Umweltmassnahmen umfassen von der Landwirtschaft ergriffene Massnahmen für:
- den Bodenschutz (namentlich die Erosionsvorbeugung, die pfluglose Saat)
- den Schutz naturnaher Lebensräume (namentlich die ökologische Vernetzung und die Ökoqualität)
- den Gewässerschutz (Nitratprojekte)
Unterlagen
Link Extern
Herausgegeben von
Amt für Landwirtschaft
Letzte Änderung : 09/06/2020