Organisation
Die Enteignungskommission (nachfolgend: die Kommission) wurde durch das Gesetz über die Enteignung (Art. 3 ff.) eingesetzt. Ihr Präsident, ihre zwei Vizepräsidenten sowie ihre 15 Beisitzer werden vom Grossen Rat ernannt. Sie steht unter der Aufsicht des Justizrates. Ausserdem verfügt sie über zwei Sekretäre, die einzig vom Staatsrat ernannt werden. Sowohl der Präsident wie auch die Vizepräsidenten und Sekretäre müssen Juristen sein. Die Beisitzer ihrerseits müssen über die für die Schätzung notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Keiner der Vorgenannten darf der Verwaltung angehören.
Die Kommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss – zum Beispiel die Entschädigungsbegehren eines Eigentümers gegenüber seinem Nachbarn, in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes – dem Enteignungsrichter zuweisen.
Das Verfahren vor der Kommission ist geregelt in jenem Gesetz, welches sie einsetzt, sowie im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. Ihre Entscheide können mit Beschwerde an das Kantonsgericht angefochten werden.
Die Kommission setzt sich aktuell folgendermassen zusammen:
- Präsidentin : Anna Noël
- Vizepräsidenten/Innen : Danielle Julmy und Antonin Charrière
- Beisitzer/Innen :
- Gérald Cantin
- Pascal Chassot
- Olivier Chenevart
- Cécika Marie Angelica Christen
- Lorenz Fivian
- Andreas Freiburghaus
- Jacqueline Giroud
- German Imoberdorf
- Jean-Marc Sallin
- Patrik Schaller
- Noël Schneider
- Imre Schnierer
- Elodie Surchat
- Victorine Aline Van Zanten
- Sekretärinnen:
- (F): Sarah Luisier-Curchod
- (D): Cornelia Moser
Adresse
Enteignungskommission
p.A. Anna Noël
Etude Noël Legal
Chemin de Jolimont 14
Case postale 399
1701 Freiburg
T +41 26 321 12 03
E-mail Adresse : anna.noel@fr.ch
Sichere E-Mail Adresse : CEXP-ENTK.securise@fr.ch