Zu Hause leben mit einem Pflege- oder Unterstützungsbedarf
Informationen über die Hilfe und Pflege zu Hause im Kanton Freiburg für Patientinnen und Patienten, betreuende Angehörige und Anbieter von Pflege- und Unterstützungsleistungen zu Hause.
Für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige
Leistungserbringer
- Das sozialmedizinische Netzwerk in Ihrem Bezirk
- Einrichtungen der Hilfe und Pflege
- Spitex-Organisation in Ihrer Region
- Private Spitex-Organisation
- Selbstständige Pflegefachpersonen
- Zusätzliche Informationen für Menschen mit Diabetes , Krebs , Atemwegserkrankungen sowie über Palliative Care
Weitere Organisationen, die im Bereich Pflege und Unterstützung zu Hause tätig sind
Die Koordinationsstelle des sozialmedizinischen Netzwerks in Ihrem Bezirk gibt Auskunft über die Organisationen, die in Ihrer Region tätig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei verschiedenen Verbänden wie:
Für die Leistungserbringer von Pflege und Unterstützung
Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen
- Berufsausübungsbewilligung Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Bewilligung für den Betrieb einer Gesundheitsinstitution
Finanzierung der Leistungserbringer
Häufige Fragen
Sie können sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder direkt an die Leistungserbringer (lien vers la liste des prestataires sur la nouvelle page) wenden. In Ihrem Bezirk gibt es für diese Leistungen eine Koordinationsstelle. Siehe Seite: Wie kann ich eine Pflegeheimleistung in Anspruch nehmen?
Pflegende Angehörige Freiburg beantwortet gerne Ihre Fragen. Ihr Bezirk verfügt über eine Koordinationsstelle, die Ihnen ebenfalls Auskunft geben kann Koordinationsstellen | AFISA - VFAS .
Sie können sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Ihr Bezirk verfügt über eine Koordinationsstelle, die Ihnen ebenfalls Auskunft geben kann. Siehe Seite: Wie kann ich eine Pflegeheimleistung in Anspruch nehmen?
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Angehörige, die einer hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit diese zu Hause leben kann (https://www.pa-f.ch/de/prestations/aide-financiere/indemnite-forfaitaire ).
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt verschreibt Pflegeleistungen, die von einem Leistungserbringer Ihrer Wahl an Ihrem Aufenthaltsort in der Schweiz erbracht werden. Es kommen die im fraglichen Kanton geltenden Tarife zur Anwendung. Zusätzlich zum Franchiseanteil und Selbstbehalt gemäss KVG müssen Sie möglicherweise einen Beitrag leisten, wenn dieser im Kanton, in dem Sie sich aufhalten, vorgesehen ist. Erkundigen Sie sich beim Leistungserbringer.
Sie betreuen in Ihrem Kanton gelegentlich eine Freiburger Patientin oder einen Freiburger Patienten?
Sie müssen keine Bewilligung einholen. Für die Erstattung der Pflegerestkosten schicken Sie Ihre Rechnung zu dem in Ihrem Kanton oder Ihrer Region geltenden Tarif und legen ihr eine Kopie der Rechnung an die Krankenkasse sowie den Nachweis bei, dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen wird. Sie können die Unterlagen per Post oder per E-Mail an financementsoins@secu.fr.ch senden.
Sie wollen im Kanton Freiburg regelmässig Freiburger Patientinnen und Patienten betreuen?
Sie müssen eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung einholen. Anschliessend können Sie die im Kanton Freiburg gültigen Pflegerestkosten beantragen (Selbstständige Pflegefachpersonen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause ohne Leistungsauftrag der öffentlichen Hand Freiburg).
Merh Dazu
Herausgegeben von Sozialvorsorgeamt
Letzte Änderung: 11.07.2025