COVID-19 - Information für Bildungsanbieter
Seit Montag, 19. Oktober, gelten in der Schweiz Einschränkungen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Im Kanton Freiburg wurde die COVID-19-Verordnung angepasst. Gemäss Artikel 6d, Abs.1 Buchstabe b kann Präsenzunterricht nach wie vor stattfinden, falls die betrieblichen Gesundheitsschutzpläne strikt angewendet werden. Bezüglich der Prävention von COVID-19 verweisen wir auf die Webseiten des SVEB und des SBFI (rubrique formation continue).