Bewilligungspflichtige Hunde
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Am 01.01.2024 wurde der Artikel 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Für die Haltung solcher Hunde ist keine Bewilligung des LSVW mehr erforderlich.
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
KontaktinformationHerausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 04.01.2024