• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Staat und Recht
  • Justiz
  • Gerichtsbehörden - Staatsanwaltschaft

Gerichtsbehörden - Staatsanwaltschaft

Lead

-

Allgemeiner Auftrag

Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs-, Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen eidgenössischen und kantonalen Rechts. Sie untersucht von erwachsenen Personen begangene Straftaten im Kanton Freiburg. Sie vertritt den Staat vor den Bezirksstrafgerichten, dem Jugendstrafgericht, dem Wirtschaftsstrafgericht, dem Kantons- und dem Bundesgericht.

Organisation

Die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft. Sie order er wird von einer stellvertretenden Generalstaatsanwältin oder einem stellvertretenden Generalstaatsanwalt unterstützt. Beide werden auf Vorschlag des Justizrates vom Grossen Rat für fünf Jahre gewählt.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ebenfalls vom Grossen Rat gewählt werden, leiten die Vorverfahren, verfolgen die Straftaten im Zusammenhang mit der Untersuchung, erheben gegebenenfalls Anklage und vertreten diese. Sie erlassen Strafbefehle sowie Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen.

Die auf dem Gebiet der Jugendkriminalität spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bilden die Jugendstaatsanwaltschaft. Sie sind Generalistinnen und Generalisten, unter Vorbehalt der Spezialisierungen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und der schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Zuständigkeiten

Die Staatsanwaltschaft, handelnd durch ihre Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, leitet das Vorverfahren, verfolgt/bestimmt Straftaten im Rahmen der Untersuchung und erhebt gegebenenfalls Anklage.

Am Schluss der Untersuchung verfügt sie die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, oder wenn kein Straftatbestand erfüllt ist.

Sie erlässt einen Strafbefehl, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden oder dieser ausreichend geklärt ist und wenn sie eine der folgenden auszusprechenden Strafen für angemessen hält: eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten. Kann kein Strafbefehl erlassen werden, wird beim Bezirksstrafgericht Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag der beschuldigten Person das abgekürzte Verfahren durchführen, wenn diese den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht, die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt und die von der Staatsanwaltschaft verlangte Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahren beträgt.

Aufsichtsbehörde

Die Staatsanwaltschaft ist der Aufsicht des Justizrates unterstellt.

Sie unterbreitet dieser Behörde einen jährlichen Tätigkeitsbericht und alle zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Informationen.

Adresse

Staatsanwaltschaft
Liebfrauenplatz
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 39 39
M mp@fr.ch

Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier

Gesetzgebung

  • Reglement der Staatsanwaltschaft über ihre Organisation und Arbeitsweise
  • Rechtliche Grundlagen

Interner Link

Staatsanwaltschaft
Hauptbild
Cour intérieure du Tribunal cantonal - Innenhof des Kantonsgerichts
Cour intérieure du Tribunal cantonal - Innenhof des Kantonsgerichts © Alle Rechte vorbehalten
  • Gerichtsbarkeiten
  • Gerichtsbehörden - Arbeitsgericht
  • Gerichtsbehörden - Aufsichtsbehörde über das Grundbuch
  • Gerichtsbehörden - Bezirksgerichte
  • Gerichtsbehörden - Cellule judiciaire itinérante
  • Gerichtsbehörden - Enteignungskommission
  • Gerichtsbehörden - Friedensgerichte
  • Gerichtsbehörden - Jugendstrafgericht
  • Gerichtsbehörden - Kantonsgericht
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission der Universität
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission für Bodenverbesserungen (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission für die Ersterhebung (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Schiedsgericht in Sachen Kranken- und Unfallversicherung (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Schlichtungsbehörden in Mietsachen und Mietgericht
  • Gerichtsbehörden - Staatsanwaltschaft

  • Gerichtsbehörden - Versicherer (Sozialversicherungen)
  • Gerichtsbehörden - Verwaltungsbehörden
  • Gerichtsbehörden - Wirtschaftsstrafgericht
  • Gerichtsbehörden - Zwangsmassnahmengericht
  • Oberämter
Direktionen / zugehörige Ämter

Gerichtsbehörden

Kontaktinformation

Herausgegeben von Gerichtsbehörden

Letzte Änderung: 25.04.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche