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Gerichtsbehörden - Bezirksgerichte

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Die Bezirksgerichte entscheiden erstinstanzlich in etlichen Zivil- und Strafverfahren.

Organisation

Im Kanton Freiburg bestehen sieben Bezirksgerichte, deren Sitze sich in Freiburg, Tafers, Bulle, Murten, Romont, Estavayer-le-Lac und Châtel-St-Denis befinden (fünf sind französischsprachig, eines deutschsprachig und eines zweisprachig).

Jedes Gericht besteht aus einem oder einer oder mehreren Präsidentinnen und Präsidenten, Beisitzenden und Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die Beisitzenden sind Laienrichterinnen und Laienrichter, die ihr Amt nebenamtlich ausüben.

Die Bezirksgerichte tagen als Zivil- und Strafgerichte, bilden aber auch andere Gerichtsbehörden (Arbeitsgericht, Mietgericht usw.).

Zuständigkeiten

Es handelt sich um erstinstanzliche Gerichtsbehörden, die in zahlreichen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten entscheiden.

In Zivilsachen

Das Bezirkszivilgericht ist das ordentliche Zivilgericht. Es entscheidet erstinstanzlich in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, für die keine andere Zuständigkeit vorgesehen ist. Das Bezirkszivilgericht besteht jeweils aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Beisitzenden.

Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet als Einzelrichterin oder als Einzelrichter in eherechtlichen Verfahren (Scheidung, Eheschutzmassnahmen), Verfahren betreffend Kinderbelange in familienrechtlichen Verfahren und über vermögensrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigen. Dies in den Fällen des summarischen Verfahrens, namentlich betreffend Rechtsöffnung, Konkurs, Arrest und Nachlassvertrag, sowie in den übrigen Fällen, in denen das Gesetz seine Zuständigkeit vorsieht.

Folgende Gerichtsbehörden sind dem Bezirksgericht angegliedert: das Mietgericht und das Arbeitsgericht.

Das Mietgericht entscheidet über Streitigkeiten aus Mietrecht betreffend nichtlandwirtschaftliche unbewegliche Sachen.

Das Arbeitsgericht entscheidet in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.

In Strafsachen

Das Bezirksstrafgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Straftaten, für die keine andere Behörde zuständig ist. Es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier Beisitzenden.

Die Polizeirichterin oder der Polizeirichter, deren Funktion von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bezirksstrafgerichts ausgeübt wird, entscheidet als Einzelrichterin oder Einzelrichter erstinstanzlich, sofern das Gesetz keine andere Behörde als zuständig bezeichnet, bei Übertretungen sowie Verbrechen und Vergehen, für welche eine Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu erwarten ist.

Adressen

Gericht des Saanebezirks
Rte des Arsenaux 17
Postfach 567
1701 Freiburg
T +41 26 305 62 00
M tribunalsarine@fr.ch

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Gericht des Sensebezirks
Amthaus
Schwarzseestrasse 5
Postfach 67
1712 Tafers
T + 41 26 305 74 04
M gerichtsense@fr.ch

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Gericht des Greyerzbezirks
Rue de l'Europe 10
Postfach 
1630 Bulle
T +41 26 305 64 44
M tribunalbulle@fr.ch

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Gericht des Seebezirks
Schlossgasse 2
Postfach 124
3280 Murten
T +41 26 305 90 90
M gerichtsee@fr.ch

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Gericht des Glanebezirks
Rue de Moines 58
Postfach 160
1680 Romont
T +41 26 305 94 60
M tribunalglane@fr.ch

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Gericht des Broyebezirks
Rue de la Gare 1
Postfach 861
1470 Estavayer-le-Lac
T +41 26 305 91 00
M tribunalbroye@fr.ch

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Gericht des Vivisbachbezirks
Av. de la Gare 33
Postfach 272
1618 Châtel-St-Denis
T +41 26 305 94 40
M tribunal-veveyse@fr.ch

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Herausgegeben von Gerichtsbehörden

Letzte Änderung: 04.04.2025

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