Das heutige Zentralgefängnis ist veraltet
Dieses 1893 eröffnete Zentralgefängnis in der Freiburger Unterstadt ist veraltet und genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Es stellen sich Sicherheitsprobleme, weil das Gefängnis inmitten eines Wohngebiets liegt. Die Bedingungen für Personal und Insassen sind nicht mehr zeitgemäss. Weil das historische Gebäude unter Schutz steht, ist ein Umbau des bestehenden Zentralgefängnisses nicht realistisch.
Die vorgeschlagene Lösung
Der Staatsrat schlägt vor, das Zentralgefängnis an den Standort Bellechasse zu verlegen. Das Projekt umfasst neben dem Bau eines neuen Zentralgefängnisses für Untersuchungshaft auch den Bau eines Gebäudes für den Strafvollzug in Halbgefangenschaft und mit Arbeitsexternat sowie die nötige Erweiterung der Küche und des Parkplatzes. Die Sicherheit der Bevölkerung und die Bedingungen für Insassen und Angestellte werden damit verbessert. Zudem vereinfacht die Zentralisierung des Freiburger Strafvollzugs an einem Standort dessen Organisation ganz erheblich.
Der Staatsrat und der Grosse Rat empfehlen ein JA
Der Staatsrat hatte für das Projekt einen Kredit von 53 Millionen Franken beantragt. Der Grosse Rat stimmte der Vorlage mit 97 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Für den Staatsrat und den Grossen Rat ist das eine sichere, leicht umsetzbare und wirtschaftliche Lösung.
Aus all diesen Gründen hatten der Grosse Rat und der Staatsrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern empfohlen, am 28. September JA zu stimmen. Bei der Abstimmung haben 67,77 % der Freiburger Bevölkerung für den Baukredit gestimmt.
Die parlamentarischen Debatten
Der Grosse Rat befasste sich am 22. Mai 2025 mit dieser Vorlage und nahm sie mit 97 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung an. Er anerkannte die Wichtigkeit, das veraltete Zentralgefängnis zu schliessen und durch ein neues am Standort Bellechasse zu ersetzen. Das Projekt sei ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Zudem könnten so die Arbeitsbedingungen des Personals und die Haftbedingungen der Insassen verbessert werden. Und schliesslich ermögliche die Zentralisierung in Bellechasse organisatorische Synergien, die geeignet seien, den Freiburger Strafvollzug effizienter und wirtschaftlicher zu machen.
Keine Differenzen
In der Debatte im Grossen Rat wurden keine Differenzen sichtbar, da alle Fraktionen das Projekt unterstützten. Vereinzelt wurden die Kosten thematisiert, wobei aber anerkannt wurde, dass sie im üblichen Rahmen für ein Bauvorhaben dieser Art seien. Die Kosten seien der Sicherheit geschuldet, es gehe nicht um Komfort oder Luxus. Das Geld sei deshalb gut investiert.
Zudem wurde festgehalten, dass die erste Etappe des Ausbaus der Anstalt in Bellechasse, die 2024 eingeweiht werden konnte, erfolgreich realisiert wurde. Das Projekt konnte dank guter Organisation gemäss der Verordnung über die bedeutenden Immobilienvorhaben des Staates so zu Ende gebracht werden, dass der Kreditrahmen eingehalten werden konnte und sogar ein Restbetrag zurückgegeben werden kann. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Kostenrahmen auch beim vorliegenden Projekt für ein neues Zentralgefängnis eingehalten werden kann.
Häufig gestellte Fragen
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Das Zentralgefängnis von 1893 ist veraltet. Es erfüllt weder heutige Sicherheitsstandards noch Mindestanforderungen für Haftbedingungen. Ein Ausbruch im Jahr 2017 zeigte diese Mängel deutlich. Das Gefängnis liegt zudem mitten in einem Wohnquartier, was zu Problemen im Zusammenleben führt. Das Alter des historischen Gebäudes, seine ungeeignete Struktur und sein Status im Denkmalschutz würden eine viel zu teure Renovierung nach sich ziehen. Aus all diesen Gründen ist eine Verlegung des Zentralgefängnisses nach Bellechasse sinnvoll.
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Das Zentralgefängnis soll vollständig nach Bellechasse verlegt werden, wo es in die bestehende Anstalt integriert werden kann. Geplant sind der Bau eines Gebäudes für das Zentralgefängnis, ein Gebäude für Halbgefangenschaft sowie die nötige Anpassung der Kapazitäten von Küche und Parkplatz. Alles wird modular gebaut, um flexibel auf zukünftige Bedürfnisse reagieren zu können. Ziel ist es, über einen einzigen Standort für den Strafvollzug im Kanton zu verfügen.
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Die Investition erlaubt es, eine angemessene, menschenwürdige und zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen. Diese Investition jetzt zu tätigen, spart langfristig Kosten. Alle geprüften Varianten zeigen: Diese Lösung ist sicher, flexibel und am einfachsten umzusetzen. Ein Vergleich mit dem Kanton Solothurn, wo vor zehn Jahren ein ähnliches Projekt realisiert wurde, zeigt, dass die Baukosten des Freiburger Projektes angemessen sind, wobei die Kosten pro Zelle tiefer sind.
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In einem partizipativen Prozess mit der Bevölkerung wurden drei Nutzungsarten in den Vordergrund gestellt: eine Jugendherberge oder Wohnungen für Studierende, ein Zentrum für Jungunternehmen oder ein öffentlich zugängliches Projekt, das wenig oder keine Lärmbelästigung verursacht. Da die Gemeinde das Gebäude nicht übernehmen möchte, plant der Kanton eine Ausschreibung für interessierte Dritte. Bis zur Umsetzung des Projekts ist eine Zwischennutzung möglich.
- Broschüre zur kantonalen Abstimmung vom 28. September 2025 PDF, 2.55MB
- Wortprotokoll der Parlamentsdebatte: Kredit für den Bau eines neuen Zentralgefängnisses am Standort Bellechasse PDF, 228.24k
- Medienmitteilung von 28 März 2025: Der Staatsrat legt die Botschaft für den Ausbau von Bellechasse vor
- Breite politische Unterstützung für ein JA zum Bau eines neuen Zentralgefängnisses am Standort Bellechasse
- Medienmitteilung vom 8. September 2025: "Eine sichere, leicht umsetzbare und wirtschaftliche Lösung: Der Staatsrat ruft dazu auf, JA zum Bau eines neuen Zentralgefängnisses zu stimmen"
- Medienmitteilung vom 28. September 2025: Das Zentralgefängnis verlässt die Freiburger Unterstadt
- Abstimmungsergebnis