Technische Anlagen (Wärmeerzeugung und Warmwasser): Eine Finanzhilfe kann nur gewährt werden, wenn eine fossile Energiequelle oder eine Elektroheizung durch eine erneuerbare Energiequelle ersetzt wird.
Die Beiträge und die Modalitäten wurden für einige Massnahmen in diesem Bereich angepasst. Namentlich wurde die Höhe des Beitrags für Heizungssysteme mit einer Leistung von über 70 kW erhöht.
- Holzfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)
- Automatische Holzfeuerung
- Luft/Wasser-Wärmepumpe (M-05 oder IP-05)
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe (M-06 oder IP-06)
- Anschluss an ein Wärmenetz (M-07 oder IP-07)
- Solarkollektoranlagen (M-08 oder IP-08)
- Ersatz dezentraler Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen (IP-19)