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Verwertungverfahren

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Verwertungverfahren (Betreibungsverfahren)

Verwertungverfahren

Der Schuldner hat die Mitteilung des Verwertungsbegehrens erhalten. Er hat den Saldo nicht bezahlt und/oder die erteilte Aufschubsbewilligung nicht eingehalten. Das Amt schreitet nun folgendermassen zur eigentlichen Verwertung:

Wenn es sich um eine Sachpfändung oder um eine Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes handelt

  • Die Beteiligten erhalten ein Schätzungsprotokoll.
  • Der Schuldner und die Gläubiger erhalten eine Steigerungsanzeige, welche sie über Steigerungstag und –ort, Datum der Publikation in den Tageszeitungen und Datum der Wegnahme der gepfändeten Objekte informiert.
  • Gegenstände, welche anlässlich der Pfändung im Besitz des Schuldners geblieben sind und vom Amt nicht in Verwahrung genommen wurden, werden am angegebenen Datum abgeholt.
  • Die Versteigerung wird in den Tageszeitungen publiziert.
  • Die Versteigerung findet am festgesetzten Tag und Ort statt.
  • Der Versteigerungserlös wird verteilt.
  • Die vollständig beglichenen Betreibungen werden als bezahlt registriert.
  • Eine Nachpfändung wird vollzogen und wenn neue Gegenstände gepfändet werden können, sind diese möglichst rasch zu verwerten.
  • Können keine neuen Gegenstände gepfändet werden, erhalten die Gläubiger für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung einen Verlustschein nach Pfändung.

Wenn es sich um eine Pfändung von Grundstücken oder eine Betreibung auf Grundpfandverwertung handelt

  • Die Schätzung der Liegenschaft wird vollzogen
  • Schuldner und Gläubiger erhalten ein Schätzungsprotokoll.
  • Der Schuldner und die Gläubiger erhalten eine Steigerungsanzeige, welche sie über Steigerungstag und –ort und das Datum der Publikation in den Zeitungen informiert.
  • Die Versteigerung wird in den Amtsblättern publiziert.
  • Die Hypothekargläubiger geben ihre Forderung ein.
  • Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen werden erstellt.
  • Die Versteigerung findet am festgesetzten Tag und Ort statt.
  • Der Eigentumsübertrag im Grundbuch erfolgt.
  • Die Verteilung des Erlöses erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft des Verteilungs- und Kollokationsplans.
  • Die vollständig beglichenen Betreibungen werden als bezahlt registriert.
  • Die Pfändungsgläubiger erhalten für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung einen Verlustschein nach Pfändung. Der die Verwertung verlangende Hypothekargläubiger erhält für den ungedeckten Betrag seiner Forderungseingabe einen Pfandausfallschein.
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Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt

Letzte Änderung: 10.12.2024

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