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Mediation im Gerichtsverfahren

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Die Anfang 2011 in Kraft getretene Verordnung über die Mediation besagt, dass die Mediation ein Verfahren ist, «mit dem eine qualifizierte und unabhängige Person, die Mediatorin oder der Mediator, Gespräche in Gang setzt, um in einem Streitfall zwischen den beteiligten Personen eine freiwillig ausgehandelte Lösung zu finden.»

Verfahren

Das Bundesrecht hat nur im Jugendstrafbereich (ab 2007) und im Zivilbereich (ab 2011) eine Mediation in verallgemeinerter Weise eingeführt.

Im Erwachsenenstrafrecht ist die Mediation im gerichtlichen Rahmen nur in gewissen Fällen möglich – sie steht den Parteien jedoch auf privater Basis ausserhalb eines Gerichtsverfahrens offen.

Die Mediation kann auf Initiative einer richterlichen Behörde oder einer bzw. mehrerer Parteien stattfinden. Die Parteien sind verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung, die sie abgeschlossen haben, was die beste und die pragmatischste Lösung darstellt.

Die Ausübung der Mediation im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bedarf einer Bewilligung und ist der Aufsicht durch die Kommission für Mediation unterstellt. Die Mediatorinnen und Mediatoren müssen unabhängig, unparteiisch und neutral sein und sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Verfehlungen gegen diese Vorschriften ziehen analoge Sanktionen wie jene gegen Anwälte und Notare nach sich.

Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren

Mediatorinnen und Mediatoren, die ihr Amt in Gerichtsverfahren ausüben möchten, müssen im Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren eingetragen sein.

In diesem Register finden Sie die notwendigen Angaben zu den jeweiligen Personen sowie gegebenenfalls die Präzisierung ihrer Bezeichnung als Familienmediatorin oder –mediator im Sinne von Artikel 126 Abs. 3 des Justizgesetzes durch die Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen (letzte Spalte des Registers). 

Ebenfalls finden Sie darin eine Information über die von jeder Person angebotenen verschiedenen Fachbereiche der Mediation.

Die Angabe der angebotenen Mediationsfachbereiche ist informativ und erfolgt unter der Verantwortung einzelnen Mediatorinnen und Mediatoren. Eine Haftung der Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen ist ausgeschlossen.

Büro für Mediation in Jugendstrafsachen

Das Büro übt die Mediation in Jugendstrafverfahren aus.

Es ist dem Amt für Justiz administrativ zugewiesen. Ihm gehören zwei französischsprachige Mediatoren und eine deutschsprachige Mediatorin an:  

  • Tania Casa Vonlanthen (D) - Kontakt
  • Gérard Demierre (F) - Kontakt
  • Sandra Dietsche (F) - Kontakt

Die Kommission für Mediation

Die Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen übt die Oberaufsicht aus über die der Verordnung über die Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen unterstellten Personen, d.h. über die vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Mediation ausüben.

Sie hat ausserdem folgende Befugnisse:

  • Sie entscheidet über Eintragungen, Nachführungen und Streichungen im Register der Mediatorinnen und Mediatoren.
  • Sie wacht darüber, ob die Mediatorinnen und Mediatoren ihre Tätigkeit gemäss ihrem Eid oder ihrem feierlichen Versprechen ausüben.
  • Sie übt die Disziplinargewalt aus.
  • Sie erlässt die nötigen Weisungen.

Die Ausübung des Auftrags der Kommission ist in Artikel 5 der Verordnung beschrieben.

  • Die Kommission kann die Instruktion und die Vorbereitung ihrer Entscheide an eines ihrer Mitglieder oder an das Amt für Justiz delegieren.
  • Sofern sich kein Mitglied dem widersetzt, kann die Kommission über Eintragungen, Nachführungen und Streichungen im Register der Mediatorinnen und Mediatoren auf dem Zirkularweg entscheiden.

Im Übrigen richten sich Organisation und Arbeitsweise der Kommission nach dem Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates.

Zusammensetzung

Präsident

  • Romain Collaud, Staatsrat, Direktor SJSD

Ordentliche Mitglieder

  • Isabelle Brunner Wicht, Anwältin
  • Frédérique Bütikofer Repond, Gerichtspräsidentin
  • Gérard Demierre, Mediator SVM und SDM
  • Monica Loup, Mediatorin SVM und SDM
  • Violaine Monnerat, Friedensrichterin

Ersatzmitglieder

  • Nicole Bornet, Mediatorin SVM und SDM
  • Christiane Brem Kponton, Mediatorin SVM und SDM
  • Nicole Schmutz-Larequi, Anwältin
  • Marie-Laure Paschoud Page, Friedensrichterin
  • Marc Sugnaux, Kantonsrichter

Sekretariat

  • Amt für Justiz

Tabelle der Mediatoren

Tabelle der Mediatoren (PDF, 665.05k)

Register Mediatorinnen und Mediatoren

  • Justizgesetz vom 31. Mai 2010 (JG)
  • Justizreglement vom 30. November 2010 (JR)
  • Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates
  • Verordnung vom 6. Dezember 2010 über die Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen

Adressen

Kommission für Mediation
c/o Amt für Justiz
Reichengasse 27
Postfach 617
1701 Freiburg

  • Kontakt

Büro für Mediation in Jugendstrafsachen
Rue de Zaehringen 1
Postfach
1701 Freiburg

  • Kontakt

T +41 26 305 75 20

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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Justiz

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Justiz

Letzte Änderung: 25.04.2025

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