Die Plattform Job-Room und die eServices der Arbeitslosenversicherung sind vom 19. Dezember 2025 ab Mittag bis am 6. Januar 2026 ausser Betrieb. Dieser Unterbruch ist nötig, weil das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf nationaler Ebene ein neues Auszahlungssystem einführt.
Die Arbeitslosenkassen können während dieser Zeit keine Dossiers bearbeiten. Die Stellensuchenden müssen daher unbedingt rechtzeitig bestimmte Schritte unternehmen, damit sie ihre Arbeitslosenentschädigung im Dezember erhalten.
Folgende Formulare müssen bis spätestens am 19. Dezember 2025 um 12 Uhr eingereicht werden
- Das Formular «Angaben der versicherten Person (AVP)» muss ab dem 4. Dezember 2025 rasch über Job-Room oder per Post an die Arbeitslosenkasse geschickt werden, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
- Das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» muss bis am 19. Dezember um 12 Uhr über den Job-Room, per Post oder persönlich dem RAV abgegeben werden.
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren bleiben vom 24. Dezember ab Mittag bis am 5. Januar 2026 geschlossen.
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit während dieser Zeit
- Vom 19. bis am 24 Dezember (ab Mittag): Die Online-Anmeldung ist nicht möglich. Wer sich arbeitslos melden möchte, muss dies am Schalter des RAV tun.
- Während der Schliessung der RAV (vom 24. Dezember ab Mittag bis am 5. Januar 2026 um 8 Uhr): Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung erfolgt rückwirkend, sobald die RAV am 5. Januar 2026 wieder geöffnet sind. Dabei wird jeder Fall individuell beurteilt.
Kurzarbeit: Einreichung der VoranmeldungenAufgrund des Betriebsunterbruchs müssen die Voranmeldungen von Kurzarbeit bis am 19. Dezember um 12 Uhr über Job-Room eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Voranmeldungen per E-Mail an die Adresse Juridique.SPE@fr.ch geschickt werden. Sie werden ab dem 6. Januar 2026 bearbeitet.