Organisation
Jedes Bezirksgericht verfügt über ein Arbeitsgericht, das von einer Präsidentin oder einem Präsidenten sowie mindestens zwei Beisitzenden und mindestens vier Ersatzbeisitzenden gebildet wird. Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden werden paritätisch aus den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen gewählt.
Das Arbeitsgericht tagt mit drei Mitgliedern, nämlich der Präsidentin oder dem Präsidenten und zwei Beisitzenden, die die Arbeitgeberorganisationen bzw. die Arbeitnehmerorganisationen vertreten. Die Präsidentin oder der Präsident kann, je nach der Natur der Streitsache, Ersatzbeisitzende aus dem Wirtschaftszweig, dem die Parteien angehören, beiziehen.Für arbeitsrechtliche Klagen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, zuständig.
Zuständigkeiten
Das Arbeitsgericht entscheidet erstinstanzlich in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert weniger als 8'000 Franken beträgt.Es werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn der Streitwert 30'000 Franken nicht übersteigt.
Adressen
Arbeitsgericht des SaanebezirksRte des Arsenaux 17Postfach 5671701 FreiburgT +41 26 305 62 00Arbeitsgericht des SensebezirksAmthausSchwarzseestrasse 5Postfach 671712 TafersT + 41 26 305 74 04Arbeitsgericht des GreyerzbezirksRue de l'Europe 10Postfach 1581630 BulleT +41 26 305 64 44Arbeitsgericht des SeebezirksSchlossgasse 2Postfach 1243280 MurtenT +41 26 305 90 90Arbeitsgericht des GlanebezirksRue de Moines 58Postfach 1601680 RomontT +41 26 305 94 60Arbeitsgericht des BroyebezirksRue de la Gare 1Postfach 8611470 Estavayer-le-LacT +41 26 305 91 00Arbeitsgericht des VivisbachbezirksAv. de la Gare 33Postfach 2721618 Châtel-St-DenisT +41 26 305 94 40