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Mikroverunreinigungen im Abwasser

Lead

Das Amt für Umwelt (AfU) hat eine kantonale Planung zur Elimination von Mikroverunreinigungen in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ausgearbeitet. Bis 2040 sollen 90% der Bevölkerung an einer ARA mit einer Reinigungsstufe für diese Spurenstoffe angeschlossen sein. Dies ist nötig, um die Wasserqualität der Fliessgewässer sowie die Qualität der Trinkwasserreserven sicherzustellen.

Heutzutage entfernen die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in erster Linie die Nährstoffe (Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff) aus dem Abwasser. Unzählige Stoffe werden nicht oder nur teilweise zurückgehalten. Eine grosse Anzahl von chemischen Substanzen (Medikamente, Kosmetika, Biozide, Lebensmittelzusatstoffe, Reinigungsmittel, Imprägnierungsmittel, Farben, etc.) wird ständig in die Gewässer eingetragen. Hier können diese Substanzen, die unter dem Begriff "Mikroverunreinigungen" zusammengefasst werden, bereits in geringen Konzentrationen Schädigungen bei Wasserlebewesen hervorrufen oder unsere Trinkwasserressourcen beeinträchtigen.

Wohl können Mikroverunreinigungen über diffuse Einträge in Oberflächengewässer gelangen. Diese Einträge stammen beispielsweise aus der Landwirtschaft (Pflanzenschutzmittel), dem Strassenverkehr (Schwermetalle) oder aus der Siedlung via Mischwasserüberläufe. Den wichtigsten kontinuierlichen Eintragspfad für Mikroverunreinigungen stellen jedoch die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) dar. Um den Eintrag dieser Substanzen zu halbieren, sollen in der Schweiz rund 100 ARA mit einer zusätzlichen Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen ausgerüstet werden. Dabei ist, bezogen auf das Rohabwasser und gemessen anhand der problematischen Substanzen, eine Reinigungsleistung von 80% zu erreichen.

Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und dessen Ausführungsverordnung (GSchV) traten am 1. Januar 2016 in Kraft. Letztere legt die Ausbaukriterien  fest (grosse ARA sowie mittlere ARA mit einem grossen Einfluss auf die Fliessgewässer und auf die Trinkwasserressourcen), gemäss deren ARA im Zeitraum von 2015 bis 2035 Massnahmen treffen müssen. Die erforderlichen Massnahmen werden vom Bund zu 75 % aus einem Fond abgegolten, der durch eine Abwasserabgabe (maximal 9 Franken pro angeschlossenen Einwohner), die von 2016 bis 2040 schweizweit erhoben wird, gespiesen wird.

Zur Entfernung von Mikroverunreinigungen existieren verschiedene Technologien. Es kommen insbesondere die Behandlung mit Pulveraktivkohle oder die Ozonung in Frage. Welches Verfahren sich am besten eignet, sollte von Fall zu Fall in Funktion des zu behandelnden Abwassers abgeklärt werden.

Kantonale Planung

Im Kanton Freiburg begann die Ausarbeitung einer kantonalen Strategie zur Elimination der Mikroverunreinigungen im Jahr 2010. Dabei wurden der Gesamtzustand der 25 bestehenden Kläranlagen, das Potenzial von Zusammenschlüssen sowie die Auswirkungen auf die Fliessgewässer beurteilt.

Die vom AfU ausgearbeitete Planung berücksichtigt die Projekte zur Regionalisierung der ARA, die derzeit diskutiert werden, sowie die Gewässerbewirtschaftung auf Ebene des Einzugsgebiets. Bis 2040 soll laut Planung Folgendes erreicht werden:

  • 8 ARA werden aufgerüstet, um die Mikroverunreinigungen zu eliminieren.
  • 13 ARA werden an eine Freiburger oder Waadtländer ARA mit einer Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen angeschlossen.
  • 2 ARA bleiben ohne Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen und 1 ARA wird an eine solche Anlage angeschlossen.
  • Es werden Studien für den Anschluss einer weiteren ARA realisiert.

Nach der Umsetzung dieser Massnahmen werden rund 90% der Freiburger Bevölkerung an eine ARA angeschlossen sein, die mit einer Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen ausgestattet ist.

Die Gesamtkosten für diese Arbeiten werden auf 89 Millionen Franken geschätzt, wovon 66 Millionen Franken vom Bund abgegolten werden. Diese Kostenschätzung umfasst einzig die Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen. Allfällige Erneuerungen und Erweiterungen sowie Projekte zur Regionalisierung der Abwasserreinigung sind darin nicht enthalten.

Die kantonale Planung zur Elimination der Mikroverunreinigungen ist provisorisch und wird regelmässig aktualisiert. Sie wird namentlich aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung des kantonalen Richtplans, der unter anderem auch die Projekte für die Regionalisierung der ARA behandeln wird, angepasst werden.

Situation im Jahr 2040

Situation im Jahr 2040 mit den vorgesehenen Massnahmen (Regionalisierung, Elimination der Mikroverunreinigungen), sowie Anteil im Vorfluter des bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigten Abwassers (Modellierung)
Vergrössern Situation im Jahr 2040 mit den vorgesehenen Massnahmen (Regionalisierung, Elimination der Mikroverunreinigungen), sowie Anteil im Vorfluter des bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigten Abwassers (Modellierung) © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Situation im Jahr 2040 mit den vorgesehenen Massnahmen (Regionalisierung, Elimination der Mikroverunreinigungen), sowie Anteil im Vorfluter des bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigten Abwassers (Modellierung)

Mehr dazu

Elimination der Mikroverunreinigungen in den Freiburger Abwasserreinigungsanlagen - Kantonale Planung (PDF, 3.84MB)

Link Extern

  • Aktiv werden gegen Mikroverunreinigungen - energie-umwelt.ch
  • Anforderungen an neue Verfahren zur Spurenstoffelimination auf ARA in der Schweiz - VSA-Plattform
  • Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen - Vollzugshilfe - Bundesamt für Umwelt
  • Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser - Bundesamt für Umwelt
  • Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern - Bundesamt für Umwelt
  • Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern aus diffusen Einträgen - Bundesamt für Umwelt

Kontakt

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ARA Freiburg © 2011 Benjamin Ruffieux - 2011 Benjamin Ruffieux
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Herausgegeben von Thema Wasser

Letzte Änderung: 17.02.2025

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