Am 3. Dezember 2025 wurde bei einem in Grengspitz gefundenen Haubentaucher das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Gemäss Art. 7 und 8 der Verordnung BLV HPAI hat das LSVW eine Kontrollzone von 1 km um den Fundort festgelegt. Das LSVW ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitmassnahmen konsequent umzusetzen.
Massnahmen
In den Beobachtungsgebieten müssen Halter von 50 oder mehr Vögeln, von denen mindestens ein Tier zur Ordnung der Galliformes (Galliformes), Anseriformes (Anseriformes, Anatidae - Gänse, Enten, Schwäne) oder Struthioniformes (Struthioniformes - Strausse) gehört, eine der folgenden Massnahmen ergreifen. Für Hobbyhalter von weniger als 50 Vögeln werden diese Massnahmen dringend empfohlen:
- Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich.
- Sie stellen sicher, dass die Fütterungs- und Tränkplätze im Aussenklimabereich für Wildvögel nicht zugänglich sind und dass die Auslaufbereiche und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.
- Sie halten Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
Hinweise für die Bevölkerung
Wir erinnern daran, dass jeder Fund von toten Laridae (Möwen und Seeschwalben) und Stelzvögeln dem Wildhüter-Fischereiaufseher des Sektors gemeldet werden muss. Spaziergängern wird empfohlen, das Tier nicht zu berühren. Unter folgendem Link finden Sie die Kontakte der Wildhüter-Fischereiaufseher nach Sektoren: Wildhüter und Fischereiaufseher.
Wer Geflügel hält (auch als Hobby), muss sich unverzüglich in Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft, melden (Registrierungspflicht).
Weitere Informationen :