2021 konnten im Rahmen des Wiederankurbelungsplans und des kantonalen Klimaplans 14 neue Anlagen mit je 5000 Franken subventioniert werden.
Wärmerückgewinnungsanlagen beruhen auf einem einfachen Prinzip: Wir haben uns alle bereits an einem Blech, das sich in der Sonne aufgeheizt hat, die Finger verbrannt. Die Idee besteht darin, unter dem Scheunendach ein Unterdach einzuziehen, damit die heisse Luft von einem Ventilator angesogen und dann für eine schnellere Trocknung durch das Heu geblasen werden kann. Bei einer guten Dimensionierung und bei gutem Wetter kann ein solcher Sonnenkollektor die Umgebungsluft um 8 bis 12 °C erwärmen, wodurch sich die Trocknungsgeschwindigkeit des Heus verdoppelt oder verdreifacht und der Stromverbrauch des Ventilators sowie der Bedarf an eventuell benötigter fossiler Energie reduziert werden kann. Eine Wärmerückgewinnungsanlage mit einer Fläche von 100 m2 produziert bis zu 10 000 kWh pro Jahr, was der Energie von 1000 Litern Heizöl bzw. 3100 kg CO2 entspricht. Aus diesem Grund zählt diese Massnahme im Rahmen des vom Kanton festgelegten Ziels, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, zu den wichtigen Massnahmen.
Die Gesuche können bis 28. Februar 2022 eingereicht werden. Die Verordnung von 2021 bleibt auch 2022 in Kraft.
Die Konformität der Anlagen wird mittels Kontrollen sichergestellt.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte finden auf der Website der Sektion Landwirtschaft weitere Informationen sowie das Anmeldeformular.