Organisation
Im Kanton Freiburg bestehen sieben Bezirksgerichte, deren Sitze sich in Freiburg, Tafers, Bulle, Murten, Romont, Estavayer-le-Lac und Châtel-St-Denis befinden (fünf sind französischsprachig, eines deutschsprachig und eines zweisprachig).Jedes Gericht besteht aus einem oder einer oder mehreren Präsidentinnen und Präsidenten, Beisitzenden und Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die Beisitzenden sind Laienrichterinnen und Laienrichter, die ihr Amt nebenamtlich ausüben.Die Bezirksgerichte tagen als Zivil- und Strafgerichte, bilden aber auch andere Gerichtsbehörden (Arbeitsgericht, Mietgericht usw.).
Zuständigkeiten
Es handelt sich um erstinstanzliche Gerichtsbehörden, die in zahlreichen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten entscheiden.
In Zivilsachen
Das Bezirkszivilgericht ist das ordentliche Zivilgericht. Es entscheidet erstinstanzlich in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, für die keine andere Zuständigkeit vorgesehen ist. Das Bezirkszivilgericht besteht jeweils aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Beisitzenden.Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet als Einzelrichterin oder als Einzelrichter in eherechtlichen Verfahren (Scheidung, Eheschutzmassnahmen), Verfahren betreffend Kinderbelange in familienrechtlichen Verfahren und über vermögensrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigen. Dies in den Fällen des summarischen Verfahrens, namentlich betreffend Rechtsöffnung, Konkurs, Arrest und Nachlassvertrag, sowie in den übrigen Fällen, in denen das Gesetz seine Zuständigkeit vorsieht.Folgende Gerichtsbehörden sind dem Bezirksgericht angegliedert: das Mietgericht und das Arbeitsgericht.Das Mietgericht entscheidet über Streitigkeiten aus Mietrecht betreffend nichtlandwirtschaftliche unbewegliche Sachen.Das Arbeitsgericht entscheidet in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
In Strafsachen
Das Bezirksstrafgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Straftaten, für die keine andere Behörde zuständig ist. Es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier Beisitzenden.Die Polizeirichterin oder der Polizeirichter, deren Funktion von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bezirksstrafgerichts ausgeübt wird, entscheidet als Einzelrichterin oder Einzelrichter erstinstanzlich, sofern das Gesetz keine andere Behörde als zuständig bezeichnet, bei Übertretungen sowie Verbrechen und Vergehen, für welche eine Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu erwarten ist.
Adressen
Gericht des SaanebezirksRte des Arsenaux 17Postfach 5671701 FreiburgT +41 26 305 62 00M tribunalsarine@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des SensebezirksAmthausSchwarzseestrasse 5Postfach 671712 TafersT + 41 26 305 74 04M gerichtsense@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des GreyerzbezirksRue de l'Europe 10Postfach 1630 BulleT +41 26 305 64 44M tribunalbulle@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des SeebezirksSchlossgasse 2Postfach 1243280 MurtenT +41 26 305 90 90M gerichtsee@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des GlanebezirksRue de Moines 58Postfach 1601680 RomontT +41 26 305 94 60M tribunalglane@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des BroyebezirksRue de la Gare 1Postfach 7271470 Estavayer-le-LacT +41 26 305 91 00M tribunalbroye@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hierGericht des VivisbachbezirksAv. de la Gare 33Postfach 2721618 Châtel-St-DenisT +41 26 305 94 40M tribunal-veveyse@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier