Den Nationalrat wählen
Wie füllt man den Wahlzettel richtig aus, um die 7 freiburgischen Nationalrätinnen und Nationalräte zu wählen? Die Möglichkeiten zur Änderung der Wahllisten. Präsentation des Stimmmaterials. Wo und wann kann gewählt werden.
Wie wählt man in den Nationalratswahlen
Den Ständerat wählen
Wie füllt man den Wahlzettel richtig aus, um die 2 freiburgischen Ständeratinnen und Ständeräte zu wählen.
Für die Berücksichtigung einer Liste, müssen Sie die folgenden Regeln einhalten.
- Es darf nur eine einzige Liste ins offizielle Wahlkuvert gesteckt werden
- Nutzen Sie nur die offiziellen Listen
- Eine vorgedruckte Wahlliste muss mindestens einen gültigen Namen enthalten
- Ausfüllen oder Ändern einer Liste von Hand, aber lesbar
- Nur die auf den eingereichten Listen eingetragenen Kandidatinnen und Kandidaten können auf einer Liste hinzugefügt werden
Zur Information, das Material (Kuvert und Listen) für die Ständeratswahl hat eine gelb-orange Farbe, das Material (Kuvert und Listen) für die Nationalratswahl hat eine blau-graue Farbe.
In diesem Wahlgang werden die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die am meisten Stimmen machen, also das relative Mehr erreichen.
1. Es können nur die drei offiziell Kandidierenden auf dem Wahlzettel aufgeführt werden.
2. Sie können für nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten oder für zwei Kandidierende stimmen.
3. Verwenden Sie nur einen Wahlzettel.
4. Jede Kandidatin oder jeder Kandidat kann auf dem Wahlzettel nur einmal aufgeführt werden (kein Kumulieren möglich).
Wie und wo wählt man?
Im Kanton Freiburg kann man auf verschiedene Arten abstimmen:
- indem man sich persönlich ins Abstimmungsbüro begibt;
- vorzeitig (brieflich oder durch Einwurf);
- uhause für Personen, die die nötigen Tätigkeiten für die Ausübung des Stimmrechts nicht verrichten können.
Briefliche Stimmabgabe
Damit dies gewährleistet werden kann, empfiehlt die Schweizerische Post, die Stimmcouverts richtig zu frankieren und rechtzeitig aufzugeben. Sie empfiehlt auch, die Aufgabe der Wahlzettel so zu planen, dass die Sendung bis spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintrifft.
- Per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Abstimmungstag
- Per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungstag