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  • Ersatz dezentraler Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen

Ersatz dezentraler Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen

Lead

Massnahme IP-19: Ersatz dezentraler Heizöl- und Erdgasheizungen und dezentraler elektrischer

Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt:

IP-19 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien
Bezugsgrösse : Energiebezugsfläche EBF in m2

Bis 250 m2 EBF :                   CHF 15'000.-

Mehr als 250 m2 EBF :          CHF 60.- / m2

Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).

Gefördert wird der Ersatz von dezentralen Heizöl- und Erdgasheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem und von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem.

Diese Massnahme ist mit den Massnahmen M-02, M-03, M-05, M-06, M-07, M-08, M-10 und M-12 sowie IP-04, IP-05, IP-06, IP-07 und IP-08 kumulierbar.

Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die zu ersetzende Heizung wurde zur Deckung von über 50 Prozent des jährlichen Heizwärmebedarfs des Gebäudes eingesetzt (Hauptheizung);
  • Die zu ersetzende Heizung war für die Bereitstellung der nötigen Heizleistung zum Erreichen der Standard-Raumtemperatur nach Norm SIA 384.201 unerlässlich;
  • Es werden alle dezentralen Heizungen im Gebäude ersetzt, mit Ausnahme von Handtuchradiatoren.

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Unterlagen für das Fördergesuch der Massnahme IP19 (PDF, 64.3k)
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 17.03.2025

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