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Tierschutz - Aktivitäten und Leistungen

Lead

Das offizielle Kontrollorgan für den Tierschutz hat die Aufgabe sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Tierschutz eingehalten werden. Das bedeutet nicht nur die Rechtsanwendung und Kontrolle der Vorschriften, sondern auch das Anordnen und Durchsetzen von Verbesserungen bei Auftreten von Mängeln oder Missständen.

Diese Aktivitäten betreffen alle Nutztiere, Heimtiere, Versuchstiere und Wildtiere, welche im Kanton Freiburg gehalten werden oder in diesem in freier Wildbahn leben und für welche die gesetzlichen Vorgaben anwendbar sind.

Im Rahmen dieses Auftrages werden folgende Leistungen erbracht:

  • Erstellen von Bewilligungen für bewilligungspflichtige Tierhaltungen, Tierausstellungen oder Handel und Werbung mit Tieren;
  • Inspektionen von Tierhaltungen in Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben;
  • Download-Dokumente, Gesetzesgrundlagen und Links bezüglich Tierschutz
  • Meldung für schlecht gehaltene oder missbrauchte Tiere
  • Mitarbeit bei der Ausbildung von Personen, für welche die Tierschutzgesetzgebung eine spezifische Ausbildung fordert und Überprüfung des Vorliegens dieser Ausbildungen;
  • Bearbeiten der Meldungen bezüglich gefundener Tiere und allenfalls Organisation derer Unterbringung;
  • Bewilligen von Tierversuchen in enger Zusammenarbeit mit der Tierversuchskommission.

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Adler
Adler © Alle Rechte vorbehalten - Pixabay/CCO
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 29.01.2025

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