• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Umwelt
  • Gemeinden: Ihre Zuständigkeit und Ihr Beitrag im Bodenbereich

Gemeinden: Ihre Zuständigkeit und Ihr Beitrag im Bodenbereich

Lead

In Anwendung des Bundes- und kantonalen Rechts obliegen im Bereich des Bodenschutzes mehrere Aufgaben den Gemeinden.

Ihre Zuständigkeit

Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zum Bodenschutz haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie integrieren den qualitativen und quantitativen Bodenschutz in ihre Ortsplanung und berücksichtigen den Bodenwert bei der Wahl der Bodennutzungen.
  • Sie kontrollieren, insbesondere bei der Ausführung von Bauprojekten, ob die Bodenschutzbedingungen eingehalten werden.

Zusätzliche Informationen

  • Baustellen: damit die Böden langfristig fruchtbar bleiben - Empfehlungen (PDF, 308.27k)
  • Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau – Tipps und Richtlinien für die Planung
  • Entsorgung natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle - Vollzugshilfe (PDF, 2.62MB)
  • Verwertung und Entsorgung von Aushubmaterial und Bodenaushub (PDF, 227.75k)
  • Saubere Veranstaltung: für nachhaltige Kultur- und Sportevents

Ihr Beitrag

Was Sie tun können für boden- und gewässerschonende Veranstaltungen im Freien

Den Veranstaltern die von den kantonalen Behörden und zuständigen Dienststellen ausgearbeitete Dokumentation verteilen.
Im Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese" und den Einlageblättern finden Sie die nötigen Informationen, um eine Veranstaltung auf der Grünen Wiese boden- und gewässerschonend durchzuführen sowie damit zusammenhängende Formulare.

Falter
Vergrössern Falter © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Falter

Was Sie tun können, um den Boden nicht zu verschmutzen

Auf den Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln verzichten. Beim Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln gelangen nämlich unter anderem Schwermetalle und organische Schadstoffe in die Böden. Diese sind nicht oder nur schwer abbaubar, reichern sich deshalb in den Böden an und gefährden deren Fruchtbarkeit. Eine zu hohe Schadstoffkonzentration stellt ein Risiko für die Gesundheit dar. Mehr dazu: Zum Umgang mit Pestiziden | Staat Freiburg

Was Sie tun können, um die Bevölkerung zu sensibilisieren

Die Garten-Charta bekannt machen, in der erklärt wird, welche Massnahmen die Artenvielfalt im eigenen Garten begünstigen. Das Dokument hat keinen Vertragscharakter. Wer die Charta unterzeichnet, geht die freiwillige moralische Verpflichtung ein, den Sinn der Garten-Charta zu respektieren und ihre nützlichen Massnahmen anzuwenden. Auf der Plattform der Westschweizer Ämter für Energie und Umwelt (energie-environnement.ch) finden Sie sämtliche Informationen zur Charta (Funktionsweise, Emblem, Geschichte, PDF-Dokument, interaktiver Garten).

Im Idealfall wird die Garten-Charta lokal von der Gemeinde oder einer Anwohnervereinigung verwaltet.

Charte des jardins
Vergrössern Charte des jardins © 2018 energie-environnement.ch
Charte des jardins
Illegalen Abfallverbrennung
Vergrössern Illegalen Abfallverbrennung © 2006 Amt für Umwelt - Staat Freiburg
Illegalen Abfallverbrennung

Was sie gegen das Verbrennen von Abfällen im Freien tun können

  • Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde (z.B. mit Artikeln im Informationsblatt der Gemeinde) regelmässig daran erinnern, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien, in Fässern oder im Kamin verboten ist.
  • Die Angestellten der Gemeinde für das Thema sensibilisieren und regelmässig Kontrollen durchführen lassen.

Kontakt

Amt für Umwelt, Sektion UVP, Bodenschutz und Anlagensicherheit

Hauptbild
Boden
Boden © 2015 Maud Chablais - 2015 Maud Chablais
  • Abfall
  • Altlasten
  • Biosicherheit
  • Bodenschutz
  • Dokumentation - Umwelt
  • Elektrosmog
  • Gefährliche Stoffe
  • Klima
  • Labor
  • Lichtemissionen (Lichtverschmutzung): Die dunkle Seite des Lichts
  • Luftreinhaltung
  • Lärm
  • Thema Wasser
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Unterstützungsdienst bei Verschmutzungen

Verlinkte Seiten

  • Gemeinden: Ihre Zuständigkeit und Ihr Beitrag im Umweltbereich
  • Dokumentation - Boden
  • Rechtliche Grundlagen - Boden
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Umwelt

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Bodenschutz

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Umwelt

Letzte Änderung: 19.02.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: