit auf die Beine gestellt wird. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme E.5.2 ist es, die Rate der Gebäudeerneuerungen zu beschleunigen. | - | Das Kompetenzzentrum für Gebäudesanierung (KGS) ist seit 2022 ein unabhängiger Verein. Das Zentrum wird mit Unterstützung des Staats Freiburg für zwei Jahre verstetigt. | Umsetzung konkreter Massnahmen für Eigentümer durch das KGS und darüber hinaus zur Thematik der Gebäudeerneuerung. | • Webseite - KGS : https://ccrb.ch/de/ |
E.6.1 | Pilotprojekt «Bauen mit geringer Klimawirkung» | 90% | 25% | Staat FR, Vereinigungen | 175 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2024 | Marie Pichard | Unterstützung von Projekten des Smart Living Lab, die darauf abzielen, den THG-Fussabdruck von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Das Gebäude des Smart Living Lab, das auf dem Low-carbon-Gelände der blueFACTORY errichtet wurde, wird als Fallstudie und als Vorzeigeprojekt dienen können. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme E.6.1 besteht darin, an der Erstellung des Fassaden-Prototyps für das zukünftige Gebäude des Smart Living Labs mitzuwirken. | - | Die Umsetzung dieser Massnahme wurde durch die Verzögerungen im Projekt des Gebäudes Smart Living Lab (SLL) in seiner Gesamtheit beeinträchtigt. Grund dafür war die Verteuerung der Baumaterialien aufgrund der geopolitischen Lage.
Dennoch konnten die Forschungsarbeiten von der Gruppe Building2050 der EPFL durchgeführt werden; diese führten zu folgenden Ergebnissen: • Modellierung einer alternativen Nutzung des vom Totalunternehmer zu errichtenden Fassaden-Prototyps; • Konfiguration des Energiemodells anhand des digitalen Modells des Moduls, inkl. Studien zur Energieleistung nach Schweizer Normen, zum Tageslichtkomfort, zum thermischen Komfort im Sommer und zur Sonneneinstrahlung auf die Modulhülle; • Kalibrierung des Modells nach den genehmigten Bautechniken; • Erstellung der Dokumentation für die Bauprojektphase (SIA 3.32); • Machbarkeitsstudie und Definition der Bearbeitungsstrategie für Spezialteile, für die die PopUp-Werkstatt im Vergleich zum Markt eine effiziente Dienstleistung anbieten kann. Angesichts der Schwierigkeit, den für 2022 veranschlagten Betrag in seiner Gesamtheit zu verwenden, wurde beschlossen, das verbleibende Budget der Forschungsarbeit des Teams von Professorin Joëlle Goyette (HTA-FR) zur Verfügung zu stellen: «Le radon dans le futur bâtiment du Smart Living Lab: Géothermie profonde, source alternative d'énergie et protection contre le radon: quelle compatibilité?» |
Für den ersten Schwerpunkt (SLL-Gebäude) konnte zwischen dem Bauherrn, dem Totalunternehmer und der BFF SA (bluefactory) ein Zeitplan für die Arbeiten festgelegt werden, der den Beginn der Arbeiten für den Frühsommer 2023 vorsieht. So können ab April 2023 thematische Sitzungen zum Fassaden-Prototyp stattfinden, wobei die Fertigstellung gegen Herbst 2023 erwartet wird.
Was den zweiten Schwerpunkt (Radon) betrifft, so wird sich die Arbeitsgruppe im Jahr 2023 auf den operationellen Teil mit der Durchführung verschiedener Tests sowie der Montage eines Unterbaumodells konzentrieren. Ziel ist es, im Frühsommer 2023 die Sonden zur Messung der Radonbelastung zu installieren. |
• Webseite Smart Living Lab: https://www.smartlivinglab.ch/de/projects/smart-living-lab-building-facade-prototype/ |
Mobilität

Das Hauptziel der Achse Mobilität besteht darin, den THG-Fussabdruck des Verkehrssektors unter Berücksichtigung der regionalen Situation (städtisch, ländlich) zu vermindern. Die spezifischen Ziele der Achse Mobilität sind:
- Verbessern und Fördern des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrsnetzes im Kanton Freiburg;
- Vermindern der durch individuellen Freizeitverkehr verursachten Treibhausgasemissionen;
- Reduzieren der mit der beruflichen Mobilität verbundenen Treibhausgasemissionen;
- Verringern des Mobilitätsbedarfs.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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M.1.1 | Sensibilisierung für die Verkehrsverlagerung | 75% | 70% | Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Amt für Mobilität (MobA) | Im Gange | 2021-2023 | Paul Rwakabayiza | Unterstützung von Projekten zur Sensibilisierung für die Auswirkungen des fossil angetriebenen Verkehrs (unter anderem dem Flugverkehr) oder die Förderung des Langsamverkehrs und der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme M.1.1 gilt während des gesamten Umsetzungszeitraums der Förderung der Verkehrsverlagerung im Kantonsgebiet, indem Aktionen unterstützt werden, die der Förderung der sanften Mobilität sowie des öffentlichen Verkehrs dienen und für die Auswirkungen des Individualverkehrs sensibilisieren. | Die Zusammenarbeit der drei Freiburger Sektionen von Pro Senectute (begleitete Velotouren), dem TCS (E-Bike-Kurse) sowie von Pro Velo (Velofahrkurse für Eltern und Kinder) steht. Sie hat die neue Kursorte und Velotouren durch die drei Vereine sowie die Einführung kostenloser Kurse ermöglicht.
Es wurden auch Videoclips erstellt, um die Kurse und Spaziergänge im Jahr 2022 zu bewerben. |
In Fortsetzung des Angebots von 2021 wurden die Velokurse und ‑aktivitäten mit dem Ziel fortgesetzt, die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhöhen. Parallel dazu wurde eine weitere Aktion mit Schulen als Zielpublikum durchgeführt. Diese zielte darauf ab, einen schlüsselfertigen Katalog für Veloausflüge zu erstellen. Der Katalog ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Mobilität (MobA), dem Amt für Sport (SpA), den Ämtern für obligatorischen Unterricht (FOA und DOA), dem Freiburger Tourismusverband (FTV) sowie einem spezialisierten Büro. Er fasst die möglichen Velorouten und ihre Besonderheiten zusammen und wird im Frühjahr 2023 vorgestellt. | Die Ermutigung der Lehrkräfte durch Hilfsmittel und Kurse zur Nutzung des Velos und des Ausflugskatalogs sowie die Sensibilisierung der Schulen für die Thematik der sanften Mobilität stellen den Schwerpunkt der weiteren Umsetzung dieser Massnahme dar. | • Förderung der sanften Mobilität mit Kursen und Velotouren, die vom Staat Freiburg unterstützt werden : https://www.fr.ch/de/rimu/afu/news/foerderung-der-sanften-mobilitaet-mit-kursen-und-velotouren-die-vom-staat-freiburg-unterstuetzt-werden |
M.1.2 | Überlegungen zu einer Strategie für die Elektromobilität im Kanton | 85% | 55% | Staat FR, Gemeinde, Bevölkerung | 80 000,00 CHF | Amt für Mobilität (MobA) | Im Gange | 2022-2024 | Paul Rwakabayiza | Einsetzen einer Arbeitsgruppe oder Durchführung einer Studie über die Zukunft der Elektromobilität im Kanton.
Die Überlegungen betreffen auch eine allfällige vollständige Elektrifizierung des Fahrzeugparks des Staats und den Einsatz von digitalen Werkzeugen zur Verbesserung der Effizienz der Elektromobilität. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme M.1.2 besteht darin, eine koordinierte Entwicklung der Elektromobilität im Kanton Freiburg zu fördern (Analyse der aktuellen Situation, Festlegung von Zielen, Identifizierung der Mittel zur Erreichung der Ziele). | - | Um erste Überlegungen anzustellen, die die Grundlage für die Entwicklung einer Strategie für die Elektromobilität im Kanton bilden, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird vom Amt für Mobilität (MobA) geleitet und umfasst Vertreterinnen und Vertreter des Generalsekretariats der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (GS-RIMU), des Generalsekretariats der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (GS-SJSD), des Amts für Energie (AfE), des Tiefbauamts (TBA), der Kantonspolizei, des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) sowie des Amts für Umwelt (AfU). In Absprache mit der eingesetzten Arbeitsgruppe wurde ein Auftrag an zwei spezialisierte Büros vergeben mit dem Ziel, eine Übersicht über die Situation der Elektromobilität im Kanton Freiburg (und in der Kantonsverwaltung) im Bereich des motorisierten Individualverkehrs und in geringerem Masse im Bereich der sanften Mobilität zu erstellen sowie die Massnahmen und die Umrisse einer Strategie oder eines Konzepts zu deren Entwicklung zu definieren. | Im Rahmen des 2022 lancierten Auftrags sind für 2023 mehrere Workshops innerhalb der Arbeitsgruppe geplant. Das Endergebnis wird eine Übersicht über die Elektromobilität im Kanton bieten, mögliche Handlungsfelder und Massnahmen vorschlagen sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Zuständigkeiten definieren. Dies wird als Grundlage für weitere Überlegungen zur Entwicklung einer kantonalen Strategie dienen. | - |
M.2.1 | Unterstützung der Anlagen der kombinierten Mobilität und deren Entwicklung | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 450 000 CHF | Amt für Mobilität (MobA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Unterstützung des Sachplans Anlagen der kombinierten Mobilität und der Entwicklung von Projekten für solche Anlagen, welche die kleinstmögliche Fahrdistanz mit dem Auto zu einem Bahnhof oder einer Bushaltestelle oder die Zurücklegung dieser Strecke mit dem Fahrrad ermöglichen. | - | - | - | - | - |
M.2.2 | Unterstützung der Mobilitätspläne | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2024-2026 | Paul Rwakabayiza | Die Gemeinden dazu ermutigen, die auf ihrem Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen dazu anzuregen oder zu verpflichten, Mobilitätspläne zu erarbeiten, insbesondere durch eine Unterstützung des MobA bei der Einrichtung einer Webseite zur Förderung der Mobilitätspläne bei den Unternehmen und Gemeinden. Falls notwendig, sieht die Massnahme ebenfalls eine Unterstützung des Mobilitätplans des Staates vor. | - | - | - | - | - |
M.2.3 | Förderung der Entwicklung von Verkehrsmitteln mit niedrigem Kohlenstoffverbrauch | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 240 000 CHF | Wirtschaftsförderung (WIF) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2025 | Paul Rwakabayiza | Unterstützung der Forschung nach alternativen Transportmodellen (Personen- und/oder Güterverkehr) mit niedrigen Treibhausgasemissionen oder die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. | - | - | - | - | - |
M.2.4 | Unterstützung der Förderung des Fahrrads im Kanton | 0% | 0% | Bevölkerung | 700 000,00 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Im Gange | 2022-2026 | Paul Rwakabayiza | Förderung der Verbesserung der Verhältnisse für Radfahrer, insbesondere anlässlich der Revision des Mobilitätsgesetzes (Revision des Strassengesetzes und des Transportgesetzes) und der Umsetzung des Sachplans Velo. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme M.2.4 ist die Unterstützung von Aktionen und Projekten, die die Entwicklung des Veloverkehrs im Kanton fördern. | - | Im Hinblick auf eine Revision des Sachplans Velo, die mit dem neuen Bundesgesetz über Velowege und dem neuen Mobilitätsgesetz (MobG) in Einklang stehen soll, wurden erste Überlegungen angestellt.
Der Sachplan Velo, der auf der Grundlage des kantonalen Strassengesetzes erstellt wurde, muss aktualisiert werden, um die neuen Bestimmungen zu integrieren. |
Im Anschluss an die 2022 durchgeführten Überlegungen werden zwei Aufträge vergeben:
• Der erste hat zum Ziel, eine Diagnose des aktuellen Sachplans Velo im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen. • Der zweite Auftrag umfasst die Überarbeitung des Sachplans Velo auf der Grundlage der Diagnose. Im Rahmen dieser Massnahme werden auch die Arbeiten zur Planung des Mountainbike-Netzes unterstützt. |
• Sachplan Velo: https://www.fr.ch/de/mobilitaet-und-verkehr/langsamverkehr/sachplan-velo |
M.2.5 | Unterstützung der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 1 300 000 CHF | Amt für Mobilität (MobA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Paul Rwakabayiza | Finanzielle Unterstützung zur Entwicklung des öffentlichen Verkehrsnetzes im Kanton. Die Massnahme sieht insbesondere die Unterstützung des Projekts zur Entwicklung der bestehenden Linien, interkantonale Linien inbegriffen, und zur Schaffung neuer Linien vor, insbesondere städtischer Linien in Estavayer, Murten und Romont. | - | - | - | - | - |
M.3.1 | Förderung der Reduktion der Flugreisen des Staatspersonals | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 30 000 CHF | Amt für Personal und Organisation (POA) | Noch nicht begonnen | - | Noch nicht festgelegt | Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal, um die Staatsangestellten zu ermuntern, bei Dienstreisen den Zug zu nehmen, mit einem Flugverbot für Strecken unterhalb von 1‘500 km oder bei einer Zug- oder Busreise von weniger als 7 Stunden. Ferner müssen alle Flugreisen "kompensiert" werden. Auch wird den Mitarbeitern/-innen ein Online-Tool zur Verfügung gestellt, um sie bei der Abklärung der verschiedenen Verkehrsoptionen zu unterstützen. | - | - | - | - | - |
M.3.2 | Verringerung der Anzahl Dienstfahrten mit dem Auto beim Staat | 100% | 35% | Staat FR | 50 000,00 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Im Gange | 2021-2026 | Paul Rwakabayiza | Anlässlich der Revision des Beschlusses über die Parkplätze für das Staatspersonal wird die Möglichkeit geprüft, eine auf die Kilometer der Dienstreisen und nicht auf das benutzte Verkehrsmittel basierende einheitliche Tarifierung einzuführen. Weitere Mittel, um das Staatspersonal dazu zu ermutigen, den Langsamverkehr oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, werden bei der Revision des Gesetzes über das Staatspersonal geprüft (z. B. Subventionierung des GA, offeriertes Halbtax, Bereitstellung von Fahrrädern oder E-Bikes). | Im Zusammenhang mit der Revision des Beschlusses über die Parkplätze des Staatspersonals ist das übergeordnete Ziel der Massnahme M.3.2 eine breit angelegte Förderung der sanften Mobilität bei Dienstfahrten (Velo, öffentlicher Verkehr und Gehen). | Beurteilung der Durchführbarkeit im Zusammenhang mit der Revision des Gesetzes und des Reglements über das Staatspersonal (StPG und StPR), die sanfte Mobilität umfassender zu fördern. | Identifizierung von Synergien mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg, insbesondere im Zusammenhang mit den Mobilitätsplänen und Vorbereitungsarbeiten für die Revision des Beschlusses über die Parkplätze des Staatspersonals. | Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
• Einbindung der Klimasektion (eine Vertreterin oder ein Vertreter) in die Arbeitsgruppe Mobilitätspläne; • Diskussion im Rahmen der Arbeitsgruppe über die Revision des Beschlusses über die Parkplätze des Staatspersonals und insbesondere über die Integration der Förderung der Fortbewegung mit sanfter Mobilität und öffentlichen Verkehrsmitteln; • Identifizierung mit der Arbeitsgruppe der Möglichkeiten für die Integration der Förderung der sanften Mobilität und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Fortbewegung des Staatspersonals in allfällige neue Richtlinien oder Beschlüsse zum StPG. |
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M.3.3 | Begrenzung der Pendelreisen des Staatspersonals und Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Amt für Personal und Organisation (POA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Begrenzung der Pendelreisen durch die Erhöhung des Anteils an Homeoffice, die Förderung von Coworking-Räumen, die Anpassung der Arbeitszeiten der Staatsangestellten und der Anpassung der Parkgebühren. Die Massnahme zielt auch darauf ab, die Unternehmen zu ermutigen, dies ebenfalls zu tun. | - | - | - | - | - |
M.4.1 | Besteuerung der stark emittierenden Fahrzeuge Besteuerung der stark emittierenden leichten Motorwagen | 0% | 100% | Bevölkerung | 50 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Fertig | 2021 | Paul Rwakabayiza | Anlässlich der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger wird die Besteuerung der leichten Fahrzeuge (< als 3,5 t) mit hohen Treibhausgasemissionen erhöht. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme M.4.1 besteht darin, leichte Fahrzeuge nach einem stark progressiven Tarif zu besteuern, der sich nach der Motorleistung richtet. Eine Steuerreduktion wird nur Fahrzeugen mit Hybrid-, Gas-, Elektro- oder Wasserstoffantrieb und Fahrzeugen mit der Energieetikette A gewährt. | Das Jahr 2021 war geprägt von der Annahme der Revision des BMfzAG durch den Grossen Rat (Inkrafttreten am 01.01.2022), die Reduktionen für Fahrzeuge mit Hybrid- und Gasantrieb (-15 %), Elektro- und Wasserstoffantrieb (-30 %) sowie mit der Energieetikette A (-30 %) ermöglicht.
Der Bestand an Hybrid- und Elektrofahrzeugen stieg um 60 % und entspricht 6,3 % des gesamten Fahrzeugbestands. Am 30. September 2021 waren 12'161 Einheiten registriert, während der Bestand ein Jahr zuvor bei 7601 Einheiten lag. Parallel dazu wurden die von den Teilnehmern des Climathon Freiburg 2021 eingebrachten Überlegungen zu innovativen Lösungen für die Änderung des Mobilitätsverhaltens untersucht. Die Aussichten für die Integration des Projekts eines der Gewinnerteams in die Massnahme M.4.1 wurden bewertet. |
- | Beobachtung der Entwicklung des Bestands leichter Fahrzeuge; dies betrifft v. a. die Anzahl Fahrzeuge, die den Kriterien von Art. 11 BMfzAG entsprechen.
Nachdem die Massnahme abgeschlossen ist, wird das Budget einer Massnahme desselben Bereichs zugewiesen. |
• ASF 2021_021 - Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger (BMfzAG), vom 11.02.2021: https://bdlf.fr.ch/app/de/change_documents/3224 |
M.4.2 | Förderung der Einrichtung von Ladestationen für Elektroautos | 100% | 45% | Staat FR, Bevölkerung | 120 000,00 CHF | Amt für Mobilität (MobA) | Im Gange | 2021-2025 | Paul Rwakabayiza | Integration eines Fördermechanismus und Sicherstellung der Speisung einer finanziellen Hilfe für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Gemeinden, bei Privatpersonen und auf den Grundstücken des Staates. | Die Massnahme M.4.2 hat als übergeordnetes Ziel, die Einrichtung von Ladestationen für Elektroautos durch die Gewährung einer finanziellen Unterstützung zu fördern. | Die Umsetzung der Massnahme M.4.2 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Bestimmung der verfügbaren Parkplätze für Besucherinnen, Besucher und Staatsangestellte (zwei Immobilienportfolios); • Planung der Einrichtung von vier Ladestationen für Elektroautos, zwei davon am Standort des Kollegiums des Südens und zwei am Standort des Gebäudes der Volkswirtschaftsdirektion in Freiburg. Beim zweiten Standort sind Leerrohre vorgesehen, damit in Zukunft auf einfache Weise weitere Ladestationen eingerichtet werden können. Die Arbeiten beginnen bei beiden Standorten im Februar oder März 2022. |
Installation der Ladestationen an den beiden ausgewählten Standorten im Jahr 2021. Für den Standort Freiburg (Boulevard de Pérolles 25) wurden zusätzliche Leerrohre vorgesehen, um die spätere Installation von vier weiteren Ladestationen zu erleichtern. | Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
• Analyse neuer geeigneter (öffentlich zugänglicher) Standorte für die Einrichtung von Ladestationen in den anderen Immobilienportfolios des Staats; • Identifizierung von Synergien mit der Massnahme M.4.1 (Überlegungen zu einer Strategie für die Elektromobilität im Kanton); • Analyse der Nutzung der ersten vier, während der Pilotphase installierten Ladestationen, um sie zu optimieren (z. B. Verbesserung der Zugänglichkeit, der Kommunikation); • Identifizierung anderer Finanzierungsmechanismen für die Installation zusätzlicher Ladestationen in Ergänzung des KKP, insbesondere im Zusammenhang mit dem revidierten CO2-Gesetz. |
• Ladestationen für Elektrofahrzeuge: https://www.energieschweiz.ch/tools/ladeinfrastruktur-schweiz/?pk_vid=617d381193f27b771694768263b284c6 |
M.4.3 | Förderung der Zulassung von Fahrzeugen, die ausschliesslich mit elektrischer Energie oder Wasserstoff angetrieben werden oder mit einem Hybridmotor ausgestattet sind | 0% | 100% | Bevölkerung | 40 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Fertig | 2021 | Paul Rwakabayiza | Anlässlich der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger profitieren elektrische, hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge von Steuererleichterungen. | Ziel der Massnahme M.4.3 ist es, die Zulassung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb durch Steuererleichterungen zu fördern. | Das Jahr 2021 war geprägt von der Annahme der Revision des BMfzAG durch den Grossen Rat (Inkrafttreten am 01.01.2022), die Steuerreduktionen für Fahrzeuge mit Hybrid- und Gasantrieb (-15%), Elektro- und Wasserstoffantrieb (-30%) sowie mit der Energieetikette A (-30%) ermöglicht. sind kumulierbar (bis zu 60 %). | - | Sollten neue Anpassungen des BMfzAG in Betracht gezogen werden, bestünde die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Sektion Klima in die Arbeitsgruppe aufzunehmen.
Nachdem die Massnahme abgeschlossen ist, wird das Budget einer Massnahme desselben Bereichs zugewiesen. |
• ASF 2021_021 - Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger (BMfzAG), vom 11.02.2021: https://bdlf.fr.ch/app/de/change_documents/3224 |
M.5.1 | Festlegung von Zielen zur Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 60 000 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Gestartet im Jahr 2023 | 2025-2026 | Paul Rwakabayiza | Festlegen von bezifferten Zielen (mit Beurteilungsindikatoren) mit Fristen zur Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor. Diese Ziele könnten in der Richtplanung übernommen werden. | - | - | - | - | - |
Raum und Gesellschaft

Das Hauptziel der Achse Raum und Gesellschaft liegt in der Verringerung der Anfälligkeit und der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel und die Naturgefahren des Raumes, der darin lebenden Bevölkerung sowie der darin ausgeführten Aktivitäten. Die spezifischen Ziele der Achse Raum und Gesellschaft sind:
- Integrieren der Problematiken starke Hitze und Oberflächenabfluss in die Strategien der Raumplanung, der Siedlungsgestaltung und der Infrastrukturen und Gebäude;
- Berücksichtigen des Frequenzanstiegs und der Intensität von Naturgefahren im Rahmen eines integrierten Risikomanagements;
- Erkennen, Verhindern und Kontrollieren der mit dem Klimawandel verbundenen Gesundheitsrisiken;
- Begleiten der am direktesten betroffenen Wirtschaftszweige bei ihrer Anpassung an den Klimawandel (insbesondere die Landwirtschaft und der Tourismus).
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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S.1.1 | Monitoring der Auswirkungen von grosser Hitze auf die Gesundheit | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 160 000 CHF | Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Ein Monitoring über die Auswirkungen von grosser Hitze auf die Gesundheit der Gesamtbevölkerung wird durchgeführt (unterschiedliche Altersstufen, berufliche Tätigkeiten, Geschlecht, usw.). Es erfasst die Krankheitsfälle, Hospitalisierungen sowie die durch Hitze bedingte Mortalität. Durch die Analyse dieser Daten kann die Effizienz der öffentlichen Strategien und Instrumente verbessert werden, deren Ziel in der Verringerung der Krankheitsanfälligkeit und der Mortalität während Hitzeperioden liegt. | - | - | - | - | - |
S.1.2 | Durchführung von Sensibilisierungsaktionen zur Stärkung der Gesundheitskompetenzen der Bevölkerung im Hinblick auf die klimatischen Herausforderungen | 90% | 20% | Staat FR, Gemeinde, Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) | Im Gange | 2022-2026 | Térésa Lefèvre | Sensibilisierung und Information der Bevölkerung, einschliesslich der Risikogruppen, über die klimatisch bedingten gesundheitlichen Risiken, die mit solchen meteorologischen Extremereignissen wie grosser Hitze, verbunden sind. Die Gesundheitskompetenzen der Bevölkerung werden durch Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten verstärkt und die Zielgruppen sind in der Lage, adäquate präventive Massnahmen zu ergreifen. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.1.2 ist die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung und insbesondere der Risikogruppen über die gesundheitlichen Risiken, die mit extremen Wetterphänomenen wie Hitzewellen verbunden sind. Die Gesundheitskompetenzen der Bevölkerung werden verstärkt und die Zielgruppen sind in der Lage, adäquate präventive Massnahmen zu ergreifen. | - | Im Jahr 2022 wurden die Arbeiten an dieser Massnahme in Angriff genommen. Dies geschah in mehreren Arbeits- und Austauschsitzungen, an denen das Amt für Gesundheit (GesA), das Amt für Umwelt (AfU) und das Kantonsarztamt (KAA) beteiligt waren, um die Richtung der Umsetzung zu definieren. Mit dem Beginn der Arbeiten sollte bestimmt werden, welche Sensibilisierungsmassnahmen möglich sind, für welche Bevölkerung, für welche Zielgruppe(n) und für welche klimatischen Herausforderungen. Nach einem Austausch zwischen den betroffenen Dienststellen wurde die Massnahme in zwei Teile aufgeteilt:
• Der erste Teil bestand aus einem Auftrag, das das AfU an Biol Conseil SA erteilte, um eine Karte der Hitzeinseln von 18 Gemeinden zu erstellen, die als prioritär definiert wurden, und Zonen hervorheben, die bei sogenannten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Kinder usw.) zu Gesundheitsproblemen führen können. Diese Kartierungen ermöglichen die Sensibilisierung der Gemeinden für die klimatischen Herausforderungen auf ihrem Gebiet. • Für die Umsetzung des zweiten Teils der Massnahme hat das GesA Überlegungen zur Entwicklung eines Weiterbildungsangebots zu Fragen zu umweltbezogene Gesundheit und Klima/Gesundheit angestellt, das sich an Fachleute aus dem Gesundheits- und Sozialwesen richtet, die mit besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu tun haben. Zu diesem Zweck hat das GesA Kontakte und Überlegungen mit der Hochschule für Gesundheit aufgenommen, um zu prüfen, inwieweit die Entwicklung eines massgeschneiderten Weiterbildungsangebots für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (insbesondere Gesundheitsfachkräfte) zu Fragen zu umweltbezogene Gesundheit denkbar ist. |
Für die weitere Umsetzung ist Folgendes vorgesehen:
• Identifizierung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Zielgruppen; • Identifizierung der Bedürfnisse durch die Partner aus dem Gesundheitsbereich; • Durchführung für die Gesundheitsfachleute eines Informations-/Sensibilisierungstages zu den Themen Gesundheit und Klima. Dieser Tag soll eine erste Informationsebene schaffen, die Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Klima wie auch die Bedürfnisse aufzeigen, um in einem zweiten Schritt massgeschneiderte Weiterbildungsmodule zu entwickeln. |
• Lesehilfe-Kartierung der Hitzeinseln und Vulnerabilitätszonen : https://www.fr.ch/sites/default/files/2023-06/kartierung-der-hitzeinseln-und-vulnerabilitatszonen--lesehilfe.pdf |
S.1.3 | Kartierung der Hitzeinseln in den Siedlungsgebieten des Kantons und Vorschläge zu deren Verringerung | 100% | 15% | Staat FR, Gemeinde | 600 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Marie Pichard | Unterstützung bei der Realisierung von Karten zu Wärmeinseln in den wichtigsten Siedlungsgebieten des Kantons und Vorschlag von Massnahmen zu deren Eindämmung. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.1.3 ist die Unterstützung der Gemeinden bei der Bewältigung der Problematik der städtischen Hitzeinseln durch die Erstellung von Kartierungen für die wichtigsten Siedlungsgebiete des Kantons sowie die Unterstützung von Massnahmen zur Verringerung (Projekte zur Kühlung der Stadtzentren und Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Thematik). | Massnahme S.1.3 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Unterstützung für den Bau des Pavillons DEMO-MI2, dessen Projekt unter dem Link am Ende der Seite beschrieben ist; • Organisation eines Klima Lunch zum Thema Hitzeinseln im Mai 2021; • Erstellung und Verbreitung eines Erklärvideos für die Bevölkerung in Form eines Interviews mit den Verantwortlichen der Stadt Freiburg. |
Arbeiten zur Erstellung einer Broschüre über städtische Hitzeinseln für die Gemeinden, um sie für die Thematik zu sensibilisieren und sie über die Aktionsmitteln zu informieren, die ihnen auf der rechtlicher Ebene (Gemeindebaureglement) sowie auf Ebene der Massnahmen zur Verringerung zur Verfügung stehen, wie auch über deren Auswirkungen. | Folgendes ist vorgesehen:
• Durchführung einiger beispielhafter Projekte, wie z. B. die Wiederbegrünung von Schulhöfen; • Erstellung von Hitzeinsel-Karten auf der Ebene der Gemeinden, die dies wünschen; • Entwicklung einer Toolbox für Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Massnahme S.2.1. |
• Hitzeinseln und Frischeinseln Informationen und Massnahmenkatalog für Freiburger Gemeinden : https://www.fr.ch/sites/default/files/2023-06/hitzeinsel--informationen-und-massnahmenkatalog-fur-freiburger-gemeinden.pdf |
S.1.4 | Realisierung und Implementierung eines Sensibilisierungsprogramms für klimatische Herausforderungen für Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Fachpersonen der Baubranche | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 120 000 CHF | Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Ein Programm mit unterschiedlichen Sensibilisierungsaktivitäten für Akteure der Siedlungsgestaltung und des Bauwesens soll entwickelt werden. Das Programm ist insbesondere auf Ereignisse wie Oberflächenabfluss und starke Hitze ausgerichtet. Die Aktivitäten zur Begrenzung der Gefahren sowie ihrer Konsequenzen richten sich daher an ein unterschiedliches Zielpublikum (Gemeindeverwaltungen, Fachpersonen der Baubranche und für Stadtplanung usw.), das die Naturereignisse und die mit ihnen verbundenen Risiken sowie Lösungsansätze kennenlernen soll. Im Rahmen der UVP wird die Klimathematik an einem Weiterbildungstag für auf UVP spezialisierte Büros angeboten. | - | - | - | - | - |
S.1.5 | Sensibilisierung von praktizierenden und angehenden Architektinnen und Architekten für die Klimathematik | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 130 000 CHF | Hochbauamt und Amt für Energie (HBA/AfE) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Aufbau eines Projekts (Weiterbildung, Kurs usw.) mit dem Ziel, Architektinnen und Architekten und/oder Studierende der Architektur für den Klimawandel zu sensibilisieren, damit sie die damit verbundenen Herausforderungen in ihre Berufstätigkeit integrieren können. | - | - | - | - | - |
S.1.6 | Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsaktionen für Naturgefahren | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 125 000 CHF | Naturgefahrenkommission (KNG) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Für alle betroffenen Akteure (Politikerinnen und Politiker, Gemeinden, Versicherungen, Eigentümerinnen und Eigentümer, Bevölkerung usw.) werden Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten hinsichtlich der Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf die Naturgefahren durchgeführt. | - | - | - | - | - |
S.1.7 | Anpassung der Empfehlungen für die Forstwirtschaft und Information von Waldeigentümerinnen und eigentümern | 100% | 50% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen | 80 000,00 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Im Gange | 2022-2023 | Gaël Berther | Die Empfehlungen für die Forstwirtschaft werden an die klimatischen Herausforderungen angepasst. Für die Waldeigentümerinnen und eigentümer werden Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten über die notwendigen Massnahmen zur Verstärkung der Widerstandskraft der Wälder (Verjüngung, Erhöhung der Diversität von Baumarten und strukturen) durchgeführt. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.1.7 ist es, Entscheidungshilfen für Försterinnen und Förster zu entwickeln und diese über eine Plattform zugänglich zu machen. Schliesslich wird eine Schulung organisiert, damit alle Tools ab 2025 (Beginn der nächsten Programmvereinbarung des Bundes) einsatzbereit sind. | - | Im ersten Jahr der Umsetzung wurden Entscheidungshilfen für Försterinnen und Förster entworfen und in das kantonale Instrumentarium integriert:
• Vergleichstabelle zur Erleichterung der Auswahl von Baumarten, die an das zukünftige Klima angepasst sind; • Integration der Kartografie der Waldgesellschaften des Kantons in die Anwendung treeapp. |
Für die folgenden Jahre ist Folgendes geplant:
• Integration der neuen Tools in eine Plattform; • Durchführung von Schulungen für Försterinnen und Förster zu den neuen Tools. |
• Aktionsplan: Anpassung der Freiburger Wälder an den Klimawandel : https://www.fr.ch/de/ilfd/wna/news/aktionsplan-anpassung-der-freiburger-waelder-an-den-klimawandel |
S.1.8 | Entwicklung neuer Versicherungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Identifikation der durch den Klimawandel bedingten neuen Risiken für die Landwirtschaft, die nicht durch die Versicherungen gedeckt sind, und zur Identifikation der Handlungsmöglichkeiten und Massnahmen zur Verbesserung der Situation; Entwicklung von Versicherungsleistungen. | - | - | - | - | - |
S.1.9 | Antrag auf Anpassung des Lehrplans für künftige Landwirtinnen und Landwirte | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Noch nicht begonnen | 2025 | Noch nicht festgelegt | Analyse des Anpassungsbedarfs des Lehrplans durch die betroffenen Akteure (FBV, GVBF usw.). Integration der durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen in die Ausbildung von Landwirtinnen und Landwirten (insbesondere hinsichtlich der Bewässerung). | - | - | - | - | - |
S.1.10 | Durchführung von Aktionen zur Begrenzung der Erosion landwirtschaftlicher Flächen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Für die Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Betriebe wird eine Schulungskampagne durchgeführt, um sie dazu anzuregen, die Wasserrückhaltefähigkeit ihrer Böden zu verbessern und die Erosion der Parzellen zu begrenzen (Bodenbedeckung, Erhöhung des Gehalts organischer Stoffe im Boden usw.). Je nach Bedarf kann den besonders von der Problematik betroffenen Betreiberinnen und Betreibern während der Sensibilisierungsphase Unterstützung bei der Verbesserung ihrer besonders betroffenen Parzellen angeboten werden; gegebenenfalls können auch verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. | - | - | - | - | - |
S.1.11 | Erstellung von Kommunikationsmitteln zu den guten Praktiken, die der Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft dienen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 150 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Es werden Kommunikationsmittel (Kampagnen, Arbeitsgruppen usw.) zur Erhöhung der Resilienz der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel angeboten. Diese betreffen sowohl die Tier- als auch die Pflanzenproduktion und sind von allen Freiburger Betreiberinnen und Betreibern einfach zu verwenden. Diese Massnahme beinhaltet auch die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft. | - | - | - | - | - |
S.2.1 | Durchführung von Projekten zur Anpassung an starke Hitze | 20% | 0% | Gemeinde, Bevölkerung | 1 000 000,00 CHF | Amt für Gesundheit (GesA) | Im Gange | 2022-2026 | Térésa Lefèvre | Hilfe zur Durchführung partizipativer Projekte, deren Ziel die Begrenzung gesundheitlicher Risiken von vulnerablen Personen (Betagte, Kinder, Jugendliche usw.) während Hitzeperioden ist. Unterstützung der Gemeinden bei deren Projekten zur Schaffung öffentlichen Raums (öffentliche Plätze, Schulen, generationenübergreifende Spielplätze, öffentliche Freibäder usw.) oder dessen Umbaus. Diese Projekte berücksichtigen die Klimadimension, um Hitzeinseln entgegenzuwirken (Begrünung, Beschattung, Wasserspiele usw.). | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.2.1 ist es, die Gemeinden für die Thematik der Hitzeinseln zu mobilisieren, indem ihnen konkrete, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten angeboten werden. Daher sollen sie bei der Umsetzung von Projekten zur Gestaltung des öffentlichen Raums finanziell unterstützt werden, die den Klimakomfort und die körperliche und geistige Gesundheit der gefährdeten Bevölkerungsgruppen fördern (Subventionierung «Klima PLUS in Verbindung mit Hitzeinseln und Gesundheit»). | - | Überlegungen innerhalb des Amts für Gesundheit (GesA), in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt (AfU) und mit verschiedenen potenziellen Partnern zu Umsetzungsmöglichkeiten und zur Projektsteuerung. Auftrag an Biol Conseil für technische Unterstützung erteilt. | Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
• Mobilisierung der Gemeinden für das Thema, indem ihnen konkrete, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsansätze vorgeschlagen werden; • Subventionierung «Klima PLUS in Verbindung mit Hitzeinseln und Gesundheit» für Projekte, die in den Gemeinden von ihnen umgesetzt werden; • Entwicklung der Governance (Arbeitsgruppe und Expertenpool); • Unterstützung von Gemeindeprojekten zwischen 2024 und 2026. |
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S.2.2 | Unterstützung bei der Überwachung der Vektoren von Infektionserkrankungen, die durch den Klimawandel begünstigt werden | 100% | 5% | Staat FR, Bevölkerung | 120 000,00 CHF | Kantonsarztamt (KAA) | Im Gange | 2021-2026 | Quentin Pointet | Der Klimawandel kann die Entwicklung von Infektionskrankheiten (neue oder bereits existierende) in der Schweiz begünstigen. Die Massnahme dient vor allem dem Erreichen folgender Ziele:
• Unterstützung bei der Überwachung von Infektionskrankheiten, die durch den Klimawandel begünstigt werden; • Unterstützung bei der Überwachung der Vektoren von Infektionskrankheiten, die durch den Klimawandel begünstigt werden; • Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Monitoring der Vektoren (beispielsweise der Tigermücke) im Kanton; • Unterstützung des interkantonalen Monitoringprojekts zur Tigermücke. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.2.2 ist die Förderung der Überwachung von Infektionserkrankungen und ihrer Vektoren, die durch den Klimawandel begünstigt werden. | Einrichtung eines Monitorings der Tigermücke in der Umgebung der Autobahn-Raststätte Greyerz. Es wurden Fallen aufgestellt, Proben entnommen und zur Analyse verschickt. | Einrichtung eines Monitorings der Tigermücke in der Umgebung der Autobahn-Raststätte Greyerz und des Flugplatzes von Ecuvillens. Es wurden Fallen aufgestellt, Proben entnommen und zur Analyse verschickt. | Festlegung der Modalitäten sowie der mit dem Monitoring und den Interventionen zu beauftragenden Stellen. In diesem Sinne muss gemeinsam mit dem Kantonsarztamt (KAA), dem Amt für Wald und Natur (WNA) und dem Amt für Umwelt (AfU) eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich mit der Überwachung von Vektoren befasst.
Des Weiteren ist für den Fall, dass Tigermückenpopulationen entdeckt werden, mit den betroffenen Ämtern ein Aktionsplan auszuarbeiten. Ausweitung der Monitoring-Zonen auf dem Kantonsgebiet. Das Monitoring-Projekt funktioniert gut, doch erfordert die Überwachung von Infektionskrankheiten und ihren Vektoren einen Aktionsplan und die Bestimmung einer Person, die für Neobioten zuständig ist. |
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S.2.3 | Verstärkung des Netzwerks zur Beobachtung der Bodenfeuchtigkeit | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 300 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Es wird ein Monitoring der Bodenfeuchtigkeit anhand von Sonden entwickelt. | - | - | - | - | - |
S.3.1 | Berücksichtigung der mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken in der Personalpolitik des Staates | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Amt für Personal und Organisation (POA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Die neue Personalpolitik beinhaltet Massnahmen zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Staatsangestellten in Verbindung mit dem Klimawandel. | - | - | - | - | - |
S.4.1 | Integration der Thematik meteorologische Extremereignisse in die Gesetzesgrundlagen | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 45 000 CHF | Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) | Noch nicht begonnen | 2025 | Noch nicht festgelegt | Falls erforderlich, werden die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere RPBG, GewG usw.) dahingehend angepasst, dass darin die durch meteorologische Extremereignisse (grosse Hitze, Oberflächenabfluss, Überschwemmungen durch Fliessgewässer, Hagel, Gewitter usw.) bedingten Herausforderungen mitberücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Akteure hinsichtlich dieser Ereignisse werden geklärt. Insbesondere ist die Einführung raumplanerischer und bauliche Massnahmen, die diese klimatischen Probleme vermeiden oder ihre Auswirkungen begrenzen sollen, vorgesehen. Diese Massnahmen betreffen unter anderem die Ausrichtung und die Lage der Gebäude sowie die Bodennutzung und die landschaftliche und architektonische Gestaltung (Materialien, helle Farben). | - | - | - | - | - |
S.4.2 | Verbesserte Integration der klimatischen Herausforderungen in die Gesetzesgrundlagen und die Strategien für den Freiburger Tourismus | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 40 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Die Herausforderungen, die mit den Bereichen Nachhaltigkeit und Klima in Verbindung stehen, werden sektorenübergreifend in die Gesetzesgrundlagen und die Strategien integriert, die mit dem Tourismus im Kanton Freiburg in Verbindung stehen. Dies kann beispielsweise mit dem Instrument Kompass21 erreicht werden. | - | - | - | - | - |
S.4.3 | Integration der klimatischen Herausforderungen in den kantonalen Richtplan | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 40 000 CHF | Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) | Noch nicht begonnen | 2025 | Noch nicht festgelegt | Die klimatischen Herausforderungen werden mit ihren unterschiedlichen Themenbereichen (Wasser, Biodiversität, Bodenschutz, Wald, Gesundheit, Naturgefahren) bei künftigen Revisionen in den kantonalen Richtplan integriert, damit die Raumentwicklung in Einklang mit den Zielen des kantonalen Klimaplans steht. | - | - | - | - | - |
S.5.1 | Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung der Entwicklung von Legionellen18, deren Verbreitung durch starke Hitze begünstigt wird | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Den betroffenen Akteuren werden anhand von Informations- und Sensibilisierungsaktionen gute Praktiken vermittelt, deren Ziel es ist, die durch starke Hitze begünstigte Verbreitung von Legionellen zu verhindern. | - | - | - | - | - |
S.5.2 | Integration der klimatischen Herausforderungen in die Immobilienstrategie des HBA und bei der Planung und Renovierung von Staatsgebäuden | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 50 000 CHF | Hochbauamt (HBA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2024 | Marie Pichard | Die klimatischen Herausforderungen werden unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen in die Immobilienstrategie des HBA sowie bei der Planung, der Renovierung und den Aussenanlagen integriert. | - | - | - | - | - |
S.5.3 | Berücksichtigung des Klimawandels beim Schutz gegen die Naturgefahren in Verbindung mit Lawinen und instabilem Gelände | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 110 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Die Gefahrenkarten werden unter dem Blickwinkel des Klimawandels neu bewertet (Berücksichtigung der Ergebnisse der Klimaszenarien und der Empfehlungen des Bundes;
Auch die Konzeption von Schutzbauten wird an diese Szenarien angepasst. |
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S.5.4 | Berücksichtigung des Klimawandels beim Schutz gegen die Naturgefahr Wasser | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 200 000 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Die Gefahrenkarten werden unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels neu bewertet (Berücksichtigung der Ergebnisse der Klimaszenarien, der Szenarien Hydro-CH2018 sowie der Empfehlungen des Bundes).
Auch die Konzeption von Schutzbauten wird an diese Szenarien angepasst (robuste, anpassungsfähige und widerstandsfähige Systeme, Überlastungsmanagement). |
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S.5.5 | Anpassung der Schulen an den Klimawandel | 65% | 60% | Staat FR, Gemeinde, Bevölkerung | 200 000,00 CHF | Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) | Im Gange | 2021-2025 | Térésa Lefèvre | Berücksichtigung der mit dem Klimawandel in Verbindung stehenden Gesundheitsrisiken bei Schülerinnen und Schülern gemäss der Revision des Konzepts «Gesundheit in der Schule» und seines Aktionsplans. | Die Massnahme S.5.5 hat das übergeordnete Ziel, die klimatischen Herausforderungen in das Konzept «Gesundheit in der Schule» einzubinden. Sie unterstützt ausserdem die Umsetzung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Schulen und Bildungseinrichtungen. | Die Umsetzung der Massnahme ermöglichte folgende Ergebnisse:
• Unterstützung des Büros Gesundheit in der Schule (durch Bio-Eco) bei der Revision des Konzepts «Gesundheit in der Schule», damit die Berücksichtigung der klimatischen Aspekte gewährleistet werden kann. In diesem Rahmen wurden partizipative Workshops zur Sammlung von Elementen für die Überarbeitung des Konzepts «Gesundheit in der Schule» durchgeführt; • Unterstützung von Klassen oder Schulen bei der Entwicklung einer Klimastrategie; • Unterstützung bei der Durchführung von sechs Workshops zur Anpassung an den Klimawandel in Schulen und Lernorten (Primarschule Neyruz, Primarschule Auge in Freiburg, Primarschule Schmitten, Primarschule Vuadens, Orientierungsschule Pérolles in Freiburg, Orientierungsschule Cugy). |
Die Umsetzung der Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
• Fortsetzung der Unterstützung von Klassen oder Schulen bei der Ausarbeitung einer Klimastrategie; • Unterstützung bei der Umsetzung konkreter Massnahmen im Anschluss an die Workshops in Schulen und Bildungsstätten (Primarschule Neyruz, Primarschule Auge in Freiburg, Primarschule Schmitten, Primarschule Vuadens, Orientierungsschule Pérolles in Freiburg, Orientierungsschule Cugy). |
Für die weitere Umsetzung werden folgende Leistungen erwartet:
• Die in den Jahren 2021 und 2022 mit Experten durchgeführten Workshops zur Überarbeitung des Konzepts «Gesundheit in der Schule» haben zu ersten Vorschlägen geführt, die vor dem zuständigen COPIL präsentiert und Anfang 2023 zu dessen formeller Validierung führen werden. • Die in den Pilotklassen durchgeführten Workshops haben zu einem konstruktiven Austausch geführt und werden eine Umsetzung während der nächsten Jahre ermöglichen. • Weitere Workshops werden in mehreren Primar- und nachobligatorischen Schulen des Kantons organisiert werden. |
• Ausschreibung zur Teilnahme: https://meinklimaplan.ch/freiburg/klimaplan/massnahmen/raum-und-gesellschaft/massnahme-s-5-5-anpassung-der-schulen-an-den-klimawandel.html |
S.5.6 | Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung des Komforts in Gebäuden im Sommer | 100% | 25% | Staat FR, Bevölkerung | 220 000,00 CHF | Hochbauamt und Amt für Energie (HBA/AfE) | Im Gange | 2021-2026 | Marie Pichard | Gewährleistung eines optimalen Komforts im Inneren der Gebäude (neue und bestehende) während des Sommers, insbesondere durch die Einführung passiver Kühlungsmassnahmen. Die Beschreibung dieser Massnahmen wird in die Baubewilligungsdossiers integriert. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.5.6 ist die Verbesserung des Komforts im Sommer insbesondere durch die Erstellung einer Liste von Parametern, die bei der Erneuerung oder dem Bau von öffentlichen und/oder privaten Gebäuden berücksichtigt werden müssen. | Die Massnahme S.5.6 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Erstellung einer Liste von Parametern, die zur Erhöhung des thermischen Komforts beitragen; • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und anderer Instrumente, damit verbindliche Massnahmen und Empfehlungen eingebunden werden können; • Bestimmung der Gebäude, die hinsichtlich des thermischen Komforts Priorität haben, und Beginn der Analysen durch ein Ingenieurbüro; • Besuche von Expertinnen und Experten in fünf Gebäuden zur Analyse der Problematik der sommerlichen Überhitzung und der verfügbaren passiven und aktiven Mittel zur Verbesserung des thermischen Komforts der Benutzerinnen und Benutzer an den verschiedenen Standorten; • Einreichung von zwei Angeboten von Dienstleistern für die Durchführung von Korrekturmassnahmen. |
Die Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
• Finanzierung eines Audits ausgewählter staatlicher Gebäude; • Durchführung von Arbeiten an den Fenstern im Museum für Kunst und Geschichte. |
Für die weitere Umsetzung sind folgende Massnahmen vorgesehen:
• Die für 2021 und 2022 veranschlagten Arbeiten werden im Laufe des Jahres 2023 fortgeführt. • Die zusätzlichen, für 2023 vorgesehenen Arbeiten werden im Laufe des Jahres durchgeführt. |
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S.5.7 | Koordination der Integration meteorologischer Extremereignisse in die Politikbereiche | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Naturgefahrenkommission (KNG) | Noch nicht begonnen | 2025-2026 | Noch nicht festgelegt | Eine Arbeitsgruppe mit unterschiedlichen Akteuren, die sich mit den meteorologischen Extremereignissen (Gewitter, Hagel usw.) befassen, wird eingesetzt, damit diese Phänomene koordiniert und wirksam in die Staatshandlungen und strategien integriert werden können. | - | - | - | - | - |
S.5.8 | Verstärkung der Präventionsmassnahmen gegen Waldbrände | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 120 000 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2025 | Gaël Berther | Es werden regionale Präventions- und Bekämpfungskonzepte zum Kampf gegen Waldbrände erstellt oder bestehende Konzepte angepasst, um dem durch den Klimawandel gestiegenen Waldbrandrisiko begegnen zu können. | - | - | - | - | - |
S.5.9 | Unterstützung forstlicher Massnahmen zur Anpassung von Waldgebieten an den Klimawandel | 100% | 5% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen | 150 000,00 CHF | Amt für Wald und Natur (WNA) | Im Gange | 2022-2023 | Gaël Berther | Zur Gewährleistung des Fortbestands des Freiburger Waldes werden forstliche Massnahmen zu dessen Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Standortuntaugliche Waldbestände werden in angepasste Bestände überführt. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.5.9 ist es, den Fortbestand der Freiburger Wälder zu sichern. Um dies zu erreichen, wird die Massnahme in drei Phasen umgesetzt. Zunächst wird eine Vorstudie durchgeführt, um die am stärksten gefährdeten Bestände zu identifizieren. Danach beginnt die Phase der prioritären Eingriffe in den privaten und öffentlichen Wäldern des Kantons. Anschliessend werden diese Eingriffe überwacht und bewertet, um die Relevanz von grossflächigen Eingriffen zu bestimmen. | - | Im ersten Jahr der Umsetzung wurden anhand eines Aktionsplans (intern im Amt für Wald und Natur) rund 10'000 Hektar potenziell gefährdeter Wälder identifiziert, da diese anfälliger für den Klimawandel sind.
Auf dieser Grundlage wurde ein Auftrag an ein privates Büro vergeben, die prioritären Sektoren nach Massgabe des Budgets zu bestimmen sowie die Interventionen zu planen und über den gesamten Umsetzungszeitraum zu verteilen. |
Phase 1 ist abgeschlossen. Als Nächstes werden in jedem der 4 Forstkreise des Kantons in 8 Beständen Pilotinterventionen zur Verringerung der Anfälligkeit durchgeführt und die Wirkung der Interventionen mit Unterstützung der WSL überwacht. | - |
S.5.10 | Durchführung von Begleitmassnahmen für eine klimaresiliente Landwirtschaft | 100% | 65% | Vereinigungen, Bevölkerung | 200 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2021-2024 | Melinda Zufferey-Merminod | Unterstützung von Begleitmassnahmen für eine gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Landwirtschaft mittels guter Beispiele und Innovationen in der Klimaanpassung de bonnes pratiques et innovations en matière guter Praktiken (Smart Farming, Dry Farming [Landwirtschaftsarten mit geringerem Wasserverbrauch], Agroforstwirtschaft, bodenkonservierende Landwirtschaft, Auswahl angepasster Arten usw.). | Die Massnahme S.5.10 hat die Durchführung von Begleitmassnahmen für eine klimaresiliente Landwirtschaft zum übergeordneten Ziel und unterstützt hierfür namentlich das Smart Farming, die Agroforstwirtschaft, die bodenkonservierende Landwirtschaft sowie die Auswahl geeigneter Arten. Des Weiteren fördert sie die Entwicklung eines Gesamtüberblicks über den Wasserbedarf zur Bewässerung, damit gewährleistet ist, dass die Kulturen ausreichend versorgt und die Fliessgewässer in Trockenperioden entlastet sind. Einige Betreiberinnen und Betreiber haben bereits interessante Massnahmen ergriffen, die vor allem auf die Bewältigung des durch den Klimawandel bedingten erhöhten Wasserbedarfs ausgerichtet sind. Während bestimmter Vegetationsphasen ist die Bewässerung besonders wichtig, damit die Produktion und die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartete Qualität gewährleistet werden können. | Beginn einer Studie, die die Aufrechterhaltung eines kohärenten Vorgehens bei der Entwicklung von Bewässerungsanlagen ermöglichen soll, mit dem Hauptziel, den zur Bewässerung notwendigen Wasserbedarf zu ermitteln und diesen Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu vergleichen, wobei die neuen klimatischen Szenarien sowie die Szenarien HYDRO-CH2018 berücksichtigt wurden. Diese Studie war Gegenstand des Expertenberichts «Besoins en eau d’irrigation dans le canton de Fribourg» (Wasserbedarf für die Bewässerung im Kanton Freiburg), der bestätigt, dass sich der Kanton Freiburg mit seiner Bewässerungsstrategie auf dem richtigen Weg befindet. Letztere bevorzugt Entnahmestellen in den Seen und den grossen Fliessgewässern, damit während der gesamten Vegetationszeit eine zuverlässige und ausreichende Wasserversorgung gewährleistet ist und dabei gleichzeitig die Oberflächengewässer geschützt werden. | Im Rahmen eines partizipativen Prozesses werden ausgewählte Büros mit der Durchführung einer Vorstudie mit folgendem Mandat beauftragt:
• Landwirtinnen und Landwirte (Priorität 1) und Vertreter der Wertschöpfungskette (Priorität 2) wissen, dass es die der Landwirtschaft gewidmeten Massnahmen des Klimaplans gibt und kennen die Kontaktstellen. • Die Konsumenten (Priorität 3) wissen, dass die Freiburger Landwirtschaft aktiv am Klimaplan im Kanton Freiburg teilnimmt. Zusätzlich wurde das Projekt «HERAKLES Plus» unterstützt. In diesem Projekt wird ein resilientes Produktionssystem für Mostobst für die Zukunft mit robusten Sorten und nachhaltigen Massnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen erforscht. |
Fortsetzung der Umsetzung des Pooling von Massnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft (Boden).
Es geht darum, die Freiburger Landwirtschaft in den Klimaplan einzubeziehen und die Entstehung von Innovationen und guten Praktiken im Bereich der Anpassung an den Klimawandel zu fördern. |
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S.5.11 | Anregen der Agroforstwirtschaft, die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an den Klimawandel zu verbessern | 70% | 5% | Bevölkerung | 160 000,00 CHF | Grangeneuve (Gn) | Im Gange | 2022-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Die Landwirtinnen und Landwirte werden mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel zu verbessern, dazu angeregt, sich in den Kurs zur Agroforstwirtschaft einzuschreiben.
Der Kanton Freiburg wird darin unterstützt, am Programm Agroforstwirtschaft teilzunehmen (Projekt Ressourcen). Finanzielle Unterstützung zur Anpflanzung von Bäumen. |
Das übergeordnete Ziel der Massnahme S.5.11 ist es, die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an den Klimawandel zu erhöhen. Es geht darum:
• eine Definition der modernen Agroforstwirtschaft zu liefern, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen; • eine Bestandsaufnahme der relevanten Agroforstwirtschaftsaktivitäten im Schweizer Kontext zu machen; • mögliche Synergien mit den verschiedenen bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Projekten zu identifizieren; interessante Ansätze zu identifizieren, die im Rahmen eines zukünftigen Freiburger Agroforstprojekts verfolgt werden sollten; • konkrete Massnahmen für die Umsetzung vorzuschlagen; • die einzubeziehenden Interessengruppen zu definieren. |
- | Die Unterstützung für die Teilnahme des Kantons Freiburg am Programm Agroforstwirtschaft (Projekt Ressourcen) des Bundes wurde evaluiert, doch war sie nicht mehr möglich, weil das Programm bereits angelaufen war.
Im Rahmen der Umsetzung der Massnahme wurde Agridea beauftragt: • eine Diagnose der Agroforstwirtschaftsaktivitäten in der Schweiz zu erstellen; • interessante Wege aufzuzeigen, um ein Agroforstwirtschaftsprojekt zu lancieren; • Beispiele für konkrete Massnahmen/Leistungen zu liefern, die umgesetzt werden können; • einen Workshop mit den beteiligten Akteuren zu organisieren mit dem Ziel, eine Projektidee zu skizzieren; • einen Schlussbericht zu erstellen, der eine Entscheidungsfindung ermöglicht. |
Aufgrund der Ergebnisse der Vorstudie wurde beschlossen, diese Massnahme in das Projekt Pooling von Massnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft (Boden) zu integrieren. Ab 2023 wird diese Massnahme gemeinsam mit anderen Massnahmen (S.5.10, S.1.10, S.2.3, A.1.1 und A.5.2) behandelt. | • Rapport final "L'agroforesterie dans le cadre du plan climat du canton de Fribourg" (nur auf Französisch) |
S.5.12 | Organisation von Klimatagen für Landwirtinnen und Landwirte | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 100 000 CHF | Grangeneuve (Gn) | Gestartet im Jahr 2023 | 2023-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Organisation von Tagen für Landwirtinnen und Landwirte, die auf den Klimawandel sowie seine Konsequenzen für die Landwirtschaft ausgerichtet sind. Während diesen Tagen sollen gute Praxisbeispiele, Innovationen und konkrete Beispiele vermittelt werden. | - | - | - | - | - |
Transversal

Die Achse Transversal fasst die Massnahmen zusammen, die alle anderen von den verschiedenen Achsen vorgeschlagenen Themen betreffen. Dazu gehören allgemeine und für den gesamten kantonalen Klimaplan strukturierende Massnahmen. Diese Achse beinhaltet auch Projekte, die einen Querschnittscharakter haben und in denen alle klimarelevanten Themen behandelt werden. Dies gilt für Massnahmen im Zusammenhang mit der Klimabildung oder bei Pilotprojekten in der Baubranche, die eine globale Herangehensweise an die verschiedenen Fragestellungen (menschliche Gesundheit, Biodiversität, Naturgefahren, usw.) vorsehen. Die Mehrzahl der in dieser Achse enthaltenen Massnahmen betreffen sowohl die Anpassung als auch die Verminderung.
Das Hauptziel der Achse Transversal besteht darin, das Funktionieren des kantonalen Klimaplans als Ganzes zu ermöglichen und Massnahmen vorzuschlagen, die alle mit dem Klimawandel verbundenen Themen miteinbeziehen.
N° Massnahme | Titel | Ausgaben 22 | Ausgaben 21-26 | Zielgruppe | Geschätzte Kosten | Steuerung | Status | Dauer | AfU Kontakt | Beschreibung | Übergeordnetes Ziel | 2021 | 2022 | Ausblick | Links |
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T.1.1 | Emissionsreduktionsziele für jeden Sektor | 100% | 35% | Staat FR | 100 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2024 | Paul Rwakabayiza | Ermittlung des Potenzials zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den fünf Sektoren (Industrie, Gebäude, Transport, Landwirtschaft und Abfall) und Festlegung der Reduktionsziele. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme T.1.1 besteht darin, die Instrumente bereitzustellen, die nötig sind, um das kantonale Klimaschutzziel zu erreichen. | - | Das Jahr 2022 war auf zwei Hauptziele ausgerichtet:
• Analyse der Massnahmen des kantonalen Klimaplans mit dem Ziel, die Konturen einer Methodik zur quantitativen und qualitativen Überwachung der Umsetzung des Klimaplans zu skizzieren; • Quantifizierung der Treibhausgasemissionen der Kantonsverwaltung und Ermittlung von Massnahmen zur Verringerung der Emissionen. |
Ab 2023 ist geplant, die kantonalen Klimaziele aus sektorieller Sicht zu präzisieren.
Parallel dazu soll ein Aktionsplan geprüft werden, der es der Kantonsverwaltung ermöglicht, ihre eigenen Klimaziele zu erfüllen. |
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T.1.2 | Langsamverkehr und Gesundheit | 100% | 10% | Gemeinde, Bevölkerung | 500 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2022-2026 | Térésa Lefèvre | Ausbau der Fussgänger- und Fahrradwege, die den Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen erlauben und Unterstützung der Programme Pedibus, Bike to School und Défi-Vélo, mit besonderem Schwerpunkt auf die neuen, von den Gemeinden getragenen Projekte im Bereich des Langsamverkehrs. Darüber hinaus wird eine Sensibilisierungskampagne für den Langsamverkehr und/oder für die nachhaltige Mobilität in Partnerschaft mit dem Amt für Gesundheit angeboten. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme T.1.2 besteht in der Unterstützung von Aktionen vor Ort, die sich an alle Altersgruppen richten und die sanfte Mobilität fördern. | - | Das Jahr 2022 diente dazu, den mit der Massnahme verbundenen Handlungsrahmen genau zu definieren. Es wurde beschlossen, das zur Verfügung stehende Budget zweizuteilen:
• Der erste Teil dient der finanziellen Unterstützung der Aktionen des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und insbesondere seiner Sektion Pedibus. Pedibus ist ein System, bei dem die Kinder unter Leitung eines Erwachsenen zu Fuss zur Schule gehen. • Der zweite Teil dient der teilweisen Finanzierung der Erstellung von Seniorenmobilitätsplänen in den Gemeinden des Kantons Freiburg in Zusammenarbeit mit dem VCS. |
Für die weitere Umsetzung wird Folgendes erwartet:
• Fortführung der Finanzierung von Pedibus; • Veröffentlichung bei den Gemeinden eines Aufrufs zur Teilnahme, um zwei erste Seniorenmobilitätspläne auf den Weg zu bringen. |
• Der Pedibus und seine Werte kommen auf die Bühne: https://www.fr.ch/de/gsd/gesa/news/der-pedibus-und-seine-werte-kommen-auf-die-buehne |
T.1.3 | Förderung des Wandels (Sensibilisierung und Engagement) | 100% | 75% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen, Bevölkerung | 150 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2023 | Marie Pichard | Implementierung von Tools zur Unterstützung des Wandels (Sensibilisierungs- und EngagementMassnahmen) für die gesamte Gesellschaft, d.h. Gemeinden, Unternehmen, Schulen, die kantonale Verwaltung und die allgemeine Öffentlichkeit. Koordination der Aktionen dieser Klimaschutzakteure. Entwicklung der Plattform monplanclimat.fr.ch und Aktivierung der Kommunikation in sozialen Netzwerken. | Das übergeordnete Ziel der Massnahme T.1.3 besteht darin, Aktionen zur Sensibilisierung und zum Mitmachen vorzuschlagen, mit denen die gesamte Gesellschaft zur Annahme klimaschonender Verhaltensweisen ermutigt werden kann. | Die Massnahme T.1.3 führte zu folgenden Ergebnissen:
• Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie mit Unterstützung des Büros NewElement; • Ausarbeitung des Flyers «Auf dem Weg zu Netto-Null», der ursprünglich für die Mitglieder des Kantonsparlaments bestimmt war, und die wichtigsten Achsen des kantonalen Klimaplans zusammenfasst; • Durchführung von 3 Klima Lunches: - Klima Lunch Nr. 6 «Der Hitzeinseleffekt», am 20. Mai; - Klima Lunch Nr. 7 «Klima und Schulen: welche Perspektiven?», am 15. Juni; - Klima Lunch Nr. 8 «Die Gebäudeplanung im Zeichen des Klimawandels», am 21. Oktober. • Organisation in Zusammenarbeit mit dem Büro Eqlosion des Climathon Fribourg, am 24. und 25. September 2021 – ein kostenloser, 24-stündiger, non-stop Ideen-Marathon zum Klima (100 % online); • Einrichtung des Instagram-Accounts @monplanclimat_meinklimaplan; • Erstellung eines neuen Reiters auf der Plattform meinklimaplan.fr.ch, um den Gemeinden die notwendigen Instrumente für die Umsetzung der Klimastrategie zur Verfügung zu stellen; • Durchführung eines ersten Interviews mit der Gemeinde Villars-sur-Glâne, das im Laufe des ersten Halbjahrs 2022 ausgestrahlt wird. |
Die Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
• Anpassung der Plattform, damit sie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte entspricht (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG), Konformitätsstufe AA; • Veröffentlichung eines Quiz in Zusammenarbeit mit den TPF zum Themenbereich Elektromobilität; • Einführung einer Grafikcharta; • Organisation von Veranstaltungen, darunter ein Klima Lunch zu CO2-Bilanzen am 10. März und ein zweiter Klima Lunch zu landwirtschaftlichen Böden am 13. Oktober, ein Treffen der Massnahmenverantwortlichen (Experten-Workshop) und ein Workshop mit den Gemeinden; • Aufschalten einer Internetseite, die den Massnahmen des KKP gewidmet ist und auf der sechs «repräsentative» Massnahmen veranschaulicht werden; • Lancierung der interkantonalen Plattform meinklimaplan.ch am 28. November; • Umstrukturierung der Plattform für eine Navigation nach Zielgruppen; • Durchführung eines Wettbewerbs zur Bewerbung der interkantonalen Plattform; • Erhöhung der Sichtbarkeit der Plattform durch die regelmässige Veröffentlichung von Inhalten. |
Für die weitere Umsetzung ist Folgendes vorgesehen:
• Umsetzung der Kommunikationsstrategie 2023; • verstärkte technische Unterstützung der Gemeinden; • Produktion von Inhalten für die breite Öffentlichkeit; • regelmässige Erstellung von Inhalten für soziale Netzwerke. |
• https://meinklimaplan.ch/
• Eine interkantonale Plattform für das Klima: https://www.fr.ch/de/rimu/afu/news/eine-interkantonale-plattform-fuer-das-klima |
T.2.1 | Unterstützung der Klimamassnahmen im Schulnetz21 | 0% | 0% | Noch nicht festgelegt | 220 000 CHF | Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) | Noch nicht begonnen | 2024-2026 | Noch nicht festgelegt | Förderung des Netzwerks gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen und Unterstützung der Klimamassnahmen. | - | - | - | - | - |
T.4.1 | Kantonale Klimagesetzgebung | 100% | 45% | Staat FR, Gemeinde, Vereinigungen, Bevölkerung | 50 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2024 | Térésa Lefevre | Inkrafttreten und Umsetzung des kantonalen Klimagesetzes, wie in der Antwort auf die Motion 2019-GC-44 genehmigt. Dieses Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die Entwicklung einer Klimastrategie auf einer gesetzlichen Grundlage zu verankern, ein Klimaziel festzulegen und einen Mechanismus zur Finanzierung der aus der Strategie resultierenden Massnahmen einzurichten. | Die Massnahme hat die Verabschiedung und Umsetzung des kantonalen Klimagesetzes sowie seines Ausführungsreglements zum übergeordneten Ziel. | Der Staatsrat hat im September den Vorentwurf des kantonalen Klimagesetzes (KlimG) verabschiedet, der im Anschluss Gegenstand einer dreimonatigen öffentlichen Vernehmlassung bis Dezember desselben Jahres war. | Das Jahr begann mit der Erstellung des Berichts über die öffentliche Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs; im Anschluss daran wurden der Gesetzesentwurf sowie die begleitende Botschaft angepasst. Der Gesetzesentwurf wurde vom Staatsrat am 20. Dezember 2022 angenommen. Im November nahm die zu diesem Anlass ernannte ordentliche Kommission die Arbeit auf. | Die Arbeiten der ordentlichen Kommission werden bis Januar 2023 fortgesetzt, worauf die Vorlage im Plenum des Grossen Rates im ersten Halbjahr behandelt werden wird. Es besteht somit die Hoffnung, dass der Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer verabschiedet werden kann. Der Vorentwurf des Ausführungsreglements wird derzeit ausgearbeitet und wird an die letztlich verabschiedete Version des Gesetzes angepasst werden müssen. Der angepasste Vorentwurf sollte dem Staatsrat bis Ende 2023 vorgelegt werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird entweder gleichzeitig mit dem Ausführungsreglement oder separat erfolgen. | • Erstes kantonales Klimagesetz: https://www.fr.ch/de/rimu/afu/news/erstes-kantonales-klimagesetz
• ASF 2023_060 - Klimagesetz (KlimG), vom 30.06.2023 |
T.5.1 | Bekräftigung des Themas Klima im Bildungswesen | 80% | 5% | Bevölkerung | 350 000,00 CHF | Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) | Im Gange | 2022-2026 | Térésa Lefèvre/Gijs Plomp | Erstellung eines pädagogischen Dossiers (Referenzen, Workshops, Referentenliste), mit dem Ziel, die Integration von Klimafragen in der Ausbildung auf allen Bildungsebenen zu bekräftigen und zu unterstützen. | Die Massnahme T.5.1 bezweckt hauptsächlich die Erstellung von Lehrmitteln rund um das Thema Klima. Die Massnahme zielt auch darauf ab, die Lehrkräfte in der Nutzung der Lehrmittelpakete zum Klima zu schulen und sie zu ermutigen, diese Mittel in ihren Klassen zu nutzen. Die Durchführung einer Klimawoche vom 13. bis 17. Mai 2024 ist Teil dieses Konzepts. | - | Die Umsetzung der Massnahme führte zu folgenden Ergebnissen:
• Etwa 20 Lehrpersonen nahmen am Klimafresko teil und wurden darin geschult, das Fresko in ihren Klassen einzusetzen. • Zwei Arbeitsgruppen erfassten bestehende pädagogische Ressourcen und entwickelten Ideen für ein pädagogisches Dossier rund um das Thema Klimawandel. Die Vorschläge der beiden Gruppen wurden in ein einziges Konzept, die Klimawoche, integriert. Dieses Konzept wird in den Klassen des 1., 2. und 3. Zyklus in einem «à la carte»-Format eingesetzt und dreht sich um die mit dem Klimawandel verbundenen Fragen und Herausforderungen, die die Klassen während der Klimawoche behandeln sollen. |
Für die weitere Umsetzung ist Folgendes vorgesehen:
• den Projektrahmen Klimawoche erstellen und validieren; • die Klimawoche für die Schulen im Mai 2024 organisieren; • die Kommunikation gegenüber Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern sicherstellen, um die Teilnahme möglichst vieler Klassen zu erreichen; • die Klimawoche dauerhaft etablieren. |
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T.6.1 | Durchführung eines Pilotprojekts für ein an die klimatischen Herausforderungen angepasstes Gebäude | 40% | 10% | Staat FR, Vereinigungen | 450 000,00 CHF | Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) | Im Gange | 2021-2026 | Marie Pichard | Durchführung eines vorbildlichen Projekts für die Sanierung eines bestehenden Staatsgebäudes oder für den Bau eines neuen Gebäudes. Dieses Gebäude ist sowohl energetisch als auch in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel vorbildlich. Dazu gehören nicht zuletzt der Komfort der Nutzer bei grosser Hitze (Gesundheit), ein begrenzter Wasserverbrauch und die Vorbeugung des Oberflächenabflussrisikos durch eine geeignete landschaftliche Gestaltung der Aussenräume. Das Gebäude könnte auch SNBS-zertifiziert werden. Es dient als Vorbild und Inspiration für andere Projekte. | Die Massnahme T.6.1 verfolgt das übergeordnete Ziel, die Umsetzung (Erneuerung oder Neubau) eines Gebäudes, das sowohl in Bezug auf seine Energieeffizienz als auch hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel beispielhaft ist, zu unterstützen. Dieses Gebäude soll gleichzeitig einen niedrigen CO2-Ausstoss aufweisen, den Nutzerinnen und Nutzern bei grosser Hitze Komfort bieten und nur wenig Wasser verbrauchen. Ausserdem soll es dazu beitragen, das Risiko des Oberflächenabflusses zu verringern und die Biodiversität zu fördern. | Durch die Massnahme T.6.1 wurden folgende Ergebnisse erzielt:
• Auswahl des zu fördernden Projekts; • Vorbereitung des SIA-Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Kriterien dieser Massnahme. |
Fortführung der Vorbereitung eines SIA-Wettbewerbs (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein). Insbesondere Einbeziehung relevanter Berufsgruppen in die Jury (z. B. Begrünung der Oberflächen, Wiederverwendung von Baumaterialien). | Für die kommenden Jahre sind folgende Massnahmen geplant:
• Studienphase unter Einbeziehung des SIA-Wettbewerbs, bis Mai 2023; • Durchführung der Renovierung, von Herbst 2023 bis Herbst 2024. |
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T.6.2 | Unterstützung des Wettbewerbs «Le climat et moi» | 100% | 20% | Staat FR, Bevölkerung | 100 000,00 CHF | Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) | Im Gange | 2021-2026 | Térésa Lefevre | Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts, das von einer Klasse im Rahmen des Wettbewerbs «Le climat et moi» entwickelt wurde. | Die Massnahme T.6.2 hat das übergeordnete Ziel, die Freiburger Schulklassen finanziell zu unterstützen, die sich am Wettbewerb «Le climat et MOI» beteiligen. Dieser wird von Environnement et jeunesse organisiert. Die anhand dieser Massnahme gewährleistete finanzielle Unterstützung ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Klassen, ein umfassenderes Projekt zu schaffen, sich neue wissenschaftliche und technische Kenntnisse anzueignen (über ein professionelles Mandat) sowie die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten und die Beteiligung (Videoclip) zu verbessern. | Die Massnahme T.6.2 führte zu folgenden Ergebnissen:
• finanzielle Unterstützung in drei Bereichen der Freiburger Klassen, die am Wettbewerb teilgenommen haben: Durchführung des Projekts (Material, Infrastruktur usw.); • technische oder wissenschaftliche Unterstützung mittels Beauftragung einer professionellen Mandantin oder eines professionellen Mandanten (Coaching, Beratung usw.); • finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts innerhalb eines grösseren Rahmens; • Herstellung eines Kurzvideos vor Ort, das verschiedene Projekte präsentiert, die im Rahmen des Wettbewerbs durchgeführt wurden. |
Für das Jahr 2022 ermöglichte diese Massnahme die Unterstützung der Veranstaltung 6h de Fribourg (6 Stunden von Freiburg), eine Schweizer Veranstaltung, die das Erlernen neuer Energien durch ein Symposium (Vortragsreihe) und eine Schweizer Auto-Challenge mit 1/10-Autos mit Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff) fördert. | Die Unterstützung für die Veranstaltung wird 2023 erneuert. Da sich nur die 18. Ausgabe des Wettbewerbs von Environnement et jeunesse mit dem Thema Klima befasst, wird das verbleibende Budget in den Jahren 2024–2026 für andere Aktionen eingesetzt, die mit den Themen Schule und Klima in Zusammenhang stehen. | • Webseite HIKF: 6h de Fribourg : https://www.ccif.ch/communication/news-et-communiques/2022/6h-de-fribourg.html (nur auf Französich) |
T.6.3 | Sicherstellung der Wirksamkeit und der Umsetzung des Klimaplans | 75% | 40% | Staat FR | 750 000,00 CHF | Amt für Umwelt (AfU) | Im Gange | 2021-2026 | Melinda Zufferey-Merminod | Koordination (Teilnahme an den Arbeitsgruppen, Unterstützung der Teamchefs/-innen, Monitoring des Fortschritts der Arbeiten, Monitoring der Ergebnisse der Massnahmen, usw.) der Umsetzung der 115 Massnahmen des Klimaplans. Verwaltung und Koordination des Budgets der 115 Massnahmen. | Die Massnahme T.6.3 hat das übergeordnete Ziel, die Koordination, Erfolgskontrolle und Verwaltung der Umsetzung der 115 Massnahmen des KKP zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, werden die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen unter anderem von der Sektion Klima zur Verfügung gestellt. Zu den Aufgaben dieser Massnahme zählt auch, ganz im Sinne des KKP, die Koordination auf verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden). | Durch die Massnahme T.6.3 wurden folgende Ergebnisse erzielt:
• Einstellung von zwei Mitarbeitenden in der Sektion Klima über befristete Verträge (insgesamt 1,6 VZÄ); • Einstellung eines Mitarbeiters über einen externen Auftrag (0,8 VZÄ); • Koordination innerhalb des Staates, insbesondere Organisation der COPIL; • Unterstützung und Beratung der Massnahmenverantwortlichen; • Teilnahme an den vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geleiteten Koordinationssitzungen zwischen den Schweizer Kantonen; • Teilnahme an den Koordinationssitzungen der Westschweizer Kantone; • Beginn der Arbeiten für die Entwicklung eines Management-Tools zur Koordination und Überwachung der Massnahmen. |
Die im Jahr 2021 erbrachten Leistungen konnten im Jahr 2022 beibehalten werden.
Der erste Workshop mit den Expertinnen und Experten wurde per Videokonferenz abgehalten; ca. 50 Personen nahmen daran teil, um den Austausch zwischen den bereits an der Umsetzung im Jahr 2021 beteiligten Personen und den neuen Massnahmenverantwortlichen zu verbessern und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen zu teilen und die Koordinierungsprozesse zu verbessern. Die Hauptanliegen, die sich herauskristallisierten, betrafen die personellen und finanziellen Ressourcen in den verschiedenen Ämtern sowie die Verbesserung der Governance. Des Weiteren konnten die Arbeiten für die Entwicklung eines Management-Tools zur Koordination und Überwachung der Massnahmen begonnen werden. |
Die zwischen 2021 und 2022 begonnenen Vorarbeiten für das Management-Tool «Cockpit» werden 2023 durch die Zusammenarbeit der Sektion Klima mit den zuständigen Abteilungen konkret umgesetzt. Dieses Instrument ermöglicht die Koordination (Projektmanagement, finanzielle Kontrolle usw.) und das Monitoring (Überwachung der Indikatoren, Grundlagen für die Umsetzungsberichte) für die 115 Massnahmen über den gesamten Umsetzungszeitraum hinweg (bis 2026) sowie gegebenenfalls auch für zukünftige Generationen des KKP.
Um bei der Umsetzung die Koordination der zahlreicher werdenden Massnahmen und die Ausführung der neuen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Klimagesetzentwurf sicherzustellen, ist vorgesehen, das Team durch neue Mitarbeitende zu verstärken. |
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