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  • Bewilligungspflichtige Bauten und Renovierungen

Die Gutachten in seinem Kompetenzbereich

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Das LSVW überprüft die Einhaltung der anwendbaren Gesetzgebung für alle Bau- und/oder Umbauprojekte welche in seinen Kompetenzbereich fallen

Bau- und/oder Umbauprojekte (einschliesslich Zweckänderungen), für welche eine Baubewilligung erforderlich ist und die entweder den Bereich der Lebensmittel (Herstellen, Verarbeitung, Lagern, Abgabe, usw.) oder die Haltung von lebenden Tieren betreffen, werden dem Amt für Lebenmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) unterbreitet. Dies gilt auch für Baugesuche, die diese Bereiche nur teilweise betreffen. Das Amt überprüft die Einhaltung der in diesem Bereich anwendbaren Gesetzgebung. 

Das LSVW kann während eines laufenden Bewilligungsverfahrens keine Pläne abändern lassen. In Zweifelsfällen oder falls Sie offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte bevor Sie Ihr Baugesuch beim Bau- und Raumplanungsamt einreichen. Falls die sich im unterbreiteten Dossier befindlichen Pläne unklar oder unvollständig sind, kann unser Gutachten ungünstig ausfallen. Je detaillierter das Gesuch ist, umso schneller kann das Dossier begutachtet werden.

Unser Amt beantwortet auch gerne Fragen betreffend Neubauten oder Zweckänderungsprojekte, die im Zusammenhang mit den oben erwähnten Bereichen stehen, aber keiner Bewilligungspflicht unterliegen.

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Stall © Alle Rechte vorbehalten - Pixabay/CCO
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 28.11.2023

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