• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
  • Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Lead

Massnahme M-06 oder IP-06: Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Die Finanzhilfe wird nach den folgenden Grundsätzen festgelegt:

M-06 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien
Wärmeerzeugung ≤ 70 kW Heizung: CHF 5000.- + 300.- / kWth
Warmwasser: CHF 1000.- (Pauschalbetrag)
IP-06

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien

Wärmeerzeugung > 70 kW Heizung: CHF 700.- kWth

Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).

Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Anlage ist eine Elektromotor-Wärmepumpe und wird als Hauptheizung eingesetzt.
  • Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
  • Die Bohrfirma verfügt über ein «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen». Falls die Bohrfirma nicht im Besitz des Gütesiegels ist, muss sie eine von einer diplomierten Geologin oder einem diplomierten Geologen erstellte Bohraufnahme gemäss SIA 384/6 liefern.

Für Wärmepumpen bis 70 kW (M-06)

  • Die Anlage wird in einem Gebäude eingebaut, dessen Gebäudehülle nach GEAK die Energieklasse E erreicht.
  • Es handelt sich um ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM), soweit dies für die installierte thermische Nennleistung anwendbar ist. 

Die Wärmepumpe verfügt über ein in der Schweiz gültiges internationales oder ein nationales Wärmepumpen-Gütesiegel sowie über eine Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz, falls es sich nicht um ein WPSM handelt.


Für Wärmepumpen über 70 kW (IP-06)

  • Die Anlage verfügt über ein in der Schweiz anerkanntes internationales oder ein nationales Gütesiegel.
  • Die Anlage verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung.
  • Die Anlage kann bivalent eingesetzt werden; die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage beträgt bis 100 kW 0 Prozent und, ab 100 kW 10 Prozent.
  • In Gebieten mit Pflicht zum Anschluss an eine Fernheizung werden keine Förderbeiträge ausgerichtet.

Mehr zum Thema

  • Gesuch stellen
  • Fördergeldrechner
  • Heizkostenrechner
  • Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS
  • WP Systemmodul
  • Fragen & Antworten - WP-System-Modul
  • Arbeitsunterlagen und Formulare

Dokumente zum Thema

  • Unterlagen für das Fördergesuch der Massnahmen M06 oder IP06 (PDF, 108.5k)
  • Wärmepumpe System-Modul BESTÄTIGUNG (PDF, 87.06k)
  • Baubewilligungsverfahren - Energie
  • Bildung und Information im Energiebereich
  • Energiepolitik, Planung und Energieversorgung
  • Förderprogramme im Energiebereich
  • Gemeinden: Energiepolitik
  • Grossverbraucher
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Energie

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 17.03.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: