Eingetragenes Geschlecht ändern
Entsprechend dem Grundsatz des guten Glaubens und der Aufrichtigkeit kann jede Person, die die feste und intime Überzeugung hat, nicht dem Geschlecht ...
Veröffentlicht am: 19.01.2038
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen