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  • Anschluss an ein Wärmenetz

Anschluss an ein Wärmenetz

Lead

Massnahme M-07 oder IP-07: Anschluss an ein Wärmenetz

Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt:

M-07 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien
Wärmeerzeugung ≤ 70 kW Heizung: CHF 5000.- + 30.- kWth
IP-07 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien
Wärmeerzeugung > 70 kW Heizung: CHF 16 000.- + 80.- kWth

Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).

Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
  • Die bezogene Wärme stammt hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme.
  • Die Wärmenetzbetreiber stellen dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen im Sinne des HFM 2015 zur Verfügung

Mehr zum Thema

  • Gesuch stellen
  • Fördergeldrechner
  • Heizkostenrechner
  • Energieschweiz

Dokument zum Thema

Unterlagen für das Fördergesuch der Massnahmen M07 oder IP07 (PDF, 78.15k)
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  • Energiepolitik, Planung und Energieversorgung
  • Förderprogramme im Energiebereich
  • Gemeinden: Energiepolitik
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Energie

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 17.03.2025

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