Die Förderbeiträge werden im Rahmen der Massnahme E.2.3. « Energie und Gebäude, Optimierung der Wärmeerzeugungssysteme» des kantonalen Klimaplans gewährt. Sie sind Teil der Finanzhilfen gemäss dem kantonalen Klimagesetz (SGF 815.1 ) und der Verordnung für einen Förderbeitrag zugunsten von energetischen Optimierungsmassnahmen (SGF 770.12 ).
Die Förderbeiträge werden gewährt für:
- die Durchführung eines Energieaudits der technischen Anlagen
- die Einrichtung einer Fernüberwachung der Wärmeerzeugung und Lüftung
- die optimale Regelung der Wärmeerzeugung und der Lüftung
- den Ausgleich der Heizkreise
- den Einbau eines prädiktiven Regulierungssystems
Die Förderbeiträge sind an Bedingungen geknüpft.
Akkreditierte Installateure und Planer
Nur geschulte Fachpersonen, die offiziell akkreditiert sind, können diese Leistungen erbringen. Die Liste mit den zertifizierten Personen ist auf der Internetseite von suissetec Freiburg zu finden.
Höhe der Förderbeiträge
Für das Energieaudit werden 50% der Kosten, höchstens jedoch 1000 Franken übernommen.
Für die anderen Massnahmen werden ebenfalls 50% der Kosten übernommen. Wird allerdings der Förderbeitrag einer Gemeinde oder einer Gruppe von Gemeinden gewährt, so beträgt der Beitragssatz höchstens 30%.
Der gesamte Förderbeitrag pro Gebäude beläuft sich auf höchstens 6000 Franken.
Gesuchstellung
Das Gesuch muss online eingereicht werden: Ein Gesuch stellen.
Das Gesuch wird vom Amt für Energie in Zusammenarbeit mit suissetec Freiburg bearbeitet.
Gesuche können bis am 31. Dezember 2026 gestellt werden oder bis die dafür bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.