Eidgenössischen Wahlen 2023
Im Jahr 2023 wählt die Schweizer Bevölkerung die Mitglieder des National- und Ständerates für die Legislaturperiode 2023-2027.
Kandidatenlisten
Die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Freiburger Vertreterinnen und Vertreter im Nationalrat und im Ständerat vom 22. Oktober 2023.
Erklärungen und Anleitung
Im Jahr 2023 wählt die Schweizer Bevölkerung die neuen Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung für die Legislaturperiode 2023-2027. Der National- und der Ständerat bilden zusammen die Vereinigte Bundesversammlung, welche die gesetzgebende Gewalt des Landes darstellt. Die Bundesversammlung tagt im Berner Bundeshaus.
Der Nationalrat
7 freiburgische Vertreterinnen und Vertreter
Propiortional zur Bevölkerung des Kantons Freiburg sind 7 Sitze der 200 vorhandenen Nationalratssitze zu vergeben.
Ein Urnengang nach dem Proporzsystem
Die zu vergebenden Sitze werden den Parteien zunächst nach der Anzahl der Stimmen, die jede Partei erhalten hat, zugewiesen. Die erhaltenen Sitze einer Partei werden danach den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet, die am meisten Stimmen erhielten.
Der Ständerat
2 Ständerätinnen und/oder /Ständeräte für den Kanton Freiburg
Der Ständerat zählt 46 Mitglieder. Jeder Kanton hat zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Die Halbkantone haben je eine Vertreterin oder einen Vertreter.
Majorzwahl
Eine Kandidatin oder ein Kandidat ist dann zur Ständerätin oder zum Ständerat gewählt, wenn sie oder er im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen erzielt. Das ist, was man das absolute Mehr nennt. Im Fall, in dem das absolute Mehr nicht erreicht wird, gibt es einen zweiten Wahlgang.
Im zweiten Wahlgang geht der Sitz an die Kandidatin oder den Kandidaten, der am meisten Stimmen erzielt. Man spricht dann von einem relativen Mehr.
- Montag, 28. August 2023, bis 12.00 Uhr, Frist für die Hinterlegung der Wahllisten
- Montag, 4. September 2023, Veröffentlichung der definitiven Listen mit den Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen der verschiedenen Parteien
- Montag, 25. bis Samstag 30. September 2023, Empfang des Stimmmaterials durch die Wählerinnen und Wähler
- Sonntag, 22. Oktober 2023, Tag der Eidgenössischen Wahlen
- Sonntag, 12. November 2023, Zweiter Wahlgang für den Ständerat
Einberufung der Stimmberechtigten
Dokumente für Gruppierungen
Werbung der politischen Parteien
Gemäss dem Gesetz über die finanzielle Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten und der Ausführungsverordnung der Staatskanzlei übernimmt der Staat alle Kosten für das gemeinsame Kuvertieren und Versenden des Wahlpropagandamaterials. Die politischen Parteien haben eine einzige Auskunftsperson ernannt, welche die Koordination dieser gemeinsamen Aktivitäten übernimmt. Für weitere Informationen können Sie sich an die Staatskanzlei wenden (nicolas.fellay@fr.ch)
Nächste Wahlen
- Eidgenössische Wahlen : 22.Oktober 2023
Resultate früherer Wahlen
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Wie stimmt man in den Wahlen
Eidgenössische Wahlen
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