Die Gesuchsteller/innen füllen das Formular «Gesuch um Haltebewilligung von Listenhunden» aus.
Bewilligungspflichtige Hunde
Ab dem 01.01.2024 und infolge des Inkrafttretens der Änderungen des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) wird der Artikel 19 aufgehoben. Alle Halter von bewilligungspflichtigen Hunden werden individuell angeschrieben.
Halter, die einen Hund anschaffen möchten, dessen Rasse auf der vom Staatsrat erlassenen Liste der bewilligungspflichtigen Hunde steht, müssen beim Amt ein Gesuch um Haltebewilligung einreichen (Art. 19 Abs. 1 HHG).
Die Gesuchsteller füllen das Formular "Gesuch um Haltebewilligung von Listenhunden (3a)" aus und schicken es zusammen mit den verlangten offiziellen Dokumenten an das Amt. Bei der Beurteilung des Dossiers entscheidet das Amt, ob und unter welchen Bedingungen eine Haltebewilligung ausgestellt werden kann.
Die bewilligungspflichtigen Rassen
- American Staffordshire Terrier
- Boerbull (Boerboel)
- Bullterrier
- Cane Corso Italiano
- Dobermann
- Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
- Dogo Canario (Kanarische Dogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin espanol (Spanischer Mastiff)
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa
Gebühr
Eine Rechnung in Höhe von maximal CHF 500.- wird dem Halter zugeschickt, sobald das Amt alle verlangten Dokumente erhalten hat. Er wird anschliessend mit dem Hund zu einer Beurteilung der Führbarkeit aufgeboten. Halter, welche mehrere bewilligungspflichtige Hunde halten möchten, müssen für jeden Hund ein offizielles Formular (3a) ausfüllen. Um mehr als vier erwachsene Hunde im gleichen Haushalt zu halten, müssen sie ausserdem das Formular "Bewilligungsgesuch für das Halten von mehr als vier erwachsenen Hunden" (siehe Rubrik Mehr als vier erwachsene Hunde) ausfüllen.
Bemerkungen
Für das vorübergehende Verbringen eines solchen Hundes in das Kantonsgebiet von höchstens 90 Tagen wird keine Bewilligung benötigt, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt.
Dokumente
Kantonale Gesetzesgrundlagen
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 11.09.2023