Organisation
Im Kanton Freiburg bestehen sieben Bezirksgerichte, deren Sitze sich in Freiburg, Tafers, Bulle, Murten, Romont, Estavayer-le-Lac und Châtel-St-Denis befinden (fünf sind französischsprachig, eines deutschsprachig und eines zweisprachig). Jedes Gericht besteht aus einem oder einer oder mehreren Präsidentinnen und Präsidenten, Beisitzenden und Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Die Präsidentinnen und Präsidenten sind Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die Beisitzenden sind Laienrichterinnen und Laienrichter, die ihr Amt nebenamtlich ausüben. Die Bezirksgerichte tagen als Zivil- und Strafgerichte, bilden aber auch andere Gerichtsbehörden (Arbeitsgericht, Mietgericht usw.).
Zuständigkeiten
Es handelt sich um erstinstanzliche Gerichtsbehörden, die in zahlreichen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten entscheiden.
In Zivilsachen
Das Bezirkszivilgericht ist das ordentliche Zivilgericht. Es entscheidet erstinstanzlich in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, für die keine andere Zuständigkeit vorgesehen ist. Das Bezirkszivilgericht besteht jeweils aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Beisitzenden.Mietgericht entscheidet über Streitigkeiten aus Mietrecht betreffend nichtlandwirtschaftliche unbewegliche Sachen. Das Arbeitsgericht entscheidet in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet als Einzelrichterin oder als Einzelrichter in eherechtlichen Verfahren (Scheidung, Eheschutzmassnahmen), Verfahren betreffend Kinderbelange in familienrechtlichen Verfahren und über vermögensrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigen. Dies in den Fällen des summarischen Verfahrens, namentlich betreffend Rechtsöffnung, Konkurs, Arrest und Nachlassvertrag, sowie in den übrigen Fällen, in denen das Gesetz seine Zuständigkeit vorsieht. Folgende Gerichtsbehörden sind dem Bezirksgericht angegliedert: das Mietgericht und das Arbeitsgericht. DasIn Strafsachen
Das Bezirksstrafgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Straftaten, für die keine andere Behörde zuständig ist. Es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier Beisitzenden.
Die Polizeirichterin oder der Polizeirichter, deren Funktion von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bezirksstrafgerichts ausgeübt wird, entscheidet als Einzelrichterin oder Einzelrichter erstinstanzlich, sofern das Gesetz keine andere Behörde als zuständig bezeichnet, bei Übertretungen sowie Verbrechen und Vergehen, für welche eine Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu erwarten ist.Adressen
Gericht des Saanebezirkstribunalsarine@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Sensebezirks Amthaus Schwarzseestrasse 5 Postfach 67 1712 Tafers T + 41 26 305 74 04 M gerichtsense@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Greyerzbezirks Rue de l'Europe 10 Postfach 1630 Bulle T +41 26 305 64 44 M tribunalbulle@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Seebezirks Schlossgasse 2 Postfach 124 3280 Murten T +41 26 305 90 90 M gerichtsee@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Glanebezirks Rue de Moines 58 Postfach 160 1680 Romont T +41 26 305 94 60 M tribunalglane@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Broyebezirks Rue de la Gare 1 Postfach 861 1470 Estavayer-le-Lac T +41 26 305 91 00 M tribunalbroye@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier Gericht des Vivisbachbezirks Av. de la Gare 33 Postfach 272 1618 Châtel-St-Denis T +41 26 305 94 40 M tribunal-veveyse@fr.ch Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier
Rte des Arsenaux 17 Postfach 567 1701 Freiburg T +41 26 305 62 00 M