Das Amt führt regelmässig Kontrollen der öffentlichen Schwimm- und Strandbäder durch; insbesondere der chemischen und mikrobiologischen Qualität des Wassers. In Anwendung der Lebensmittelgesetzgebung überprüft das Amt die GUB/GGA-Pflichtenhefte und greift im Falle von Täuschungen ein. Als Vollzugsbehörde obliegt dem LSVW zudem die Unterzeichnung der Exportzertifikate für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie für lebende Tiere und Produkte tierischer Herkunft. Ausserdem ist das Amt mit der Umsetzung von verschiedenen Aufgaben im Bereich des Chemikalienrechts betraut.
Letzte Änderung : 09/06/2020