Die gewerbsmässige Betreuung von Tieren ist wie folgt definiert: die Haltung, die Betreuung oder Zucht von Tieren, um für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen, oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken; die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld erfolgen.
Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Tieren
Eine kantonale Bewilligung benötigt, wer:
- ein Tierheim mit mehr als fünf Pflegeplätzen betreibt;
- gewerbsmässig Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere pro Tag anbietet;
- mehr als folgende Anzahl Tiere pro Jahr züchtet und aus der eigenen Nachzucht abgibt:
- zwanzig Hunde oder drei Würfe Hundewelpen,
- zwanzig Katzen oder fünf Würfe Katzenwelpen,
- 100 Kaninchen, Zwergkaninchen oder Meerschweinchen,
- 300 Mäuse, Ratten, Hamster oder Gerbils,
- 1000 Zierfische,
- 100 Reptilien,
- die Nachzucht mehr als von 5-25 Vogel paaren (je nach Grösse).
Personelle Anforderungen
In Tierheimen und bei anderer gewerbsmässiger Betreuung von Tieren müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden.
In den folgenden Fällen genügt es, wenn die für die Tierbetreuung verantwortliche Person nach Vorgaben für fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA, Artikel 197) verfügt:
- in Tierheimen mit maximal 19 Pflegeplätzen;
- bei anderer gewerbsmässiger Betreuung von höchstens 19 Tieren (z.B. Tierbetreuungsdienst);
In Tierheimen mit höchstens 5 Pflegeplätzen oder bei anderer gewerbsmässiger Betreuung von höchstens 5 Tieren pro Tag genügt es, wenn die für die Tierbetreuung verantwortliche Person über die für die Haltung der betreuten Tierarten verlangte Ausbildung verfügt.
Handel und Werbung mit Tieren
Diese Aktivität ist bewilligungspflichtig durch das LSVW.
Anforderungen ans Personal:
- Betriebe, die mit Tieren handeln, müssen Kontrollregister der Tierbestände (mit allen Angaben über Zu- und Abgänge) führen.
- Die Tiere dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.
- Wer Heim- und Wildtiere gewerbsmässig verkauft, hat schriftlich über die Bedürfnisse der Tiere zu informieren.
Dokumente
- Informationen über die Anforderungen gewerbsmässige Zucht von Vögeln und Kaninchen PDF, 443.13k
- Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden PDF, 159.9k
- Zusatzformular "Personenblatt für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren + Nutzhunden PDF, 123.59k
- Zusatzformular "Umfang des Betriebs, bzw. der Zucht von Heimtieren und Nutzhunden PDF, 136.05k
- Zusatzformular "Tierhaltung in Betrieben zur Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden PDF, 180.59k