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Swimmingpool entleeren und reinigen, ohne den Gewässern zu schaden

Lead

Es ist wichtig, beim teilweisen oder vollständigen Ablassen des Wassers aus dem Pool und bei der Reinigung von Pool und Filter bestimmte Regeln zu beachten. Der unsachgemässe Betrieb kann nämlich zu einer Verschmutzung von Wasserläufen, zur Zerstörung von Flora und Fauna und zu Fischsterben führen.

Badewasser

Dieses Wasser gilt als nicht verschmutzt und muss in Regenwasserkanalisationen mit Gewässeranschluss eingeleitet werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie mindestens 48 Stunden vor dem Entleeren des Swimmingpools die Zufuhr von Wasserbehandlungsmitteln (Chlor, Brom, ...) und die Wasserbehandlung (Elektrolyse) einstellen.

Reinigungsabwasser

Beim Reinigungsabwasser handelt es sich um das Abwasser, das bei der Reinigung des Swimmingpools (nach dessen Entleerung) anfällt und Reinigungsmittel, Säuren oder Chlorwasser enthält. Sie sind verunreinigt und müssen daher wie das Schmutzabwasser des Hauses (WC, Dusche, Waschbecken usw.) gesammelt und über die Abwasserkanalisation, also über die Leitungen, die an die Kläranlage (ARA) angeschlossen sind, abgeleitet werden.

Filterreinigungsabwasser

Das Abwasser, das bei der Reinigung der Filter entsteht (Filter mit Sand, Diatomeen, Kartuschen usw.), gilt als verschmutzt und muss entsprechend wie das Reinigungsabwasser gesammelt und zusammen mit dem Schmutzabwasser des Hauses abgeleitet werden.

Richtiges Verhalten bei einer Verschmutzung

Leider gibt es im Kanton nach wie vor jedes Jahr Gewässerverschmutzungen, die auf private Schwimmbäder zurückzuführen sind.

Es ist daher unbedingt auf eine ordnungsgemässe Abwasserbeseitigung vor dem Entleeren und Reinigen des Pools zu achten.

Bei Verschmutzungen und in Notfällen muss die Notfallnummer 117 kontaktiert werden.

Keine Abfälle und Flüssigkeiten über Ablaufgitter entsorgen

Die Tatsache, dass Ablaufgitter zu Unrecht auch Kanalisationsschächte genannt werden, kann den Eindruck entstehen lassen, dass sie an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind. Dies ist aber nur selten der Fall. Vielmehr ist es so, dass das Wasser mit dem eingeleiteten Schmutzabwasser und den weggeworfenen Kleinabfällen meist direkt in ein nahegelegenes Fliessgewässer fliesst. Die Folgen sind Wasserverunreinigungen und Schädigungen des Ökosystems, die zu Fischsterben führen können.

Abfälle und Flüssigkeiten gehören somit unter keinen Umständen in ein Ablaufgitter!

Ein paar Tipps für einen geringeren Wasserverbrauch

Es ist wichtig, unsere Gewässer nicht zu verschmutzen; genauso wichtig ist es, diese lebenswichtige Ressource zu schonen. In der Schweiz verbraucht eine Person pro Tag 160 Liter Wasser (dazu kommt noch das virtuelle Wasser[1]). Dabei kann mit einfachen Massnahmen Wasser gespart werden:

  • Wasser nicht unnötig laufen lassen und undichte Stellen reparieren;
  • duschen statt baden;
  • die Spül- und Waschmaschinen nur starten, wenn sie gut gefüllt sind;
  • den Rasen nicht bewässern;
  • Fahrzeuge möglichst wenig waschen;
  • auf private Schwimmbäder verzichten und stattdessen öffentliche Schwimmbäder besuchen;
  • das Regenwasser sammeln.

[1] Wasser, das für die Erzeugung von Waren und Dienstleistungen erforderlich ist

Mehr dazu

  • Privatschwimmbäder, Vorschriften im Bereich des Gewässer- und Umweltschutzes PDF, 678.51k
  • Zum Schutz unserer Gewässer dürfen Strassenschächte und Rinnen nicht als Entsorgungslösung missbraucht werden

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Herausgegeben von Amt für Umwelt

Letzte Änderung: 11.12.2023

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