Organisation
Jedes Bezirksgericht verfügt über ein Arbeitsgericht, das von einer Präsidentin oder einem Präsidenten sowie mindestens zwei Beisitzenden und mindestens vier Ersatzbeisitzenden gebildet wird. Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden werden paritätisch aus den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen gewählt.
Das Arbeitsgericht tagt mit drei Mitgliedern, nämlich der Präsidentin oder dem Präsidenten und zwei Beisitzenden, die die Arbeitgeberorganisationen bzw. die Arbeitnehmerorganisationen vertreten. Die Präsidentin oder der Präsident kann, je nach der Natur der Streitsache, Ersatzbeisitzende aus dem Wirtschaftszweig, dem die Parteien angehören, beiziehen.
Für arbeitsrechtliche Klagen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, zuständig.Zuständigkeiten
Das Arbeitsgericht entscheidet erstinstanzlich in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert weniger als 8'000 Franken beträgt. Es werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn der Streitwert 30'000 Franken nicht übersteigt.Adressen
Arbeitsgericht des Saanebezirks
Rte des Arsenaux 17 Postfach 567 1701 Freiburg T +41 26 305 62 00 Arbeitsgericht des Sensebezirks Amthaus Schwarzseestrasse 5 Postfach 67 1712 Tafers T + 41 26 305 74 04 Arbeitsgericht des Greyerzbezirks Rue de l'Europe 10 Postfach 158 1630 Bulle T +41 26 305 64 44 Arbeitsgericht des Seebezirks Schlossgasse 2 Postfach 124 3280 Murten T +41 26 305 90 90 Arbeitsgericht des Glanebezirks Rue de Moines 58 Postfach 160 1680 Romont T +41 26 305 94 60 Arbeitsgericht des Broyebezirks Rue de la Gare 1 Postfach 861 1470 Estavayer-le-Lac T +41 26 305 91 00 Arbeitsgericht des Vivisbachbezirks Av. de la Gare 33 Postfach 272 1618 Châtel-St-Denis T +41 26 305 94 40