Organisation der Betreuung zu Hause
Das Ziel der Betreuung zu Hause ist eine gute Lebensqualität der Betroffenen, indem sie möglichst lange ein Höchstmass an Selbstständigkeit bewahren.Erst wenn alle Massnahmen für einen Verbleib zu Hause erschöpft sind, wird ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung in Erwägung gezogen.
Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein Angebot der Hilfe und Pflege zu Hause zur Verfügung steht.Der Kanton hat ein System von Pauschalentschädigungen für betreuende Angehörige eingeführt.
Mit den Projekten und Konzepten der GSD (wie z. B. Senior+ oder das kantonale Konzept Palliative Care) soll diese Betreuung ausgebaut werden, indem zum einen das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten ins Zentrum gerückt und zum anderen die betreuenden Angehörigen im Alltag unterstützt werden.
Hilfe zu Hause
Die Leistungen der Hilfe zu Hause umfassen insbesondere alltägliche Tätigkeiten wie Haushalt, Wäsche, Mahlzeiten, Einkäufe, soziale Begleitung – als Unterstützung oder stellvertretend für die Familie – sowie erzieherische und soziale Aufgaben.Die Tarife der Familienhilfe werden auf kantonaler Ebene entsprechend dem Einkommen und Vermögen der Nutzerinnen und Nutzer festgelegt und grundsätzlich von den Begünstigten oder einer eventuellen Zusatzversicherung übernommen.
Pflege zu Hause
Die Pflegeleistungen sind auf Bundesebene festgelegt und umfassen Folgendes:
- Abklärung, Beratung und Koordination
- Untersuchungen und Behandlungen wie Messung der Vitalzeichen, Einführen von Sonden und Anlegen von Infusionen, Massnahmen zur Atemtherapie und bei Hämodialyse, Verabreichung von Medikamenten und Nährlösungen, Versorgen von Wunden und Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen.
- Grundpflege für Patientinnen und Patienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können und für psychisch kranke Personen.
Die Leistungen werden grundsätzlich auf ärztliche Verschreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Tarife werden vom Bundesrat festgelegt. Sie gelten auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Wie bei anderen ambulanten Leistungen zahlt die Patientin oder der Patient die Franchise und den Selbstbehalt.
Pauschalentschädigung
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Angehörige, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann. Die Höhe der Pauschalentschädigung wird vom Staatsrat festgelegt. Jede Region verfügt über ein Reglement, in dem die Kriterien für die Gewährung festgelegt sind.